Das Bundesministerium für Inneres hat am 3.3.1998 per Erlass, Zl. 12.002/128-II/13/98, die Sicherheitsdirektion und Bundespolizeidirektionen angewiesen, bei allen Personen, die eine Bescheinigung über ihre Verlässlichkeit gemäß § 63 Abs. 3 ASchG beantragt haben, kein psychologisches Gutachten ("Psychotest") zu verlangen.
Kann mir das finanzielle Vorteile verschaffen, wenn ich eine WBK beantragen möchte? Kennt sich da wer aus? Diesen Erlass findet man nämlich net im Netz (und der Satz kommt von der Boku Wien)
