Hallo!
Angenommen man findet in Opas alten Schrank, der seit dem Tod vor 30 Jahren unbesichtigt war noch alte Waffen.
Nehmen wir an es ist alles nach damaligen Verhältnissen unkritisch - z.B. sowas wie eine Hahnflinte und ein Flobert-Stutzen.
Kriegt man sowas heute noch straffrei registriert beim BüMa oder wie könnte man da vorgehen damit man die Erbstücke möglichst günstig behalten darf?
Gut dass es nicht zutrifft - aber rein als Gedankenspielerei...
Nachregistrierung von Erbwaffen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Nachregistrierung von Erbwaffen
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Nachregistrierung von Erbwaffen
seit 14.12.19 Meldung nur ueber die behoerdechris01 hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 12:46 Hallo!
Angenommen man findet in Opas alten Schrank, der seit dem Tod vor 30 Jahren unbesichtigt war noch alte Waffen.
Nehmen wir an es ist alles nach damaligen Verhältnissen unkritisch - z.B. sowas wie eine Hahnflinte und ein Flobert-Stutzen.
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wie kompliziert sich dass dann gestaltet kommt wohl auf die jeweilige behoerde an
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen
Sorry, aber das ist falsch. Steht sogar im ZWR FAQ drinnen. Wenn Waffen die noch nicht im ZWR erfasst sind aus einer Erbschaft stammen, ist bei Herkunft "Erbschaft" auszuwählen. Das was du meinst bezieht sich auf Fundwaffen und ist hier - da eben der Vorbesitzer bekannt ist - nicht anzuwenden.gewo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 13:21 seit 14.12.19 Meldung nur ueber die behoerde
wie kompliziert sich dass dann gestaltet kommt wohl auf die jeweilige behoerde an
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Nachregistrierung von Erbwaffen
"...man findet in Opas alten Schrank, der seit dem Tod vor 30 Jahren unbesichtigt war noch alte Waffen ..." ist eine fundwaffe und keine Erbwaffe wennst mich fragstPromo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 14:58Sorry, aber das ist falsch. Steht sogar im ZWR FAQ drinnen. Wenn Waffen die noch nicht im ZWR erfasst sind aus einer Erbschaft stammen, ist bei Herkunft "Erbschaft" auszuwählen. Das was du meinst bezieht sich auf Fundwaffen und ist hier - da eben der Vorbesitzer bekannt ist - nicht anzuwenden.gewo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 13:21 seit 14.12.19 Meldung nur ueber die behoerde
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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen
… seh ich auch so! Eine Erbwaffe wäre es mMn. nur dann, wenn man unmittelbar ein Erbe antritt bzw. namentlich und direkt eine Waffe vererbt bekommt.gewo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 15:00"...man findet in Opas alten Schrank, der seit dem Tod vor 30 Jahren unbesichtigt war noch alte Waffen ..." ist eine fundwaffe und keine Erbwaffe wennst mich fragstPromo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 14:58Sorry, aber das ist falsch. Steht sogar im ZWR FAQ drinnen. Wenn Waffen die noch nicht im ZWR erfasst sind aus einer Erbschaft stammen, ist bei Herkunft "Erbschaft" auszuwählen. Das was du meinst bezieht sich auf Fundwaffen und ist hier - da eben der Vorbesitzer bekannt ist - nicht anzuwenden.gewo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 13:21 seit 14.12.19 Meldung nur ueber die behoerde
wie kompliziert sich dass dann gestaltet kommt wohl auf die jeweilige behoerde an
30 Jahre nach Opas Tod auf dem Dachboden gefunden, wäre mMn. ein klassischer "Dachbodenfund", da ja nicht mit Sicherheit gesagt oder bewiesen werden kann, ob die Waffen damals nach Opas Tod im Nachlass angeführt und "sauber" vererbt wurden …
… könnt ja auch in den letzten 30 Jahren weißgottwer am unbesichtigten Dachboden deponiert haben.
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen
Er hat explizit nach ERBwaffen gefragt, und nicht nach FUNDwaffen. Bei Erbwaffen ist so vorzugehen wie von mir geschildert. Der Unterschied liegt darin, wenn beispielsweise der Verstorbene ein Haus alleine bewohnt hat und daher gesichert von einem Eigentum seinerseits auszugehen ist. Nur weil es zum Zeitpunkt der Einantwortungsurkunde nicht bekannt war, dass zusätzliche zu vererbende Wertgegenstände vorhanden sind, heißt es deshalb nicht, dass diese besitzlos sind, was eben die Eigenschaft von Fundwaffen ausmacht.
