Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von the_law » Mi 16. Mär 2016, 16:44

grüße,...

weils grad wieder aktuell war, welche auszüge aus dem aktuellen waffges inklusiver der reichhaltigen runderläße uä, wäre ideal wenn die bei einer 5 jährigen überprüfung griffbereit im waffenschrank liegen?

waren wieder 2 recht junge die da gekommen sind und nicht wirklich viel von der materie wußten und halt auf gut glück drauf los kontrolierten :?
a bisserl komisch geschaut habens bei der geco hexagon munition weil man die laut deren wissenstand nicht besitzen dürfe :roll:

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rupi
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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von rupi » Mi 16. Mär 2016, 16:47

the_law hat geschrieben:a bisserl komisch geschaut habens bei der geco hexagon munition weil man die laut deren wissenstand nicht besitzen dürfe :roll:

dann erklärst ihnen halt wie es wirklich ist
nämlich dass die rechtlich als Teilmantel Hohlspitz gelten und du eine Jagdkarte oder Schützenausweis oder Vereinsausweis hast
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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 16. Mär 2016, 16:52

im Prinzip reicht der aktuelle Runderlass 2015

http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/04/Waffenrecht_Runderlass_Mai_2015.pdf

weil da stehn nicht nur alle relevanten Gesetzes- und Verordnungstexte drin, sondern auch die Erläuterungen, Kommentare und Fallbeispiele dazu

edit: da kannst Dir ja Fähnchen in die entsprechenden Seiten picken :)

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von BigBen » Mi 16. Mär 2016, 17:05

Ich hätte auch auf den Runderlass 2015 verwiesen...ich hab den auf an Tablet griffbereit neben dem Waffenschrank, weil sobald ich die 164 Seiten ausdrucke kommt sicher am nächsten Tag ein neuer Runderlass raus :-D
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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Mär 2016, 17:11

Warum merkts euch ned einfach, wo das im Runderlass steht? Dann kannst sagen: "Das steht im Waffen-Rechtsrunderlass auf Seite 123 in der Mitte. Schauts halt nachher nach auf der Dienststelle." :mrgreen:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von the_law » Mi 16. Mär 2016, 17:19

rupi hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:a bisserl komisch geschaut habens bei der geco hexagon munition weil man die laut deren wissenstand nicht besitzen dürfe :roll:

dann erklärst ihnen halt wie es wirklich ist
nämlich dass die rechtlich als Teilmantel Hohlspitz gelten und du eine Jagdkarte oder Schützenausweis oder Vereinsausweis hast


hab i ja ´gmacht :mrgreen: , die haben die antwort für gut empfunden und das wars.

ich find leider den text nicht wo des drinsteht mit mitgliedsausweis oder jagdkarte :think:


ahhh,habs gefunden :mrgreen: , ggaannz weit unten stehts :roll: falls es noch wer sucht, seite 89 und 90

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von kuni » Mi 16. Mär 2016, 18:00

Dann erklärts einer Polizistin einmal, dass eine Steyr SPP (mit Vordergriff) zwar gefährlich aussieht, aber eigentlich genau so gefährlich ist wie eine Glock. Man Waffen und Munition nicht getrennt lagern muss. Die Seriennummer am Glock Griffstück nicht mit dem Lauf übereinstimmen muss. Die Seriennummer von meinem OA halt leider nur innen am Verschlusskopf oben steht (weil neutraler Lower). Der Links Verschluss von meinem AUG eine andere Seriennummer hat wie das AUG lt. Liste (die 2. Seriennummer war nicht ausgedruckt). Ich mehrere Griffstücke besitzen darf. Warum Sie nur Kat. B prüfen darf (steht auch so in Ihrem Prüfungsauftrag), die Kat C und D aber auf Ihrer Liste sind. Wofür die Meldung lt. §41 ist. Und warum ich keine Angst habe, wenn die Waffen im Waffenschrank geladen sind......

