burner hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 22:08
Vorweg: Du hast grundsätzlich recht. Die derzeitige Regelng ist jedenfalls nicht vom Ermessensspielraum abhängig. Eine Begrenzung der maximalen Stückzahl hat es ebenfalls nie gegeben. Mit der entsprechenden Begründung hat man - abhängig vom Juristen/Sachbearbeiter - sehr viel mehr Spielraum als 10 Plätze gehabt. Jetzt hat der Gesetzgeber einfach die Abhängigkeit vom Sachbearbeiter/Juristen behoben nach dem Motto "Gleiches Recht für alle", was einigermaßen Planungssicherheit ermöglicht.
Ich habe mich bewusst auf die Stückzahl konzentriert, die man aufgrund eines Rechtsanspruchs erlangen kann, früher 2 Stück, bis vor kurzem 5 Stück und seit ein paar Monaten 10 Stück. Diese Steigerung innerhalb von etwa 8 Jahren lässt meines Erachtens eindeutig erkennen, dass der Gesetzgeber von der früheren strengen Begrenzung Abstand genommen hat.
Dass es bei Vorlage von Bewerbslisten oder bei Sammlertätigkeit de facto keine Begrenzung gegeben hat, bzw gibt, ist mir vollkommen klar, allerdings ist die Bewilligung solcher Plätze eindeutig vom behördlichen Ermessen abhängig.
burner hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 22:08
Dennoch bezweifle ich sehr stark, dass der Gesetzgeber über gewisse Herrschaften glücklich sind, die ihre Zubehörplätze mit diversen Uppern (Glock, AR, etc.) befüllen und sich dann freie Griffstücke dazu kaufen.
Naja, wenn der Gesetzgeber eine Möglichkeit eröffnet, dann ist es klar, dass der Bürger diese auch nutzt, oder?
Auf diese, vom Gesetzgeber bewusst geschaffenen Möglichkeit zu verzichten, wäre genauso unangebracht, wie wenn man sich selbst freiwillig auf beispielsweise 4 WBK-Plätze beschränkt obwohl ein Rechtsanspruch auf 10 Plätze besteht, damit der Gesetzgeber vermeintlich glücklich bleibt.
Verzichtet man auch darauf auf der gut ausgebauten Autobahn, bei entsprechend guten Verhältnissen, 130 km/h zu fahren, damit der Gesetzgeber vermeintlich glücklich bleibt?
Freiwilliger Selbstverzicht wird jedenfalls als fehlender Bedarf wahrgenommen, und wenn vermeintlich der Bedarf fehlt, sind Einschränkungen nicht weit.
burner hat geschrieben: Fr 10. Jul 2020, 22:08
Ich neige dazu, bei heiklen Fragen Gesetze (insbesondere das WaffG) immer auch zu meinen Ungunsten auszulegen:
- Diese Auslegung führt die Stückzahlbegrenzung ad absurdum
- Selbst wenn im WaffG entsprechend geregelt, ist die Vorgangsweise, wie von Nostromo auf den Punkt gebracht, meiner Ansicht nach eine klassische Umgehung.
best case:
Es ist so, wie wir es uns wünschen und so wie es offensichtlich einige schon leben.
Vielleicht fliegt die Vorgangsweise dem einen oder anderen um die Ohren, wenn er beim nächsten unangekündigten Besuch der Gesetzeshüter ein paar mehr ARs/Glocks funktionstüchtig herumstehen hat, als eigentlich laut waffenrechtlichem Dokument erlaubt.
Oder ein Kandidat lässt ausversehen oder bewusst provokant bei der nächsten Waffenüberprüfung ein paar Lower direkt neben den Zubehör-Uppern stehen. Ein aufmerksames Orgen meldet das an die BH, der Sachbearbeiter reagiert natürlich entsprechend.
Wie das schlußendlich ausgeht, sieht man dann im Verwaltungsverfahren. Bis dahin ist das gesamte Equipment und die WBK vermutlich weg.
worst case:
Bei mehreren bedauerlichen Einzelfällen, fliegts uns in weiterer Folge allen um die Ohren und es gibt eine kleine schlanke Novelle, die das ganze so wie wir es auslegen wollen abdrehen wird. Diese Novelle wird vermutlich parteiübergreifende Zustimmung finden, wie ich befürchte...
Eines ist Fakt:
Je mehr es gibt, die die neue Zubehörregelung dermaßen ausreizen desto schneller fällt dann der eine ganz besonders superschlaue Depp auf und wir alle müssen dafür büßen.
Durch die neue Zubehörregelung wird die Stückzahlbegrenzung weder aufgehoben noch ad absurdum geführt. Es gibt nachwievor eine Stückzahlbegrenzung, diese liegt allerdings höher als noch vor einigen Jahren, daher kann es auch keine Umgehungshandlung sein.
Ich frage mich auch, warum die Verwahrung von Zubehör-Upper und waffenrechtlich irrelevanten Lower nebeneinander provokant sein soll? Woher kommt das?
Solange das Zubehör nicht zu einer funktionierenden Schusswaffe zusammengesetzt ist, ist die Distanz zwischen den einzelnen Teilen der Schusswaffe völlig belanglos. Ob zwischen Upper und Lower 10mm oder 10m liegen, nicht zusammengesetzt ist nicht zusammengesetzt, oder habe ich etwas nicht mitbekommen?
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod