Davomon1979 hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 12:31
Alaskan454 hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 22:38
Es gibt keine Basiswaffe mehr an die das Ws gekoppelt ist und wenn du daheim deine G17 zerlegstt kannst nicht die G34 zusammen bauen die als WS gemeldet ist weil Platzüberschreitung.
Lg
Woher kommt diese Aussage? - Ich finde dazu nichts in keinem Kommentar. - In den erläuternden Bemerkungen steht Sinn der Änderung war eine Verwaltungsvereinfachung indem man die Basiswaffenprüfung abgeschafft hat. - Der Gesetzgeber geht aber nach wie vor davon aus, dass du dir keinen Upper kaufst der auf keine deiner Waffen passt. - Warum solltest sowas haben wollen?
redet ihr ned aneinander vorbei?
er meint glaub ich dass man jetzt zu hause nimmer umbauen kann
frueher gab zb "wechselsystem haemmerli 32s&w lang" zur basiswaffe haemmerli 22lr:
wenn er also das griffstueck der haemmerli 22lr genommen und das wechselsystem 32&w draufgebaut hat, dann hatte er keine platzueberschreitung
er hat das der waffe zugehoerige wechselsystem montiert gehabt
fertig
heute gibt s keine zuordnung mehr
wenn er heute ein wechselsystem 32s&W hat
und eine waffe haemmerli 22lr
und er nimmt das griffstueck von der 22lr runter und steckt das wechselsystem 32s&w lang drauf
dann kann das - sehr genau genommen - platztechnisch problematisch sein
denn auch ohne das griffstueck ist die waffe 22lr haemmerli immer noch eine kat B waffe, es wird dadurch kein kat B platz "frei"
aber durch das zusammenbauen des wechselsystems 32s&w lang wird das wechselsystem zur waffe
die einen eigenen platz braucht
und das darf er heute nur mehr am behoerdlkich genehmigten schiesstand bzw im schauraum vom waffenhaendler
das war frueher mit der zuordnung besser