Das dann natürlich ohne Termin um 21:30 (O-Ton "weil früher war ja nie wer da- wir waren eh schon oft da")

Da ist die IWOE Liste (klebt auf jedem Waffenschrank außen oben) und der Runderlass (in Papierform, im Ordner) sehr hilfreich.

Dafür hat Sie sofort verstanden, warum Sie mit ihren Dienstschuhen nicht über die Holzstiege nach oben latschen kann - wenigstens was ....

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Stickhead
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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Mär 2016, 18:13

kuni hat geschrieben:Dann erklärts einer Polizistin einmal, dass eine Steyr SPP (mit Vordergriff) zwar gefährlich aussieht, aber eigentlich genau so gefährlich ist wie eine Glock. Man Waffen und Munition nicht getrennt lagern muss. Die Seriennummer am Glock Griffstück nicht mit dem Lauf übereinstimmen muss. Die Seriennummer von meinem OA halt leider nur innen am Verschlusskopf oben steht (weil neutraler Lower). Der Links Verschluss von meinem AUG eine andere Seriennummer hat wie das AUG lt. Liste (die 2. Seriennummer war nicht ausgedruckt). Ich mehrere Griffstücke besitzen darf. Warum Sie nur Kat. B prüfen darf (steht auch so in Ihrem Prüfungsauftrag), die Kat C und D aber auf Ihrer Liste sind. Wofür die Meldung lt. §41 ist. Und warum ich keine Angst habe, wenn die Waffen im Waffenschrank geladen sind......

Das dann natürlich ohne Termin um 21:30 (O-Ton "weil früher war ja nie wer da- wir waren eh schon oft da")

Da ist die IWOE Liste (klebt auf jedem Waffenschrank außen oben) und der Runderlass (in Papierform, im Ordner) sehr hilfreich.

Dafür hat Sie sofort verstanden, warum Sie mit ihren Dienstschuhen nicht über die Holzstiege nach oben latschen kann - wenigstens was ....


1) es ist eine halbautomatische Pistole
2) es gibt keine gesetzliche Grundlage, außerdem würde das der im Gesetz genannten Rechtfertigung "zur Selbstverteidigung" widersprechen.
3) Zubehör hat auch nicht immer die selbe Seriennummer wie die Waffe der es zugehört
4) Sie steht ja oben oder? Genau genommen braucht eine Waffe keine Seriennummer um legal zu sein. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.
5) siehe 3
6) Griffstücke sind im § 2 WaffG nicht angeführt
7) Weil auf Seite 1 des Auftrags "B (und allenfalls A)" steht
8) einfach im § 41 WaffG nachsehen
9) weil Waffen keine Lebewesen sind und sie mir daher von sich aus nichts antun werden?
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von kuni » Mi 16. Mär 2016, 18:19

Stickhead hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Dann erklärts einer Polizistin einmal, dass eine Steyr SPP (mit Vordergriff) zwar gefährlich aussieht, aber eigentlich genau so gefährlich ist wie eine Glock. Man Waffen und Munition nicht getrennt lagern muss. Die Seriennummer am Glock Griffstück nicht mit dem Lauf übereinstimmen muss. Die Seriennummer von meinem OA halt leider nur innen am Verschlusskopf oben steht (weil neutraler Lower). Der Links Verschluss von meinem AUG eine andere Seriennummer hat wie das AUG lt. Liste (die 2. Seriennummer war nicht ausgedruckt). Ich mehrere Griffstücke besitzen darf. Warum Sie nur Kat. B prüfen darf (steht auch so in Ihrem Prüfungsauftrag), die Kat C und D aber auf Ihrer Liste sind. Wofür die Meldung lt. §41 ist. Und warum ich keine Angst habe, wenn die Waffen im Waffenschrank geladen sind......

Das dann natürlich ohne Termin um 21:30 (O-Ton "weil früher war ja nie wer da- wir waren eh schon oft da")

Da ist die IWOE Liste (klebt auf jedem Waffenschrank außen oben) und der Runderlass (in Papierform, im Ordner) sehr hilfreich.