Edit, ich formuliere es mal anders, in der Praxis:
Man betritt das Haus des Großvaters was man vor 15 Jahren geerbt hat und jetzt endlich ausräumt/renoviert. Am Dachboden findet sich ein Repetiergewehr. Man kann dann
a) die Waffe zum Büchsenmacher bringen und als Erbwaffe der Kat.C registrieren. Der Büchsenmacher gibt Erbschaft vom Verstorbenen Max Mustermann an (er weiß ja nicht, wann dieser verstorben ist - und im Zweifelsfall soll er es halt ablehnen). Die Meldung sieht auch die Behörde, diese kann im Zweifelsfall auch nochmal nachprüfen - schlimmstenfalls eben ein Verfahren für eine Fundwaffe einleiten. Falls die Waffe mit der Seriennummer 1234 aber nicht passenderweise als gestohlen gemeldet wurde, kann der Finder nach einem Jahr einen Besitzanspruch erheben, und sie geht erst recht wieder in sein Eigentum über (wer anderer wird ja kaum Besitzanspruch anmelden, wenn er nicht davon weiß, zudem er sich damit ja als illegaler Waffenbesitzer zu erkennen geben würde). Und die Behörde kann auch nicht ein Strafverfahren gegen den Verstorbenen einleiten, weil der ja verstorben ist, und daher es von Amtes wegen einzustellen wäre. Daher würde sich die Behörde richtig viel Arbeit aufhalsen, wenn nicht ein triftiger Grund wie als gestohlen gemeldet vorliegt.
b) die Waffe der Behörde als Fundwaffe mit vermutlichen Vorbesitzer Großvater Max Mustermann melden. Dann liegt die Waffe ein Jahr bei der Behörde, falls nicht als gestohlen gemeldet, dann kann man Besitzanspruch anmelden und sie wieder holen, zudem man dann die Waffe sowieso wieder bei einem Händler im ZWR registrieren muss...
Daher lieber gleich als Erbwaffe melden weil sowieso das Gleiche passiert, die Behörde immer einschreiten kann, einzig man hat ggf. die Waffe sofort legal zuhause und muss nicht ein Jahr warten.
Edit, ich formuliere es mal anders, in der Praxis:
Man betritt das Haus des Großvaters was man vor 15 Jahren geerbt hat und jetzt endlich ausräumt/renoviert. Am Dachboden findet sich ein Repetiergewehr. Man kann dann
a) die Waffe zum Büchsenmacher bringen und als Erbwaffe der Kat.C registrieren. Der Büchsenmacher gibt Erbschaft vom Verstorbenen Max Mustermann an (er weiß ja nicht, wann dieser verstorben ist - und im Zweifelsfall soll er es halt ablehnen). Die Meldung sieht auch die Behörde, diese kann im Zweifelsfall auch nochmal nachprüfen - schlimmstenfalls eben ein Verfahren für eine Fundwaffe einleiten. Falls die Waffe mit der Seriennummer 1234 aber nicht passenderweise als gestohlen gemeldet wurde, kann der Finder nach einem Jahr einen Besitzanspruch erheben, und sie geht erst recht wieder in sein Eigentum über (wer anderer wird ja kaum Besitzanspruch anmelden, wenn er nicht davon weiß, zudem er sich damit ja als illegaler Waffenbesitzer zu erkennen geben würde). Und die Behörde kann auch nicht ein Strafverfahren gegen den Verstorbenen einleiten, weil der ja verstorben ist, und daher es von Amtes wegen einzustellen wäre. Daher würde sich die Behörde richtig viel Arbeit aufhalsen, wenn nicht ein triftiger Grund wie als gestohlen gemeldet vorliegt.
b) die Waffe der Behörde als Fundwaffe mit vermutlichen Vorbesitzer Großvater Max Mustermann melden. Dann liegt die Waffe ein Jahr bei der Behörde, falls nicht als gestohlen gemeldet, dann kann man Besitzanspruch anmelden und sie wieder holen, zudem man dann die Waffe sowieso wieder bei einem Händler im ZWR registrieren muss...
Daher lieber gleich als Erbwaffe melden weil sowieso das Gleiche passiert, die Behörde immer einschreiten kann, einzig man hat ggf. die Waffe sofort legal zuhause und muss nicht ein Jahr warten.
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