Beschlagnahmte Waffen und Munition
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Beschlagnahmte Waffen und Munition
Ein Freund von mir hat sich ein Waffenverbot eingehandelt- Keine Gewalt im Spiel nur verblödete Aufbewahrung! Ist aber Zweitrangig, Dummheit gehört bestraft.
Alles wurde beschlagnahmt und es sieht nicht so aus wie wenn er eine Chance hätte es wieder zu bekommen.
Unter anderem 13.000 Schuss 9 Para und .223 sowie etliche Waffen.
Was passiert mit den Dingen?
Werden sie versteigert und ein normaler Bürger (mit WBK oder WP) kann sie dann erstehen?
Wer erfährt dann das wann, wo, und wie?
Oder verschwinden die unter der Hand bei beamteten Typen?
LG Wolfgang
PS ich will niemand etwas unterstellen aber seltsamerweise habe ich noch nie etwas von einer Muniversteigerungf gehört.
Alles wurde beschlagnahmt und es sieht nicht so aus wie wenn er eine Chance hätte es wieder zu bekommen.
Unter anderem 13.000 Schuss 9 Para und .223 sowie etliche Waffen.
Was passiert mit den Dingen?
Werden sie versteigert und ein normaler Bürger (mit WBK oder WP) kann sie dann erstehen?
Wer erfährt dann das wann, wo, und wie?
Oder verschwinden die unter der Hand bei beamteten Typen?
LG Wolfgang
PS ich will niemand etwas unterstellen aber seltsamerweise habe ich noch nie etwas von einer Muniversteigerungf gehört.
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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- .50 BMG
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Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Ist das Waffenverbot bereits rechtskräftig?
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Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Er wird wohl kein Waffenverbot im eigentlichen Sinne haben, sondern die Verlässlichkeit wird nicht mehr gegeben sein. Hierzu normiert § 25 Abs. 6 WaffG:Trijikon hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 17:37 Ein Freund von mir hat sich ein Waffenverbot eingehandelt- Keine Gewalt im Spiel nur verblödete Aufbewahrung! Ist aber Zweitrangig, Dummheit gehört bestraft.
Alles wurde beschlagnahmt und es sieht nicht so aus wie wenn er eine Chance hätte es wieder zu bekommen.
Unter anderem 13.000 Schuss 9 Para und .223 sowie etliche Waffen.
Was passiert mit den Dingen?
Werden sie versteigert und ein normaler Bürger (mit WBK oder WP) kann sie dann erstehen?
Wer erfährt dann das wann, wo, und wie?
Oder verschwinden die unter der Hand bei beamteten Typen?
LG Wolfgang
PS ich will niemand etwas unterstellen aber seltsamerweise habe ich noch nie etwas von einer Muniversteigerungf gehört.
Abgelieferte Waffen (Abs. 4) und - nach Eintritt der Rechtskraft des Entziehungsbescheides - sichergestellte Waffen (Abs. 5) sind von der Behörde der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugten Person zuzuführen. Der Erlös ist dem früheren Besitzer der Waffen auszufolgen.
Ob die Waffen öffentlich versteigert oder einem Händler zugeführt werden, ist wohl eine Ermessensentscheidung der Behörde.
Ein Waffenverbot gem. § 8 WaffG wird dann verhängt, wenn gewisse Umstände vermuten lassen, dass ein Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte - das liegt bei einer unsicheren Verwahrung ja nicht vor. Schlampigkeit heißt ja nicht, dass man Waffen missbräuchlich verwenden wird. Bei einem (rechtskräftigen) Waffenverbot gelten die eingezogenen Waffen als verfallen. Da hat man Pech gehabt.
Pew Pew
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- .50 BMG
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Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Deswegen die Frage, was hat er und ists schon rechtskräftig? Alles andere ist Kaffesudleserei
Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Waffenverbot, allerdings gehe ich davon aus das es noch nicht rechtskräftig ist denn wozu bräuchte er dann einen Anwalt von mir empfohlen.John Connor hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:06 Deswegen die Frage, was hat er und ists schon rechtskräftig? Alles andere ist Kaffesudleserei
LG Wolfgang
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Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Jetzt frage ich mich schon, was muss man bei der Verwahrung falsch machen, dass man ein Waffenverbot aufgebrummt bekommt.
Wenn ich an den Typen denke, der eine HA-Büchse unversperrt in einer Nische stehen hatte, und damit am Ende durchgekommen ist.
Wenn ich an den Typen denke, der eine HA-Büchse unversperrt in einer Nische stehen hatte, und damit am Ende durchgekommen ist.
Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Wie wäre es mit (minderjährigen) Kindern im Haushalt welche die Waffen ihren Freunden präsentieren?
LG Wolfgang
LG Wolfgang
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- Prometheus
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- Beiträge: 795
- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Krass wegen falscher Verwahrung sofort ein Waffenverbot?
