Registrierung von Schalldämpfer

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Hirschberg
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von Hirschberg » Fr 29. Jan 2021, 23:16

Paddy91 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 19:37 ... Der Händler darf die Daten dafür nichtmal haben wenn ich das nicht möchte. ...
Welche Daten darf er nicht haben?
Gruß
H.

gewo
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von gewo » Sa 30. Jan 2021, 00:53

Nochmal:

Die waffenbuecherverordnung ist eindeutig
Schalldaempfer sind darin nicht zu fuehren

Theoretisch gaebe fuer jeden veraeusserer es eine meldepflicht gem. Par 28

Diese soll aber laut BMI III/3 nicht vorgenommen werden weil es sich um ein redaktionelles versehen handelt

So what

Auch einzelteile militaerischer waffen muessen nicht im waffenbuch gefuehrt werden, trotzdem duerfen sie nur an berechtigte abgegeben werden

Genauso wie vollmantelmunition im kaliber 308win und 223rem die kriegsmaterial ist, gegen vorweis von zb WBK/WP aber abgegeben werden darf. Detto ohne aufzeichnung


Und ich verrate dir nochwas:
Im phoesen phoesen deutschland gibt es fuer munition aller art ueberhaupt keinerlei aufzeichnungen ....
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von gewo » Sa 30. Jan 2021, 01:14

Hirschberg hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 23:16
Paddy91 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 19:37 ... Der Händler darf die Daten dafür nichtmal haben wenn ich das nicht möchte. ...
Welche Daten darf er nicht haben?
Also genau genommen ...... spricht die DSGVO dagegen .... ohne zustimmung ....

Aber dann wird man wohl einfach als haendler den SD ned verkaufen und feddich
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yoda
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von yoda » Sa 30. Jan 2021, 08:08

gewo hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 00:53 Nochmal:

Die waffenbuecherverordnung ist eindeutig
Schalldaempfer sind darin nicht zu fuehren

Theoretisch gaebe fuer jeden veraeusserer es eine meldepflicht gem. Par 28

Diese soll aber laut BMI III/3 nicht vorgenommen werden weil es sich um ein redaktionelles versehen handelt

So what

Auch einzelteile militaerischer waffen muessen nicht im waffenbuch gefuehrt werden, trotzdem duerfen sie nur an berechtigte abgegeben werden

Genauso wie vollmantelmunition im kaliber 308win und 223rem die kriegsmaterial ist, gegen vorweis von zb WBK/WP aber abgegeben werden darf. Detto ohne aufzeichnung


Und ich verrate dir nochwas:
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Im 28er geht es um Kat. B Schusswaffen, mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt nach der ein Dämpferverkauf zu melden wäre. Würde mich interessieren ob es da überhaupt etwas gibt und ich es nur übersehe.

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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von gewo » Sa 30. Jan 2021, 08:44

yoda hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 08:08
gewo hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 00:53 Nochmal:

Die waffenbuecherverordnung ist eindeutig
Schalldaempfer sind darin nicht zu fuehren

Theoretisch gaebe fuer jeden veraeusserer es eine meldepflicht gem. Par 28

Diese soll aber laut BMI III/3 nicht vorgenommen werden weil es sich um ein redaktionelles versehen handelt

So what

Auch einzelteile militaerischer waffen muessen nicht im waffenbuch gefuehrt werden, trotzdem duerfen sie nur an berechtigte abgegeben werden

Genauso wie vollmantelmunition im kaliber 308win und 223rem die kriegsmaterial ist, gegen vorweis von zb WBK/WP aber abgegeben werden darf. Detto ohne aufzeichnung


Und ich verrate dir nochwas:
Im phoesen phoesen deutschland gibt es fuer munition aller art ueberhaupt keinerlei aufzeichnungen ....
Im 28er geht es um Kat. B Schusswaffen, mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt nach der ein Dämpferverkauf zu melden wäre. Würde mich interessieren ob es da überhaupt etwas gibt und ich es nur übersehe.
WaffG 1996 par 17 (3)
Letzter satz

Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von combatmiles » Sa 30. Jan 2021, 09:16

und was passiert wenn man dann keine Jagdkarte mehr hat?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von Grumbach » Sa 30. Jan 2021, 09:19

Dann musst Du Deine Dämpfer binnen sechs Monaten an einen Berechtigten abgeben.
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.

