Welche Daten darf er nicht haben?Paddy91 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 19:37 ... Der Händler darf die Daten dafür nichtmal haben wenn ich das nicht möchte. ...
Registrierung von Schalldämpfer
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Hirschberg
- .50 BMG
- Beiträge: 1135
- Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17
Re: Registrierung von Schalldämpfer
Gruß
H.
H.
Re: Registrierung von Schalldämpfer
Nochmal:
Die waffenbuecherverordnung ist eindeutig
Schalldaempfer sind darin nicht zu fuehren
Theoretisch gaebe fuer jeden veraeusserer es eine meldepflicht gem. Par 28
Diese soll aber laut BMI III/3 nicht vorgenommen werden weil es sich um ein redaktionelles versehen handelt
So what
Auch einzelteile militaerischer waffen muessen nicht im waffenbuch gefuehrt werden, trotzdem duerfen sie nur an berechtigte abgegeben werden
Genauso wie vollmantelmunition im kaliber 308win und 223rem die kriegsmaterial ist, gegen vorweis von zb WBK/WP aber abgegeben werden darf. Detto ohne aufzeichnung
Und ich verrate dir nochwas:
Im phoesen phoesen deutschland gibt es fuer munition aller art ueberhaupt keinerlei aufzeichnungen ....
Die waffenbuecherverordnung ist eindeutig
Schalldaempfer sind darin nicht zu fuehren
Theoretisch gaebe fuer jeden veraeusserer es eine meldepflicht gem. Par 28
Diese soll aber laut BMI III/3 nicht vorgenommen werden weil es sich um ein redaktionelles versehen handelt
So what
Auch einzelteile militaerischer waffen muessen nicht im waffenbuch gefuehrt werden, trotzdem duerfen sie nur an berechtigte abgegeben werden
Genauso wie vollmantelmunition im kaliber 308win und 223rem die kriegsmaterial ist, gegen vorweis von zb WBK/WP aber abgegeben werden darf. Detto ohne aufzeichnung
Und ich verrate dir nochwas:
Im phoesen phoesen deutschland gibt es fuer munition aller art ueberhaupt keinerlei aufzeichnungen ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Also genau genommen ...... spricht die DSGVO dagegen .... ohne zustimmung ....Hirschberg hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 23:16Welche Daten darf er nicht haben?Paddy91 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 19:37 ... Der Händler darf die Daten dafür nichtmal haben wenn ich das nicht möchte. ...
Aber dann wird man wohl einfach als haendler den SD ned verkaufen und feddich
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Im 28er geht es um Kat. B Schusswaffen, mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt nach der ein Dämpferverkauf zu melden wäre. Würde mich interessieren ob es da überhaupt etwas gibt und ich es nur übersehe.gewo hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 00:53 Nochmal:
Die waffenbuecherverordnung ist eindeutig
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Auch einzelteile militaerischer waffen muessen nicht im waffenbuch gefuehrt werden, trotzdem duerfen sie nur an berechtigte abgegeben werden
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
WaffG 1996 par 17 (3)yoda hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 08:08Im 28er geht es um Kat. B Schusswaffen, mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt nach der ein Dämpferverkauf zu melden wäre. Würde mich interessieren ob es da überhaupt etwas gibt und ich es nur übersehe.gewo hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 00:53 Nochmal:
Die waffenbuecherverordnung ist eindeutig
Schalldaempfer sind darin nicht zu fuehren
Theoretisch gaebe fuer jeden veraeusserer es eine meldepflicht gem. Par 28
Diese soll aber laut BMI III/3 nicht vorgenommen werden weil es sich um ein redaktionelles versehen handelt
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Auch einzelteile militaerischer waffen muessen nicht im waffenbuch gefuehrt werden, trotzdem duerfen sie nur an berechtigte abgegeben werden
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Im phoesen phoesen deutschland gibt es fuer munition aller art ueberhaupt keinerlei aufzeichnungen ....
Letzter satz
Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
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- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3162
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Registrierung von Schalldämpfer
und was passiert wenn man dann keine Jagdkarte mehr hat?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Registrierung von Schalldämpfer
Dann musst Du Deine Dämpfer binnen sechs Monaten an einen Berechtigten abgeben.
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.
Re: Registrierung von Schalldämpfer
Wer's glaub. .......Grumbach hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 09:19 Dann musst Du Deine Dämpfer binnen sechs Monaten an einen Berechtigten abgeben.
Es werden viele Dämpfer irgendwo im Nirwana verschwinden.
So lange nichts damit passiert, wird es auch keine Sau jucken.
