Plinker hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 18:06
Händler würde ich da gar nicht so in der Verpflichtung sehen. Die müssen sowieso wegen Finanzamt und Haftung ihre Verkäufe dokumentieren und archivieren. Wie kann die Behörde sich so blöd anstellen und den Besitz nicht kontrollieren?
Der Supermarkt oder der Elektronikhändler ist gegenüber dem Finanzamt genauso verpflichtet, und haftet genauso für die Dinge die er verkauft. Trotzdem speichert da niemand meinen Namen als Kunde, wenn ich das nicht will (gut, der Händler könnte das theoretisch verlangen, aber warum sollte er?)
Da ich beim Schalldämperkauf nun einmal meine persönliche Berechtigung vorweisen muss, komme ich um die Nennung meines Namens nicht herum. Das ist gesetzlich gefordert, und der einzige Unterschied zum Supermarkt. Seien wir doch dankbar dafür, dass die Regierung für die Blechbüchsen nicht noch mehr Vorschriften erlassen hat - als ob wir davon nicht schon genug hätten. Schalldämpfer fallen für mich in die selbe Kategorie wie Magazine: Damit alleine kannst keinen Schaden anrichten, wozu also das ganze Getue?