Verwahrung Kurzwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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pewpew
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von pewpew » Sa 23. Apr 2016, 17:54

as1978 hat geschrieben:Das seh ich auch so,ist dann ja nicht so viel Arbeit die paar Schrauben.


naja, tresore, die ich bisher gesehen habe, haben maximal unten Öffnungen für zwei schrauben. die "paar" sind meist auch nur eine. frage ob das reicht damits keine deppate diskussion gibt.

IT Guy hat geschrieben:
Hirschberg hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:Ma bitte, das wurde hier schon so oft besprochen. Wenn ich den ganzen Tresor samt Waffen wegtragen kann, ist der Schutz gegen Aneignung wohl nicht gegeben.

Ihr könnt euch das Leben selber so schwer machen wie ihr wollt - Fakt ist - niemand muss einen Tresor anschrauben, es ist noch nicht mal ein Tresor nötig…

Ich habs hier schon mal beschrieben: viewtopic.php?f=20&t=30965&p=492362&hilit=werkzeug#p492362
Du musst den Tresor nicht anschrauben. Du musst nur dafür sorgen dass niemand ohne Berechtigung die Waffe Benutzen und/der mitnehmen kann.



jo eh, also musstn quasi anschrauben, da der trasor ja sonst einfach so davonzaht werden kann. die frage is ob es reicht wenn er net so leicht zu entfernen ist.

as1978
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von as1978 » Sa 23. Apr 2016, 18:01

Jeder Möbeltresor hat hinten mindestens zwei Löcher

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Hirschberg
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Hirschberg » Sa 23. Apr 2016, 18:06

Es geht im Gesetz um den Schutz vor Zugriff durch unbefugte Personen (Kinder, Partner, Besucher, Handwerker, etc…), gegen die Aneignung
durch professionelle Einbrecher gibt es keinen mit vernünftigem Aufwand herstellbaren Schutz, aber wie gesagt, ihr könnt euch das Leben
gerne selber schwer machen…
Gruß
H.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Incite » Sa 23. Apr 2016, 18:25

Hirschberg hat geschrieben:Es geht im Gesetz um den Schutz vor Zugriff durch unbefugte Personen (Kinder, Partner, Besucher, Handwerker, etc…), gegen die Aneignung
durch professionelle Einbrecher gibt es keinen mit vernünftigem Aufwand herstellbaren Schutz, aber wie gesagt, ihr könnt euch das Leben
gerne selber schwer machen…


Kannst du dann gerne mit der Behörde ausjudizieren wenn sie dir die Verwahrung untersagen. Es kann in Extremfällen sogar zur Sicherstellung der Waffen kommen wenn die sichere Verwahrung nicht gegeben ist.

und ja, ab der ersten Meldung mit den 5000 Schuss Mun und/oder 20 Stk Waffen kann es je nach Behörde bereits Vorschriften geben.

lg
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Martin P » Sa 23. Apr 2016, 18:26

Hirschberg hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Ja aber das davontragen des Behältnisses darf nicht einfach so gegeben sein.

Wo steht das im Gesetz?


Wer behauptet, dass waffenrechtlich nur relevant ist, was explizit im WaffenGESETZ steht, beweist nicht nur, dass er juristisch unbedarft ist, sondern handelt fahrlässig gegenüber allen, die hier mitlesen ...

pewpew
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von pewpew » Sa 23. Apr 2016, 18:31

as1978 hat geschrieben:Jeder Möbeltresor hat hinten mindestens zwei Löcher


die einem nix helfen wenn man den tresor in einen ikea pax reinstellt (die rückwand ist ein besserer pappendeckel (keine übertreibung) sollte das teil nicht bekannt sein)

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Blackhawk » Sa 23. Apr 2016, 18:33

Hirschberg hat geschrieben:Es geht im Gesetz um den Schutz vor Zugriff durch unbefugte Personen (Kinder, Partner, Besucher, Handwerker, etc…), gegen die Aneignung
durch professionelle Einbrecher gibt es keinen mit vernünftigem Aufwand herstellbaren Schutz, aber wie gesagt, ihr könnt euch das Leben
gerne selber schwer machen…

Rein rechtlich würde ein normaler Wandverbau mit einer abschließbaren Tür, wo nur der Berechtigte einen Schlüssel hat, genügen (kann auch keiner wegtragen) :headslap:

Ob's was nützt, wenn's jemand fremder weiß, wo die Waffen sind, ist eine andere Frage :text-nocomment:
LG Günter (Blackhawk)

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Hirschberg » Sa 23. Apr 2016, 18:35

Martin P hat geschrieben:
Hirschberg hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Ja aber das davontragen des Behältnisses darf nicht einfach so gegeben sein.

