Kategorie B Waffe verschicken

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gerioldschool
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Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von gerioldschool » Di 19. Apr 2016, 10:51

Bin derzeit in der cooolen Situation, dass ich ein Platzerl auf der WBK freibekommen habe und gerade zeitgleich meine Wunschwaffe zu einem wirklich guten Preis zu haben ist. Pferdefuß an der Sache ist, dass das Ding in Oberösterreich liegt und ich in naher Zukunft nicht die Zeit finden werde, einen halben Tag im Auto zu verbringen.

Der Verkäufer ist sehr nett und würde die Waffe auch verschicken. Habe die Suche bemüht und mich ein bisi eingelesen, aber teilweise konträre Beiträge dazu gelesen.

Hier müsste der Verkäufer das Ding via EMS an einen Waffenhändler schicken, dort könnte ich es dann abholen. Ist diese Vorgehensweise zu 100 % legal? Oder muß der Verkäufer das Ding dann selbst zu einem Händler bringen, der es dann zu einem hier im Großraum Wien schickt?

Ich mag hier einfach nix falsch machen und auch den Vekäufer keinesfalls irgendwo reintheatern.

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Re: Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von Incite » Di 19. Apr 2016, 11:02

Derzeit kann er dir auch die Waffe persönlich schicken mit einem Transporteuer der befähigt ist Waffen zu transportieren.

Wenn da mal ein Paket verloren geht gibts sicher ein paar Behördenwege :shifty:
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Re: Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von JPS1 » Di 19. Apr 2016, 11:33

kannst von privat zu privat schicken. EMS bevorzugt, aber eigentlich nicht nötig. "Persönlich" (Berechtigung!) und Verfolgbar & Versichert (Gewissen!) sollt es dennoch sein
Waffenrechtlich kein Problem - musst halt dann melden in der üblichen Frist, wennst sie hast.

Senden an Waffenhändler ist auch ok - man hat halt die Sicherheit, dass der Waffenhändler idR nochmal kontrolliert, bevor ers ausfolgt


§ 46. WaffG: Dieses Bundesgesetz gilt nicht
...

2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von Waffen und Munition
a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern obliegt, und
b) durch Unternehmungen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt sind.

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Re: Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von Teal'c » Di 19. Apr 2016, 20:28

JPS1 hat geschrieben:kannst von privat zu privat schicken. EMS bevorzugt, aber eigentlich nicht nötig. "Persönlich" (Berechtigung!) und Verfolgbar & Versichert (Gewissen!) sollt es dennoch sein
Waffenrechtlich kein Problem - musst halt dann melden in der üblichen Frist, wennst sie hast.

Senden an Waffenhändler ist auch ok - man hat halt die Sicherheit, dass der Waffenhändler idR nochmal kontrolliert, bevor ers ausfolgt


§ 46. WaffG: Dieses Bundesgesetz gilt nicht
...

2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von Waffen und Munition
a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern obliegt, und
b) durch Unternehmungen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt sind.

+1

hab selber heut ein Paket vom anderen Ende Österreichs erhalten und selbst auch schon genug versendet. Nie ein Problem gehabt. Aber wie JPS1 schon sagt, besser eingeschrieben und mit persönlicher Übergabe aufgeben bzw aufgeben lassen.
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 19. Apr 2016, 20:53

Hat doch gut geklappt oder? :mrgreen:

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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von Teal'c » Di 19. Apr 2016, 20:56

Irwin J. Finster hat geschrieben:Hat doch gut geklappt oder? :mrgreen:

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk

vui! :banana-dance: :handgestures-thumbupleft:
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Re: Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von gerioldschool » Mo 2. Mai 2016, 16:44

Gab auch bei mir ein happy end,
allerdings hab ich für meine ppk 500 runtergespult :-)

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Re: Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von masterman04 » Mo 2. Mai 2016, 20:05

Hab ich erst vor wenigen Tagen mal gemacht. EMS mit Identitätsprüfung, gut verpackt und ab die Post :)
Du solltest nur genauestens Wissen WEM du diese Waffe schickst und anvertraust!

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Re: Kategorie B Waffe verschicken

Beitrag von quildor82 » Sa 7. Mai 2016, 09:57

JPS1 hat geschrieben:kannst von privat zu privat schicken. EMS bevorzugt, aber eigentlich nicht nötig. "Persönlich" (Berechtigung!) und Verfolgbar & Versichert (Gewissen!) sollt es dennoch sein
Waffenrechtlich kein Problem - musst halt dann melden in der üblichen Frist, wennst sie hast.



Verfolgbar ist jedes Paket.
Höherversicherung kannst dir zu 99% am Bauch picken & die "standardhaftung" mit € 510,- bezweifle ich auch.
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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