kuni hat geschrieben:Dann erklärts einer Polizistin einmal, dass eine Steyr SPP (mit Vordergriff) zwar gefährlich aussieht, aber eigentlich genau so gefährlich ist wie eine Glock. Man Waffen und Munition nicht getrennt lagern muss. Die Seriennummer am Glock Griffstück nicht mit dem Lauf übereinstimmen muss. Die Seriennummer von meinem OA halt leider nur innen am Verschlusskopf oben steht (weil neutraler Lower). Der Links Verschluss von meinem AUG eine andere Seriennummer hat wie das AUG lt. Liste (die 2. Seriennummer war nicht ausgedruckt). Ich mehrere Griffstücke besitzen darf. Warum Sie nur Kat. B prüfen darf (steht auch so in Ihrem Prüfungsauftrag), die Kat C und D aber auf Ihrer Liste sind. Wofür die Meldung lt. §41 ist. Und warum ich keine Angst habe, wenn die Waffen im Waffenschrank geladen sind......
Das dann natürlich ohne Termin um 21:30 (O-Ton "weil früher war ja nie wer da- wir waren eh schon oft da")
Da ist die IWOE Liste (klebt auf jedem Waffenschrank außen oben) und der Runderlass (in Papierform, im Ordner) sehr hilfreich.
Dafür hat Sie sofort verstanden, warum Sie mit ihren Dienstschuhen nicht über die Holzstiege nach oben latschen kann - wenigstens was ....
1) es ist eine halbautomatische Pistole
2) es gibt keine gesetzliche Grundlage, außerdem würde das der im Gesetz genannten Rechtfertigung "zur Selbstverteidigung" widersprechen.
3) Zubehör hat auch nicht immer die selbe Seriennummer wie die Waffe der es zugehört
4) Sie steht ja oben oder? Genau genommen braucht eine Waffe keine Seriennummer um legal zu sein. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.
5) siehe 3
6) Griffstücke sind im § 2 WaffG nicht angeführt
7) Weil auf Seite 1 des Auftrags "B (und allenfalls A)" steht
8) einfach im § 41 WaffG nachsehen
9) weil Waffen keine Lebewesen sind und sie mir daher von sich aus nichts antun werden?