Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- helmsp
- Do you feel lucky, punk?
- Beiträge: 1592
- Registriert: Do 31. Jan 2013, 13:28
- Wohnort: Vienna
- Kontaktdaten:
Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
Blöde und schnelle Frage: Wenn ich beispielsweise mein Revolver porte/magnaporte/wieauchimmermandasnennt muss ich dann damit zum Beschussamt und neuen Stempel holen?
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
Ja.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10011273
§ 8. Erprobte Waffen, die an ihren höchstbeanspruchten Teilen Veränderungen oder Instandsetzungen erfahren haben, müssen erneut zum Endbeschuß vorgelegt werden.
edit: Einschränkung nach schnellem Durchsehen der Verordnung:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20008704
§ 17.
Ob da das Porten jetzt drunter fällt?
Ruf einfach an:
http://www.herold.at/gelbe-seiten/wien/ ... samt-wien/
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10011273
§ 8. Erprobte Waffen, die an ihren höchstbeanspruchten Teilen Veränderungen oder Instandsetzungen erfahren haben, müssen erneut zum Endbeschuß vorgelegt werden.
edit: Einschränkung nach schnellem Durchsehen der Verordnung:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20008704
§ 17.
Ob da das Porten jetzt drunter fällt?
Ruf einfach an:
http://www.herold.at/gelbe-seiten/wien/ ... samt-wien/
- helmsp
- Do you feel lucky, punk?
- Beiträge: 1592
- Registriert: Do 31. Jan 2013, 13:28
- Wohnort: Vienna
- Kontaktdaten:
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
Passt, danke, kann zu.
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
Kürzen geht ohne Neubeschuss...
member the old PD design ? oh I member
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
rupi hat geschrieben:Kürzen geht ohne Neubeschuss...
Man sollte nur beim Abschneiden eventuell mit abgeschnittene Waffennummer wieder anbringen. Bzw. kontrollieren, ob der Büchser das gemacht hat, ein Kollege von mir hatte nach dem Abholen mal einen "nummernfreien" Lauf...
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
rupi hat geschrieben:Kürzen geht ohne Neubeschuss...
Meines Wissens gilt hierbei, dass die Wandstärke des Laufes nicht verändert wird und deshalb kein Neubeschuss fällig ist.
Wenn zB ein Gewinde für Mündungsadapter (.. welcher Art auch immer) angebracht wird, wird die Wandstärke dort verändert und ist daher deshalb auch ein Neubeschuss fällig.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
Promo hat geschrieben:rupi hat geschrieben:Kürzen geht ohne Neubeschuss...
Meines Wissens gilt hierbei, dass die Wandstärke des Laufes nicht verändert wird und deshalb kein Neubeschuss fällig ist.
Wenn zB ein Gewinde für Mündungsadapter (.. welcher Art auch immer) angebracht wird, wird die Wandstärke dort verändert und ist daher deshalb auch ein Neubeschuss fällig.
geht doch in AT nur um heissverformung oder kaltverformung, oder?
schiene anloeten -> neubeschuss
lauf oder sonstwas absaegen -> kein neubeschuss
aber evt steht das mit der laufstaerke ja wo anders und du hast recht ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:rupi hat geschrieben:Kürzen geht ohne Neubeschuss...
Meines Wissens gilt hierbei, dass die Wandstärke des Laufes nicht verändert wird und deshalb kein Neubeschuss fällig ist.
Wenn zB ein Gewinde für Mündungsadapter (.. welcher Art auch immer) angebracht wird, wird die Wandstärke dort verändert und ist daher deshalb auch ein Neubeschuss fällig.
geht doch in AT nur um heissverformung oder kaltverformung, oder?
schiene anloeten -> neubeschuss
lauf oder sonstwas absaegen -> kein neubeschuss
aber evt steht das mit der laufstaerke ja wo anders und du hast recht ...
§ 17. (1) Eine bereits erprobte Handfeuerwaffe oder ein bereits erprobter höchstbeanspruchter Teil einer Handfeuerwaffe ist einer neuerlichen Erprobung gemäß den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 zu unterziehen, wenn diese Handfeuerwaffe bzw. dieser höchstbeanspruchte Teil einer Handfeuerwaffe eine der nachgenannten Bearbeitungen erfahren hat bzw. daran eine der nachgenannten Veränderungen festgestellt werden:
1. Jeder Mangel an Funktionssicherheit (§ 11 Abs. 1 und 2 und § 13 Abs. 1 Z 5);
2. Austausch eines höchstbeanspruchten Teiles der Handfeuerwaffe verbunden mit Passarbeit (§ 14 Abs. 2);
3. Einbau eines Einstecklaufes;
4. jede Änderung der in § 12 angeführten Abmessungen;
5. jede Veränderung der Materialfestigkeit, insbesondere auch durch nachträgliche Wärmebehandlung bei Temperaturen über den jeweils vorgegebenen Anlasstemperaturen;
6. jede Verringerung der Wanddicke.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
demnach muesstest nach dem schneiden eines gewindes neu beschiessen lassen
du hast recht
macht vermutlich kein mensch, oder?
du hast recht
macht vermutlich kein mensch, oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
Es gibt eine Fülle von Ordonnanzgewehren die keinen "gültigen" Beschuss haben. Da sieht doch keiner nach.
Selbst eine Handfeuerwaffe wie zum Beispiel ein S&W, der keinen hier gültigen Beschuss hat unterliegt ja nicht wirklich einer Kontrolle. Ist halt eine Haftungsfrage versicherungstechnisch.
Selbst eine Handfeuerwaffe wie zum Beispiel ein S&W, der keinen hier gültigen Beschuss hat unterliegt ja nicht wirklich einer Kontrolle. Ist halt eine Haftungsfrage versicherungstechnisch.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
McMonkey hat geschrieben:Es gibt eine Fülle von Ordonnanzgewehren die keinen "gültigen" Beschuss haben. Da sieht doch keiner nach.
Selbst eine Handfeuerwaffe wie zum Beispiel ein S&W, der keinen hier gültigen Beschuss hat unterliegt ja nicht wirklich einer Kontrolle. Ist halt eine Haftungsfrage versicherungstechnisch.
Hm, gewagte Aussage...
Solange nix passiert....
Und Haftung hat nix mit versicherungstechnisch zu tun

Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?
gewo hat geschrieben:demnach muesstest nach dem schneiden eines gewindes neu beschiessen lassen
du hast recht
macht vermutlich kein mensch, oder?
Macht der Büchsenmacher bei mir um die Ecke laufend, daher weiß ich das auch.
Und McMonkey, deine Aussage ist entbehrlich. Es ging um die rechtliche Frage, hierauf zu antworten "interessiert eh keinen" mag vielleicht manch gelebter Praxis entsprechen, beantwortet aber nicht die Frage bzw. widerspricht dieser sogar.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.