Dafür hat Sie sofort verstanden, warum Sie mit ihren Dienstschuhen nicht über die Holzstiege nach oben latschen kann - wenigstens was ....


1) es ist eine halbautomatische Pistole
2) es gibt keine gesetzliche Grundlage, außerdem würde das der im Gesetz genannten Rechtfertigung "zur Selbstverteidigung" widersprechen.
3) Zubehör hat auch nicht immer die selbe Seriennummer wie die Waffe der es zugehört
4) Sie steht ja oben oder? Genau genommen braucht eine Waffe keine Seriennummer um legal zu sein. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.
5) siehe 3
6) Griffstücke sind im § 2 WaffG nicht angeführt
7) Weil auf Seite 1 des Auftrags "B (und allenfalls A)" steht
8) einfach im § 41 WaffG nachsehen
9) weil Waffen keine Lebewesen sind und sie mir daher von sich aus nichts antun werden?


Ja, mir ist das eh klar, nur leider hat das ganze eine Stunde gedauert - inkl. kompletten Zerlegen vom OA15 (und wieder zusammenbauen). Der 2. Polizist war eh lässig - "Junger Bursch" - mit lässigem Oberschenkholster (schaut halt cooler aus) - der war nur von den AUGs fasziniert (er will auch eines, wenn er seine WBK kriegt)

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Mär 2016, 18:25

Dass es dir klar ist, hab ich mir eh gedacht, aber ich hab mal laut nachgedacht, was ich sagen würde :lol:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von DaOage » Mi 16. Mär 2016, 18:36

Öhm....

Geco hexagon sind teilmantel hohlspitz?

Die dürft ich dann ja gar net haben.... :think:

Welche probleme kanns da geben?

Werds besser vernichten, sind eh nur 50 stk :whistle:

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von Oswalt Nanitzky » Mi 16. Mär 2016, 21:18

Probleme mit uni(n)formierten Damen und Herren kann es immer geben. Wer heute schon aller eine Uniform anhat und auf Staatsbürgerkosten dahinlebt....da kannst nur den Kopf schütteln.

Aber manchmal lach ich auch. Der Herr Oberst - irgendein Pionier glaub ich- den ich mitsamt seinem Pfeifendeckel vor ein paar Jahren aus meinem Büro wegen völliger technischer Inkompetenz rausgeschmissen hab, hat Augen gemacht wie Wagenräder, als ich iihm sein Glumpert hinterher geworfen habe. .. ein Gericht, das man am Besten kalt genießt.

Das war ein Hauptspass.

Keinen Respekt vor den Uniformierten empfiehlt der

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von buckshot » Mi 16. Mär 2016, 21:42

in was für stasi bezirke lebts ihr?
hatte auch grade überprüfung - statt des bisherigen revierinspektors waren es zwei nette junge burschen - alles happy peppi - auf meine frage bzgl. kat c kam postwendend die Antwort: die dürf ma ned überprüfen...
mun hat keinen interessiert...
die sind doch froh wenn man es ihnen leicht macht und alles herrichtet. oder glaubts die kriegen an bonus wenns euch aufbladdln...!

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von hari » Mi 16. Mär 2016, 21:55

Die Munition selbst ist ausserdem nicht Gegenstand der Ueberpruefung.

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Re: Welche "Gesetzestexte" sinvoll bei Überprüfung?

Beitrag von McMonkey » Mi 16. Mär 2016, 22:34

Ein ordentlicher Verwahrungsort, das aktuelle Gesetz mit zig post it gut sichbar am Tisch, ein paar Erlässe oder Sonstiges im Bereich des Verwahrungsortes und es ist Ruh im Gummischuh. Mit dieser Vorgangsweise habe ich die sinnlosen Fragen der Amtshandelnden der vergangenen Jahrzehnte im Keim erstickt...auf Null gebracht. Nach 10Minuten ist alles vorbei, in Butter und das Abendessen auf dem Tisch.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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