Wo steht das im Gesetz?


Wer behauptet, dass waffenrechtlich nur relevant ist, was explizit im WaffenGESETZ steht, beweist nicht nur, dass er juristisch unbedarft ist, sondern handelt fahrlässig gegenüber allen, die hier mitlesen ...


Diejenigen die sich vor lauter vorauseilendem Gehorsam überschlagen aber mindestens genauso…

Edit.: Wir lernen: Ans Gesetz halten sich nur juristisch unbedarfte...
Gruß
H.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Martin P » Sa 23. Apr 2016, 19:00

Hirschberg hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Ja aber das davontragen des Behältnisses darf nicht einfach so gegeben sein.

Wo steht das im Gesetz?


Schau, ich kann deiner laienhaften Einschätzung einen VwGH-Rechtssatz entgegenhalten, den ich hier gerade erst vor ein paar Wochen gepostet habe:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... g%c3%a4nze

Was du schreibst, ist nicht ganz unrichtig: es kann sein, dass man nicht einmal einen Tresor benötigt. Dass das aber unabhängig von den Lebensumständen des Waffenbesitzers sowie der Zahl und Art der verwahrten Waffen jedenfalls so wäre und dass man das Behältnis keinesfalls zu befestigen braucht, ist schlicht und einfach falsch.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von gewo » Sa 23. Apr 2016, 19:03

Hirschberg hat geschrieben:Es geht im Gesetz um den Schutz vor Zugriff durch unbefugte Personen (Kinder, Partner, Besucher, Handwerker, etc…), gegen die Aneignung
durch professionelle Einbrecher gibt es keinen mit vernünftigem Aufwand herstellbaren Schutz, aber wie gesagt, ihr könnt euch das Leben
gerne selber schwer machen…


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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Myon » Sa 23. Apr 2016, 19:08

Ach lasst ihn doch, es bringt nichts den er weiß es eh besser. Alle anderen haben sich eh schon ihr Bild gemacht ;)

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Hirschberg » Sa 23. Apr 2016, 19:13

Martin P hat geschrieben:... Dass das aber ... jedenfalls so wäre und dass man das Behältnis keinesfalls zu befestigen braucht, ist schlicht und einfach falsch.

Dass es jedenfalls zu befestigen ist, ist auch schlicht und einfach falsch.
Gruß
H.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von gewo » Sa 23. Apr 2016, 19:15

Hirschberg hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:... Dass das aber ... jedenfalls so wäre und dass man das Behältnis keinesfalls zu befestigen braucht, ist schlicht und einfach falsch.

Dass es jedenfalls zu befestigen ist, ist auch schlicht und einfach falsch.


wenn er einfach wegnehmbar ist muss er befestigt sein

das muessen keine betonankerduebel sein und auch keine 20mm gewindestange die beim nachbarn durch die wand gegekontert ist

aber wenn entfernbar, dann befestigt

so einfach ist das
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Hirschberg » Sa 23. Apr 2016, 19:24

gewo hat geschrieben:... wenn er einfach wegnehmbar ist muss er befestigt sein ...

Wer ist "er", etwa der den ich gar nicht haben muss...
Gruß
H.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von pewpew » Sa 23. Apr 2016, 19:32

gewo hat geschrieben:
Hirschberg hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:... Dass das aber ... jedenfalls so wäre und dass man das Behältnis keinesfalls zu befestigen braucht, ist schlicht und einfach falsch.

Dass es jedenfalls zu befestigen ist, ist auch schlicht und einfach falsch.

....
wenn er einfach wegnehmbar ist muss er befestigt sein

...


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