Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jamie Blake
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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von Jamie Blake » Di 29. Mär 2016, 19:53

gewo hat geschrieben:
McMonkey hat geschrieben:Per Mail mit der Bitte um Rückbestätigung und eventueller tel. Urgenz.


kommt auf die bearbeiterin an
viele schicken grundsaetzlich keine rueckbestaetigungen


Ich schicks auch per mail an die BH und frag einen Tag später am Telefon freundlich nach obs angekommen ist und alles passt.
Wurde bisher immer freundlich mit "Alles OK" beantwortet.
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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von gewo » Di 29. Mär 2016, 20:10

DutyOne5o hat geschrieben:Fällt sowas nicht unter die Auskunftspflicht von Beamten, wenn ich schon darum ersuche ?
kann ja ned so schwer sein eine Antwortmail zu senden mit: "Meldung eingelangt wird bearbeitet."


des fragst du betreffend einer behoerde die am ende des parteienverkehrs das fax ausschalten?
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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von DutyOne5o » Di 29. Mär 2016, 20:18

das erscheit mir noch eher Logisch : keine Amtsstunden ....kein Fax

aber mit ner Mail antwort ... würden sich die Beamten die nerfigen Anrufe ob die email angekommen ist ersparen :think:

und in der Hand hab ich auch was ! wenn ich mir die Antwort-mail ausdrucke....was ich beim Anruf wieder ned hab ! :think:

wär mir Persönlich lieber... :D
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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von McMonkey » Di 29. Mär 2016, 21:24

Ich möcht jetzt nicht klugsch..., aber ein ausgedrucktes Mail ist nur eine Kopie eines "Dokuments" auf Papier und hat rechtlich gesehen keine Relevanz. Da mußt du dir das Mail im Postfach schon aufheben (Original). Aber für ein gutes Gefühl ist Papier immer gut. :D

Wenn schlechte Zeiten kommen - siehe EU Drecksbestimmungen - dann wird man sich wohl vor Ort (PolDion) den Erhalt bestätigen lassen. Bürokratie auf hohen Nievau :headslap:
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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von DutyOne5o » Di 29. Mär 2016, 22:42

Ich möcht jetzt nicht klugsch..., aber ein ausgedrucktes Mail ist nur eine Kopie eines "Dokuments" auf Papier und hat rechtlich gesehen keine Relevanz. Da mußt du dir das Mail im Postfach schon aufheben (Original). Aber für ein gutes Gefühl ist Papier immer gut. :D

müsste man die aufm mailserver auch gespeichert lassen (hab ich aus gemacht) weil, wenn die SSD eingeht is es ja weg ? sicherungs stick is a viell. tot? und wer brennt schon noch a dvd ?

wenn ich mir die mail ausdruck wo steht "meldung eingelangt, mit Name des Sachbearbeiter .....datum und zeit" muss das doch reichen zum nachvollziehen der Meldung :think:
zumindest soweit das unsereiner aus´m schneider is ?


Wenn schlechte Zeiten kommen - siehe EU Drecksbestimmungen - dann wird man sich wohl vor Ort (PolDion) den Erhalt bestätigen lassen. Bürokratie auf hohen Nievau :headslap:


beim SB anstellen und warten, na super ,

wie is des wenn man es Persönlich abgibt, gibts da dann a Bestätigung ?
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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von Steelman » Di 29. Mär 2016, 23:22

DutyOne5o hat geschrieben:
wie is des wenn man es Persönlich abgibt, gibts da dann a Bestätigung ?



Ja, (zumindest im LPD-Wien) wenn du eine Kopie od. Durchschlag mitbringst u. dir einen Eingangsstempel mit Datum u. Unterschrift geben lässt.

Erst vor wenigen Tagen so gemacht.

LG Steelman
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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von Stickhead » Di 29. Mär 2016, 23:38

http://waffg.info/formulare/
http://waffg.info/faq/
unter faq dann einfach die PLZ der ausstellenden Behörde eingeben
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von emanuel2408 » Do 7. Apr 2016, 11:47

McMonkey hat geschrieben:Ich möcht jetzt nicht klugsch..., aber ein ausgedrucktes Mail ist nur eine Kopie eines "Dokuments" auf Papier und hat rechtlich gesehen keine Relevanz. Da mußt du dir das Mail im Postfach schon aufheben (Original). Aber für ein gutes Gefühl ist Papier immer gut. :D

Wenn schlechte Zeiten kommen - siehe EU Drecksbestimmungen - dann wird man sich wohl vor Ort (PolDion) den Erhalt bestätigen lassen. Bürokratie auf hohen Nievau :headslap:


Vielleicht täusch ich mich, aber bevor man solche Behauptungen aufstellt sollt man sich scho a bissal informieren..

Ich möcht jetzt auch nicht klugsch.. aber eine Mail an die LPD hat in diesem Fall genau betrachtet auch keine rechtliche Relevanz! § 28 Abs 2 WaffG normiert nämlich, dass die Überlassung schriftlich binnen sechs Wochen angezeigt werden muss. Unter Schriftlichkeit ist die Unterschrift zu verstehen und nicht die Textform bzw geschriebene Form. Eine Mail erfüllt nach ständiger Rsp des OGH mangels Unterschrift nicht die Schriftform im Sinne des § 886 ABGB, außer wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 4 Abs 1 SigG versehen ist (RS0126251).

Ich kann daher keinem empfehlen die Anzeige per Mail zu machen, außer wenn qual. elek. signiert.

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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde

Beitrag von Jürgen_ » Do 7. Apr 2016, 12:35

Digital signieren kann man - Handysignatur vorausgesetzt - auch problemlos online:
https://www.briefbutler.at/index.php?page=app_public_ctrl&action=view&id=1

Dokument hochladen - unterschreiben - Dokument herunterladen . Dauer keine Minute.

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