Ich sag nur Pumpguns

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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-
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- Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59
Re: Registrierung von Schalldämpfer
Solange sie zerlegt in Einzelteilen herumstehen ist es Gesetzeskonform da die Einzelteile "Frei " sind ! Als Leere Hülle darf man sie sogar verwenden da sind sie nicht einmal Mündungsdämpfer !
Die ganze Diskussion "haben /nicht haben ist grauslich !
In meiner Lehrzeit als Werkzeugmacher in den frühen 80ern hat jeder im 2. Lehrjahr sowas zusammengeschustert ! Da müssen noch Duzende "herumgeistern!" Ist zerlegt einfach "Metallschrott " nicht mehr und nicht weniger ! Wer sowas zusammenbaut begeht einen Gesetzesbruch und ist mM selber schuld !
Die ganze Diskussion "haben /nicht haben ist grauslich !
In meiner Lehrzeit als Werkzeugmacher in den frühen 80ern hat jeder im 2. Lehrjahr sowas zusammengeschustert ! Da müssen noch Duzende "herumgeistern!" Ist zerlegt einfach "Metallschrott " nicht mehr und nicht weniger ! Wer sowas zusammenbaut begeht einen Gesetzesbruch und ist mM selber schuld !
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Wäre interessant ob Händler überhaupt Datensammlungen anlegen dürfen, für die es keine rechtliche Erfordernis gibt. Bzw. ob ich als Kunde verlangen kann, dass er diese Daten löscht.
Re: Registrierung von Schalldämpfer
Wenn ich will als haendler dann schonrider650 hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 15:03 Wäre interessant ob Händler überhaupt Datensammlungen anlegen dürfen, für die es keine rechtliche Erfordernis gibt. Bzw. ob ich als Kunde verlangen kann, dass er diese Daten löscht.
30 jahre lang
Produkthaftung
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Selbstverstaendlich darfst du mit der daempferhuelle NICHT schiessen wenn du nicht berechtigt bist.silverstar hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 10:44 Solange sie zerlegt in Einzelteilen herumstehen ist es Gesetzeskonform da die Einzelteile "Frei " sind ! Als Leere Hülle darf man sie sogar verwenden da sind sie nicht einmal Mündungsdämpfer !
Die ganze Diskussion "haben /nicht haben ist grauslich !
In meiner Lehrzeit als Werkzeugmacher in den frühen 80ern hat jeder im 2. Lehrjahr sowas zusammengeschustert ! Da müssen noch Duzende "herumgeistern!" Ist zerlegt einfach "Metallschrott " nicht mehr und nicht weniger ! Wer sowas zusammenbaut begeht einen Gesetzesbruch und ist mM selber schuld !
Die huelle macht locker die 5 dB ab denen sie als vorrichtung gilt
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Rechtliche Erfordernis für SD ist Ausnahmegenehmigung oder gültige Jagdkarte lt. Gesetz.rider650 hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 15:03 Wäre interessant ob Händler überhaupt Datensammlungen anlegen dürfen, für die es keine rechtliche Erfordernis gibt. Bzw. ob ich als Kunde verlangen kann, dass er diese Daten löscht.
Du darfst z.B. nicht verlangen, dass dein Waffenbucheintrag gelöscht wird - schließlich wirst du auch nicht verlangen, dass dein ZWR Eintrag gelöscht wird..... Daher sehe ich keinen Unterschied zu den davor genannten Daten, soweit sie überhaupt protokolliert werden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Registrierung von Schalldämpfer
Es gibt halt keinerlei rechtliches erfordernis fuer das fuehren eines waffenbuchs ueber schalldaempfer.Promo hat geschrieben: So 31. Jan 2021, 15:18Rechtliche Erfordernis für SD ist Ausnahmegenehmigung oder gültige Jagdkarte lt. Gesetz.rider650 hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 15:03 Wäre interessant ob Händler überhaupt Datensammlungen anlegen dürfen, für die es keine rechtliche Erfordernis gibt. Bzw. ob ich als Kunde verlangen kann, dass er diese Daten löscht.
Du darfst z.B. nicht verlangen, dass dein Waffenbucheintrag gelöscht wird - schließlich wirst du auch nicht verlangen, dass dein ZWR Eintrag gelöscht wird..... Daher sehe ich keinen Unterschied zu den davor genannten Daten, soweit sie überhaupt protokolliert werden.
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Re: Registrierung von Schalldämpfer
Das weiß ich ... aber das war eher Antwort darauf, dass rider650 behauptet hatte, es gäbe keine rechtliches Erfordernis. Ins Waffenbuch gehört es nicht, aber der Händler kann es sich wenn es ihn beglückt trotzdem wo notieren, ohne dass er gegen die DSGVO verstößt.
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