@ gewo, Leonardo:
Die Gasthermen, drei sind im Haus, die haben alle einen eigenen Kamin bzw. Ausgang über die Wand ins Freie. Die Gasthermen stehen nicht zur Diskussion.
Der Kamin, was gemeint ist, der ist für die Holzöfen. Jede Wohnung hat einen eigenen Holzofen-Anschluß, also einen eigenen Kamin. Drei Kamine sinds nebeneinander. Und der dritte, eben von der einen Mieterin, der ist komplett versottert.
Alle drei Kamine wurden generalsaniert, und insgesamt dreimal geschliffen. Vor eineinhalb Jahren.
Die Holzöfen sind eigentlich für die Zwischenzeit, also für Frühjahr und Herbst und bei kalten Sommern, vorgesehen. Und was machen die Mieter? Heizen ausschließlich mit dem Holzofen, Gastherme ist nur noch da für Warmwasser. Folgen: Beide Wohnungen zum Teil stark verschimmelt, überall steht und rinnt das Wasser, beide Mieterinnen liegen mir in den Ohren...
Bei der Renovierung des Hauses neue Fundamente und Wassersperren der Außen- und Innenmauern gebaut, Wassersperren sowie Isolierschicht unterm Estrich, und die ganze Fassade rund ums Haus mit 10cm Styropor isoliert, Dach besonders stark isoliert. Kurz gesagt, Haus ist dicht, und kann daher nicht atmen. Beim Einzug der Mieterinnen vor einem Jahr waren die neuen Wohnungen furztrocken
Leider kann ich als Vermieter den Mietern nicht vorschreiben, wie sie wann und warum und wieso zu entlüften haben, und so weiter und so fort. Dasselbe mit Heizen. Das sei nicht zulässig, das sei hintenanzustellen, das steht im MRG drin.
Sobald ich bei Gesprächen mit den Mieterinnen das Thema Lüften anspreche, fangen die 2 Weiber sofort zum Motzen an, wie z.b.: ... das gehe ja nicht, da geht ja die ganze Wärme raus, das kann man doch nicht machen, wir sind ja nicht deppat, schon von meiner Mama habe ich gelernt, wie man lüftet, jammerdijammer auch mit dem Schimmel, und werden richtig bös dabei
Die mit dem versotterten Kamin wird sich wundern, wenn der Rauchfangkehrer am Donnerstag kommt und ihr erklärt, warum und wieso der Kamin versottert ist, und wie sie
richtig zu heizen hat, und die kommt natürlich für die Kosten der Renovierung des Kamins und der oberen Wohnung (neuer versotterter Putz runterklopfen, Sotter-Sperrschicht anbringen, neu Verputzen sowie Geruchsentfernung der Wohnung) auf. Das ist ein klassischer Bedienungsfehler laut dem Kaminkehrer, und dafür haftet die Mieterin. Die Renovierung lasse ich gleich von Professionisten machen. Wenn sie nicht einverstanden ist, kein Problem, übers Gericht kann man weiterreden.
So, den Frust von der Seele niedergeschrieben, mir gehts etwas besser, sorry für den langen Schrieb.
Charles