WBK mit "vorstrafe"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Abibi2k
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WBK mit "vorstrafe"?

Beitrag von Abibi2k » Do 15. Sep 2016, 13:47

Hallo Community!

ich bin bereits für einen Kurs im Dezember angemeldet damit ich mir die WBK holen kann - kanns kaum noch erwarten und freue mich schon auf das neue hobby :)

Mein Kumpel würde auch gern am Kurs teilnehmen, ist ein langjähriger Freund, er hat aber die Sorge das er aufgrund einer Anzeige (2010) nicht teilnehmen darf bzw. kein Anrecht auf die WBK hat. Grund: schwerer Körperverletzung.

Sein Leumundszeugnis ist rein, verjährt so was oder worauf ist zu achten?

Ich möchte hier nun nicht debertieren ob so ein Mensch eine WBK verdient, ich kann nur soviel sagen das der Pech hatte und sich in dem Moment wehren musste und vom opfer zum Täter gemacht wurde ....

Danke für euren Rat
lg Mario

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Re: WBK mit "vorstrafe"?

Beitrag von Stickhead » Do 15. Sep 2016, 13:51

Anzeige oder Verurteilung? Wenn im Strafregister nix aufscheint, sollte es keine Probleme geben.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit "vorstrafe"?

Beitrag von Abibi2k » Do 15. Sep 2016, 13:52

keine veruteilung und der leumund war sauber :)

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Re: WBK mit "vorstrafe"?

Beitrag von BigBen » Do 15. Sep 2016, 13:56

Naja wenn er keine Verurteilung hat, hat er ja auch nix zu befürchten.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: WBK mit "vorstrafe"?

Beitrag von Stickhead » Do 15. Sep 2016, 13:56

war oder ist? :D

Im Ernst: Wenn noch irgendwo was aufscheint, gibt's maximal ungute Fragen. Aber ich glaub nicht, dass die daraus einen Strick drehen können, wenn es nicht einmal eine Verurteilung gegeben hat.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK mit "vorstrafe"?

Beitrag von 2b4alk » Fr 16. Sep 2016, 11:23

Naja...
Keine Verurteilung heißt noch lange nix.
Bei einer diversion (außergerichtlicher tatausgleich) zb gibt's auch kein Urteil, aber man ist geständig zur Tat. Dh. Polizeilich ist man vermerkt...
Aber ob im sva4 auch in der KA nachgeschaut wird weiß i ned


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Re: WBK mit "vorstrafe"?

Beitrag von Kapselpracker » Sa 17. Sep 2016, 06:16

Hi!
Abibi2k hat geschrieben:....
ich bin bereits für einen Kurs im Dezember angemeldet damit ich mir die WBK holen kann - ....

Was ist den das für ein Kurs das der erst im Dezember ist?
Bild

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