Hi, Leute,
wie sieht denn das rien rechtlich mit der Aufbewahrung von Kat C Waffen aus?
Muss es unbedingt ein Metallkasten (aka (Waffen)tresor) sein oder reicht da im Prinzip
1) eine angeschraubte Stahlschnur durch den Abzugsbügel (bzw. Repetierhebel bei nem UHR) gezogen?
oder
2) ein normaler (Kunststoff) Waffenkoffer, den man an die Wand anschraubt und mit einem Schloss versieht.
oder muss es wirklich mehr sein?
Geht einerseits daum, falls mal ein Kontrollorgan auch andere Waffen als meine Kat A/B prüfen will (eh, ich weiß, darf er nicht aber in Zuge einer guten Kommunikation würde ich die Dinger wohl herzeigen)
P.S.: habe die SUFU benutzt aber einerseits sind die Beiträge schon recht alt (kann sein, dass ich eine diesbezügliche Änderung im Waffenrecht übersehen habe) und andererseits ist die Sache mit den 2 Ringhaken (ähnlich wie meine Stahlseilidee) imho nicht ganz deutlich beantwortet worden, ob das ausreichend wäre...
Aufbewahrung Kat C Waffen
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Aufbewahrung Kat C Waffen
Zuletzt geändert von Joewood am Mi 4. Mär 2020, 14:37, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Aufbewahrung Kat C Waffen
verhindert nicht den Diebstahl des VerschlussesJoewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29 1) eine angeschraubte Stahlschnur durch den Abzugsbügel gezogen?
ja, passtJoewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29 2) ein normaler (Kunststoff) Waffenkoffer, den man an die Wand anschraubt und mit einem Schloss versieht.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Aufbewahrung Kat C Waffen
Nicht wirklich, weil bereits der Zugriff verhindert werden soll, auch in Bezug auf waffenrelevante Teile.Joewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29 wie sieht denn das rien rechtlich mit der Aufbewahrung von Kat C Waffen aus?
Muss es unbedingt ein Metallkasten (aka (Waffen)tresor) sein oder reicht da im Prinzip
1) eine angeschraubte Stahlschnur durch den Abzugsbügel (bzw. Repetierhebel bei nem UHR) gezogen?
Solange es sich nicht um einen Koffer handelt, der die Bezeichnung "versperrbares Behältnis" nicht verdient, kein Problem.Joewood hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 14:29 2) ein normaler (Kunststoff) Waffenkoffer, den man an die Wand anschraubt und mit einem Schloss versieht.
Es gelten dieselben Vorschriften für alle Schusswaffen. Wo würdest du deine Kat B reingeben? Sowas nimmst auch für die Kat C.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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