McMonkey hat geschrieben:Ich möcht jetzt nicht klugsch..., aber ein ausgedrucktes Mail ist nur eine Kopie eines "Dokuments" auf Papier und hat rechtlich gesehen keine Relevanz. Da mußt du dir das Mail im Postfach schon aufheben (Original). Aber für ein gutes Gefühl ist Papier immer gut.
Wenn schlechte Zeiten kommen - siehe EU Drecksbestimmungen - dann wird man sich wohl vor Ort (PolDion) den Erhalt bestätigen lassen. Bürokratie auf hohen Nievau

Vielleicht täusch ich mich, aber bevor man solche Behauptungen aufstellt sollt man sich scho a bissal informieren..
Ich möcht jetzt auch nicht klugsch.. aber eine Mail an die LPD hat in diesem Fall genau betrachtet auch keine rechtliche Relevanz! § 28 Abs 2 WaffG normiert nämlich, dass die Überlassung
schriftlich binnen sechs Wochen angezeigt werden muss. Unter Schriftlichkeit ist die Unterschrift zu verstehen und nicht die Textform bzw geschriebene Form. Eine Mail erfüllt nach ständiger Rsp des OGH mangels Unterschrift
nicht die Schriftform im Sinne des § 886 ABGB, außer wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 4 Abs 1 SigG versehen ist (RS0126251).
Ich kann daher keinem empfehlen die Anzeige per Mail zu machen, außer wenn qual. elek. signiert.