Nachregistrierung von Erbwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris01
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Nachregistrierung von Erbwaffen

Beitrag von chris01 » Mo 2. Mär 2020, 12:46

Hallo!

Angenommen man findet in Opas alten Schrank, der seit dem Tod vor 30 Jahren unbesichtigt war noch alte Waffen.
Nehmen wir an es ist alles nach damaligen Verhältnissen unkritisch - z.B. sowas wie eine Hahnflinte und ein Flobert-Stutzen.

Kriegt man sowas heute noch straffrei registriert beim BüMa oder wie könnte man da vorgehen damit man die Erbstücke möglichst günstig behalten darf?

Gut dass es nicht zutrifft - aber rein als Gedankenspielerei...
Beste Grüße
Christoph

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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen

Beitrag von gewo » Mo 2. Mär 2020, 13:21

chris01 hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 12:46 Hallo!
Angenommen man findet in Opas alten Schrank, der seit dem Tod vor 30 Jahren unbesichtigt war noch alte Waffen.
Nehmen wir an es ist alles nach damaligen Verhältnissen unkritisch - z.B. sowas wie eine Hahnflinte und ein Flobert-Stutzen.
Kriegt man sowas heute noch straffrei registriert beim BüMa oder wie könnte man da vorgehen damit man die Erbstücke möglichst günstig behalten darf?
Gut dass es nicht zutrifft - aber rein als Gedankenspielerei...
seit 14.12.19 Meldung nur ueber die behoerde
wie kompliziert sich dass dann gestaltet kommt wohl auf die jeweilige behoerde an
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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen

Beitrag von chris01 » Mo 2. Mär 2020, 13:30

Danke, ich lasse mein Thema schließen.
Beste Grüße
Christoph

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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen

Beitrag von Promo » Mo 2. Mär 2020, 14:58

gewo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 13:21 seit 14.12.19 Meldung nur ueber die behoerde
wie kompliziert sich dass dann gestaltet kommt wohl auf die jeweilige behoerde an
Sorry, aber das ist falsch. Steht sogar im ZWR FAQ drinnen. Wenn Waffen die noch nicht im ZWR erfasst sind aus einer Erbschaft stammen, ist bei Herkunft "Erbschaft" auszuwählen. Das was du meinst bezieht sich auf Fundwaffen und ist hier - da eben der Vorbesitzer bekannt ist - nicht anzuwenden.
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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen

Beitrag von gewo » Mo 2. Mär 2020, 15:00

Promo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 14:58
gewo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 13:21 seit 14.12.19 Meldung nur ueber die behoerde
wie kompliziert sich dass dann gestaltet kommt wohl auf die jeweilige behoerde an
Sorry, aber das ist falsch. Steht sogar im ZWR FAQ drinnen. Wenn Waffen die noch nicht im ZWR erfasst sind aus einer Erbschaft stammen, ist bei Herkunft "Erbschaft" auszuwählen. Das was du meinst bezieht sich auf Fundwaffen und ist hier - da eben der Vorbesitzer bekannt ist - nicht anzuwenden.
"...man findet in Opas alten Schrank, der seit dem Tod vor 30 Jahren unbesichtigt war noch alte Waffen ..." ist eine fundwaffe und keine Erbwaffe wennst mich fragst
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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen

Beitrag von Dobi » Mo 2. Mär 2020, 15:33

gewo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 15:00
Promo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 14:58
gewo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 13:21 seit 14.12.19 Meldung nur ueber die behoerde
wie kompliziert sich dass dann gestaltet kommt wohl auf die jeweilige behoerde an
Sorry, aber das ist falsch. Steht sogar im ZWR FAQ drinnen. Wenn Waffen die noch nicht im ZWR erfasst sind aus einer Erbschaft stammen, ist bei Herkunft "Erbschaft" auszuwählen. Das was du meinst bezieht sich auf Fundwaffen und ist hier - da eben der Vorbesitzer bekannt ist - nicht anzuwenden.
"...man findet in Opas alten Schrank, der seit dem Tod vor 30 Jahren unbesichtigt war noch alte Waffen ..." ist eine fundwaffe und keine Erbwaffe wennst mich fragst
… seh ich auch so! Eine Erbwaffe wäre es mMn. nur dann, wenn man unmittelbar ein Erbe antritt bzw. namentlich und direkt eine Waffe vererbt bekommt.

30 Jahre nach Opas Tod auf dem Dachboden gefunden, wäre mMn. ein klassischer "Dachbodenfund", da ja nicht mit Sicherheit gesagt oder bewiesen werden kann, ob die Waffen damals nach Opas Tod im Nachlass angeführt und "sauber" vererbt wurden …
… könnt ja auch in den letzten 30 Jahren weißgottwer am unbesichtigten Dachboden deponiert haben.
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Re: Nachregistrierung von Erbwaffen

Beitrag von Promo » Mo 2. Mär 2020, 15:59

Er hat explizit nach ERBwaffen gefragt, und nicht nach FUNDwaffen. Bei Erbwaffen ist so vorzugehen wie von mir geschildert. Der Unterschied liegt darin, wenn beispielsweise der Verstorbene ein Haus alleine bewohnt hat und daher gesichert von einem Eigentum seinerseits auszugehen ist. Nur weil es zum Zeitpunkt der Einantwortungsurkunde nicht bekannt war, dass zusätzliche zu vererbende Wertgegenstände vorhanden sind, heißt es deshalb nicht, dass diese besitzlos sind, was eben die Eigenschaft von Fundwaffen ausmacht.

Edit, ich formuliere es mal anders, in der Praxis:
Man betritt das Haus des Großvaters was man vor 15 Jahren geerbt hat und jetzt endlich ausräumt/renoviert. Am Dachboden findet sich ein Repetiergewehr. Man kann dann
a) die Waffe zum Büchsenmacher bringen und als Erbwaffe der Kat.C registrieren. Der Büchsenmacher gibt Erbschaft vom Verstorbenen Max Mustermann an (er weiß ja nicht, wann dieser verstorben ist - und im Zweifelsfall soll er es halt ablehnen). Die Meldung sieht auch die Behörde, diese kann im Zweifelsfall auch nochmal nachprüfen - schlimmstenfalls eben ein Verfahren für eine Fundwaffe einleiten. Falls die Waffe mit der Seriennummer 1234 aber nicht passenderweise als gestohlen gemeldet wurde, kann der Finder nach einem Jahr einen Besitzanspruch erheben, und sie geht erst recht wieder in sein Eigentum über (wer anderer wird ja kaum Besitzanspruch anmelden, wenn er nicht davon weiß, zudem er sich damit ja als illegaler Waffenbesitzer zu erkennen geben würde). Und die Behörde kann auch nicht ein Strafverfahren gegen den Verstorbenen einleiten, weil der ja verstorben ist, und daher es von Amtes wegen einzustellen wäre. Daher würde sich die Behörde richtig viel Arbeit aufhalsen, wenn nicht ein triftiger Grund wie als gestohlen gemeldet vorliegt.
b) die Waffe der Behörde als Fundwaffe mit vermutlichen Vorbesitzer Großvater Max Mustermann melden. Dann liegt die Waffe ein Jahr bei der Behörde, falls nicht als gestohlen gemeldet, dann kann man Besitzanspruch anmelden und sie wieder holen, zudem man dann die Waffe sowieso wieder bei einem Händler im ZWR registrieren muss...

Daher lieber gleich als Erbwaffe melden weil sowieso das Gleiche passiert, die Behörde immer einschreiten kann, einzig man hat ggf. die Waffe sofort legal zuhause und muss nicht ein Jahr warten.
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