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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von AUG-andy » Sa 30. Jan 2021, 10:27

Grumbach hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 09:19 Dann musst Du Deine Dämpfer binnen sechs Monaten an einen Berechtigten abgeben.
Wer's glaub. .......
Es werden viele Dämpfer irgendwo im Nirwana verschwinden.
So lange nichts damit passiert, wird es auch keine Sau jucken.
Ich sag nur Pumpguns :whistle:
MfG
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von silverstar » Sa 30. Jan 2021, 10:44

Solange sie zerlegt in Einzelteilen herumstehen ist es Gesetzeskonform da die Einzelteile "Frei " sind ! Als Leere Hülle darf man sie sogar verwenden da sind sie nicht einmal Mündungsdämpfer !
Die ganze Diskussion "haben /nicht haben ist grauslich !
In meiner Lehrzeit als Werkzeugmacher in den frühen 80ern hat jeder im 2. Lehrjahr sowas zusammengeschustert ! Da müssen noch Duzende "herumgeistern!" Ist zerlegt einfach "Metallschrott " nicht mehr und nicht weniger ! Wer sowas zusammenbaut begeht einen Gesetzesbruch und ist mM selber schuld !
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von rider650 » Sa 30. Jan 2021, 15:03

Wäre interessant ob Händler überhaupt Datensammlungen anlegen dürfen, für die es keine rechtliche Erfordernis gibt. Bzw. ob ich als Kunde verlangen kann, dass er diese Daten löscht.

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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von gewo » Sa 30. Jan 2021, 16:24

rider650 hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 15:03 Wäre interessant ob Händler überhaupt Datensammlungen anlegen dürfen, für die es keine rechtliche Erfordernis gibt. Bzw. ob ich als Kunde verlangen kann, dass er diese Daten löscht.
Wenn ich will als haendler dann schon
30 jahre lang
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von gewo » Sa 30. Jan 2021, 16:26

silverstar hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 10:44 Solange sie zerlegt in Einzelteilen herumstehen ist es Gesetzeskonform da die Einzelteile "Frei " sind ! Als Leere Hülle darf man sie sogar verwenden da sind sie nicht einmal Mündungsdämpfer !
Die ganze Diskussion "haben /nicht haben ist grauslich !
In meiner Lehrzeit als Werkzeugmacher in den frühen 80ern hat jeder im 2. Lehrjahr sowas zusammengeschustert ! Da müssen noch Duzende "herumgeistern!" Ist zerlegt einfach "Metallschrott " nicht mehr und nicht weniger ! Wer sowas zusammenbaut begeht einen Gesetzesbruch und ist mM selber schuld !
Selbstverstaendlich darfst du mit der daempferhuelle NICHT schiessen wenn du nicht berechtigt bist.

Die huelle macht locker die 5 dB ab denen sie als vorrichtung gilt
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von Promo » So 31. Jan 2021, 15:18

rider650 hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 15:03 Wäre interessant ob Händler überhaupt Datensammlungen anlegen dürfen, für die es keine rechtliche Erfordernis gibt. Bzw. ob ich als Kunde verlangen kann, dass er diese Daten löscht.
Rechtliche Erfordernis für SD ist Ausnahmegenehmigung oder gültige Jagdkarte lt. Gesetz.

Du darfst z.B. nicht verlangen, dass dein Waffenbucheintrag gelöscht wird - schließlich wirst du auch nicht verlangen, dass dein ZWR Eintrag gelöscht wird..... Daher sehe ich keinen Unterschied zu den davor genannten Daten, soweit sie überhaupt protokolliert werden.
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von gewo » So 31. Jan 2021, 16:07

Promo hat geschrieben: So 31. Jan 2021, 15:18
rider650 hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 15:03 Wäre interessant ob Händler überhaupt Datensammlungen anlegen dürfen, für die es keine rechtliche Erfordernis gibt. Bzw. ob ich als Kunde verlangen kann, dass er diese Daten löscht.
Rechtliche Erfordernis für SD ist Ausnahmegenehmigung oder gültige Jagdkarte lt. Gesetz.

Du darfst z.B. nicht verlangen, dass dein Waffenbucheintrag gelöscht wird - schließlich wirst du auch nicht verlangen, dass dein ZWR Eintrag gelöscht wird..... Daher sehe ich keinen Unterschied zu den davor genannten Daten, soweit sie überhaupt protokolliert werden.
Es gibt halt keinerlei rechtliches erfordernis fuer das fuehren eines waffenbuchs ueber schalldaempfer.
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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Beitrag von Promo » So 31. Jan 2021, 20:30

Das weiß ich ... aber das war eher Antwort darauf, dass rider650 behauptet hatte, es gäbe keine rechtliches Erfordernis. Ins Waffenbuch gehört es nicht, aber der Händler kann es sich wenn es ihn beglückt trotzdem wo notieren, ohne dass er gegen die DSGVO verstößt.
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