Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von helmsp » Do 4. Feb 2016, 09:16

Blöde und schnelle Frage: Wenn ich beispielsweise mein Revolver porte/magnaporte/wieauchimmermandasnennt muss ich dann damit zum Beschussamt und neuen Stempel holen?
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/

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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von Thule » Do 4. Feb 2016, 09:26

Ja.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10011273

§ 8. Erprobte Waffen, die an ihren höchstbeanspruchten Teilen Veränderungen oder Instandsetzungen erfahren haben, müssen erneut zum Endbeschuß vorgelegt werden.

edit: Einschränkung nach schnellem Durchsehen der Verordnung:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20008704
§ 17.
Ob da das Porten jetzt drunter fällt?
Ruf einfach an:
http://www.herold.at/gelbe-seiten/wien/ ... samt-wien/

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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von helmsp » Do 4. Feb 2016, 09:44

Passt, danke, kann zu.
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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von rupi » Do 4. Feb 2016, 09:46

Kürzen geht ohne Neubeschuss...
member the old PD design ? oh I member

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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von Ferrum » Do 4. Feb 2016, 09:54

rupi hat geschrieben:Kürzen geht ohne Neubeschuss...


Man sollte nur beim Abschneiden eventuell mit abgeschnittene Waffennummer wieder anbringen. Bzw. kontrollieren, ob der Büchser das gemacht hat, ein Kollege von mir hatte nach dem Abholen mal einen "nummernfreien" Lauf...

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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von Promo » Do 4. Feb 2016, 10:10

rupi hat geschrieben:Kürzen geht ohne Neubeschuss...

Meines Wissens gilt hierbei, dass die Wandstärke des Laufes nicht verändert wird und deshalb kein Neubeschuss fällig ist.

Wenn zB ein Gewinde für Mündungsadapter (.. welcher Art auch immer) angebracht wird, wird die Wandstärke dort verändert und ist daher deshalb auch ein Neubeschuss fällig.
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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von gewo » Do 4. Feb 2016, 10:35

Promo hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:Kürzen geht ohne Neubeschuss...

Meines Wissens gilt hierbei, dass die Wandstärke des Laufes nicht verändert wird und deshalb kein Neubeschuss fällig ist.

Wenn zB ein Gewinde für Mündungsadapter (.. welcher Art auch immer) angebracht wird, wird die Wandstärke dort verändert und ist daher deshalb auch ein Neubeschuss fällig.


geht doch in AT nur um heissverformung oder kaltverformung, oder?

schiene anloeten -> neubeschuss
lauf oder sonstwas absaegen -> kein neubeschuss

aber evt steht das mit der laufstaerke ja wo anders und du hast recht ...
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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von Promo » Do 4. Feb 2016, 12:14

gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:Kürzen geht ohne Neubeschuss...

Meines Wissens gilt hierbei, dass die Wandstärke des Laufes nicht verändert wird und deshalb kein Neubeschuss fällig ist.
Wenn zB ein Gewinde für Mündungsadapter (.. welcher Art auch immer) angebracht wird, wird die Wandstärke dort verändert und ist daher deshalb auch ein Neubeschuss fällig.

geht doch in AT nur um heissverformung oder kaltverformung, oder?
schiene anloeten -> neubeschuss
lauf oder sonstwas absaegen -> kein neubeschuss
aber evt steht das mit der laufstaerke ja wo anders und du hast recht ...

§ 17. (1) Eine bereits erprobte Handfeuerwaffe oder ein bereits erprobter höchstbeanspruchter Teil einer Handfeuerwaffe ist einer neuerlichen Erprobung gemäß den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 zu unterziehen, wenn diese Handfeuerwaffe bzw. dieser höchstbeanspruchte Teil einer Handfeuerwaffe eine der nachgenannten Bearbeitungen erfahren hat bzw. daran eine der nachgenannten Veränderungen festgestellt werden:
1. Jeder Mangel an Funktionssicherheit (§ 11 Abs. 1 und 2 und § 13 Abs. 1 Z 5);
2. Austausch eines höchstbeanspruchten Teiles der Handfeuerwaffe verbunden mit Passarbeit (§ 14 Abs. 2);
3. Einbau eines Einstecklaufes;
4. jede Änderung der in § 12 angeführten Abmessungen;
5. jede Veränderung der Materialfestigkeit, insbesondere auch durch nachträgliche Wärmebehandlung bei Temperaturen über den jeweils vorgegebenen Anlasstemperaturen;
6. jede Verringerung der Wanddicke.
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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von gewo » Do 4. Feb 2016, 12:20

demnach muesstest nach dem schneiden eines gewindes neu beschiessen lassen
du hast recht

macht vermutlich kein mensch, oder?
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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von McMonkey » Do 4. Feb 2016, 12:29

Es gibt eine Fülle von Ordonnanzgewehren die keinen "gültigen" Beschuss haben. Da sieht doch keiner nach.
Selbst eine Handfeuerwaffe wie zum Beispiel ein S&W, der keinen hier gültigen Beschuss hat unterliegt ja nicht wirklich einer Kontrolle. Ist halt eine Haftungsfrage versicherungstechnisch.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

buckshot

Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von buckshot » Do 4. Feb 2016, 13:23

McMonkey hat geschrieben:Es gibt eine Fülle von Ordonnanzgewehren die keinen "gültigen" Beschuss haben. Da sieht doch keiner nach.
Selbst eine Handfeuerwaffe wie zum Beispiel ein S&W, der keinen hier gültigen Beschuss hat unterliegt ja nicht wirklich einer Kontrolle. Ist halt eine Haftungsfrage versicherungstechnisch.



Hm, gewagte Aussage...
Solange nix passiert....

Und Haftung hat nix mit versicherungstechnisch zu tun ;)

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Re: Änderungen am Lauf = neuer Beschuss?

Beitrag von Promo » Do 4. Feb 2016, 19:36

gewo hat geschrieben:demnach muesstest nach dem schneiden eines gewindes neu beschiessen lassen
du hast recht

macht vermutlich kein mensch, oder?

Macht der Büchsenmacher bei mir um die Ecke laufend, daher weiß ich das auch.

Und McMonkey, deine Aussage ist entbehrlich. Es ging um die rechtliche Frage, hierauf zu antworten "interessiert eh keinen" mag vielleicht manch gelebter Praxis entsprechen, beantwortet aber nicht die Frage bzw. widerspricht dieser sogar.
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