Z 1: Verwahrung Wohnort + Nicht-Wohnort + Dritträume = Überall, solange Tatbestand des Raumes erfüllt und nicht bloß in der Erde verbuddelt.
Z 2: Schutz vor Gewalt durch Einbrecher + Nicht-Einbrecher = Schutz vor Gewalt aller (Da sind die Mitbewohner auch schon drin), da nur auf die Einwirkung von außen per se abgestellt wird.
Z 3: Schutz vor Mitbewohnern, auch ohne Gewalt (= alle dort wohnenden Menschen und nicht bloß Mitbewohner iSe Studenten-WG), da ja nur auf einen Personenkreis abgestellt wird.
Z 4: Schutz vor allen, die anwesend sind, auch wenn sie dort nicht wohnen, aber trotzdem keine Einbrecher sind. Es wird auf einzig auf die rechtmäßige Anwesenheit abgestellt. Ich wüsste nicht, weshalb die Feuerwehr wegen einer Wohnungsöffnung ausgenommen sein sollte. Wenn die durch die Türe kommen und die Waffe liegt am Schuhkastl -> WBK adé. Wenn du die Feuerwehr ausnehmen willst, dann aber auch den Vermieter iRd §8 Abs 2 MRG, der jetzt sofort rein muss, usw. Da wird es dann zunehmend rechtsunsicher. Grds eher ein Zeichen dafür, dass es dem Willen des Gesetz- und Verordnungsgebers zuwiderläuft.
Umgekehrt muss mangels Kontrollierbarkeit jede höhere Gewalt ausgenommen sein, ergo auch wenn dich der heldenhafte Nachbar vor dem Feuer retten will und durch für Wand bricht wie El Macho:
https://youtu.be/OxXJ2XSMT6Q
Was bleibt ist: Du kannst die Waffe in jedem Raum verstauen, solange gewährleistet ist, dass sich kein Unberechtigter Zugriff verschaffen kann, ungeachtet der Art und Weise. Alles unter Beachtung von Zumutbarkeit und damit Kontrollierbarkeit (iSv adäquaten Vorbereitungshandlungen). Das kommt bei der wörtlichen, systematischen und teleologischen Interpretation bei mir heraus. Dein Einwand ist spätestens vor Gericht aber relevant, dem man amS allerdings sauber wegargumentieren kann. Am Schluss entscheidet der Ratende im Schlafrock ^^
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Und was ist, wenn die Schwiegermama mit Wohnungsschlüssel (oder alle Feuerwehrleute) eine WBK mit ausreichend Plätzen haben? Muss dann reduziert werden? Und wie ist Z 1 zu verstehen, wenn zur Rechtfertigung Schießsport angegeben wurde?

(Rhetorische Fragen)
Ganz ehrlich: Da der Besitzer genehmigungspflichtiger Schusswaffen verlässlich genug ist um eine Waffe zu haben (1.Filter) und erst recht, wenn sich jemand dermaßen damit beschäftigt, dass er in ein Forum geht (2.Filter) und dort solche Fragen stellt bzw Gedanken äußert (3.Filter), gehe ich ganz stark davon aus, dass er nicht deppert genug ist, die Waffe einfach im Schuhkarton zu lagern. Ausnahmen gibt es immer. Gefährlich ist amS nur diese "Vorauseilender Gehorsam!"- und "Aus Prinzip!"- Mentalität, die dann teilweise für Verwirrung stiften kann.