Da muss er aber ordentlich falsch verwahrt haben.
Normal bekommt man schon ne Chance die Verwahrung in Ordnung zu bringen.
Naja egal, zur Frage:
Legal erwerbbare Waffen werden, wie schon geschrieben, normal immer versteigert (Dorotheum oä.) oder an einen Händler verkauft.
Munition wird nicht versteigert sondern geht normal immer an Händler oder wird direkt vernichtet.
Sollte ein Verdacht bestehen das die Waffe illegal ist (Automatik, zu kurz, zu böse, oä.) kommt sie normal zu einem Waffengutachter der LPD der dann eruiert ob illegal/legal. Wenns was seltenes ist wird gern mal als Anschauungmaterial behalten wenn nicht wirds immer vernichtet.
Ich habe aber auch schon von diversen Freunderl Geschäften unter Beamten gehört wo die Waffen deutlich unter Wert verscherbelt worden sind.
Gibt es vorallem bei ländlichen Bezirken bestimmt nach wie vor.
Trauriges Detail: Alle Anbauteile wie Visiere, Lampen, Zweibeine, usw..... die auf Waffen angebracht sind bei der Aussprache eines Waffenverbotes bekommt man NICHT zurück. Die Waffen werden genau so mitgenommen wie sie vorgefunden werden.
Da muss er aber ordentlich falsch verwahrt haben.
Normal bekommt man schon ne Chance die Verwahrung in Ordnung zu bringen.
Naja egal, zur Frage:
Legal erwerbbare Waffen werden, wie schon geschrieben, normal immer versteigert (Dorotheum oä.) oder an einen Händler verkauft.
Munition wird nicht versteigert sondern geht normal immer an Händler oder wird direkt vernichtet.
Sollte ein Verdacht bestehen das die Waffe illegal ist (Automatik, zu kurz, zu böse, oä.) kommt sie normal zu einem Waffengutachter der LPD der dann eruiert ob illegal/legal. Wenns was seltenes ist wird gern mal als Anschauungmaterial behalten wenn nicht wirds immer vernichtet.
Ich habe aber auch schon von diversen Freunderl Geschäften unter Beamten gehört wo die Waffen deutlich unter Wert verscherbelt worden sind.
Gibt es vorallem bei ländlichen Bezirken bestimmt nach wie vor.
Trauriges Detail: Alle Anbauteile wie Visiere, Lampen, Zweibeine, usw..... die auf Waffen angebracht sind bei der Aussprache eines Waffenverbotes bekommt man NICHT zurück. Die Waffen werden genau so mitgenommen wie sie vorgefunden werden.
Zuletzt geändert von Prometheus am Di 12. Apr 2022, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
- Prometheus
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Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Ja ok das geht echt nicht.Trijikon hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:28 Wie wäre es mit (minderjährigen) Kindern im Haushalt welche die Waffen ihren Freunden präsentieren?
LG Wolfgang
Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Genau so was hat einen Beamten in der BH in meinem Bezirk (sogar der Leiter der Abteilung... ; Unterschriftenfälschung beging er auch dabei... ) 2 Jahre teilbedingte Haft eingebrachtPrometheus hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:39 Krass wegen falscher Verwahrung sofort ein Waffenverbot?
Da muss er aber ordentlich falsch verwahrt haben.
Normal bekommt man schon ne Chance die Verwahrung in Ordnung zu bringen.
Naja egal, zur Frage:
Legal erwerbbare Waffen werden, wie schon geschrieben, normal immer versteigert (Dorotheum oä.) oder an einen Händler verkauft.
Munition wird nicht versteigert sondern geht normal immer an Händler oder wird direkt vernichtet.
Sollte ein Verdacht bestehen das die Waffe illegal ist (Automatik, zu kurz, zu böse, oä.) kommt sie normal zu einem Waffengutachter der LPD der dann eruiert ob illegal/legal. Wenns was seltenes ist wird gern mal als Anschauungmaterial behalten wenn nicht wirds immer vernichtet.
Ich habe aber auch schon von diversen Freunderl Geschäften unter Beamten gehört wo die Waffen deutlich unter Wert verscherbelt worden sind.
Gibt es vorallem bei ländlichen Bezirken bestimmt nach wie vor.
Trauriges Detail: Alle Anbauteile wie Visiere, Lampen, Zweibeine, usw..... die auf Waffen angebracht sind bei der Aussprache eines Waffenverbotes bekommt man NICHT zurück. Die Waffen werden genau so mitgenommen wie sie vorgefunden werden.

"Geh, hoid ma amoi de Gun - i ziag mi amoi au"
- Peter L., professioneller Bodyguard
- Peter L., professioneller Bodyguard
Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
Lt Waffg. § 13.(1) kann jedes Organ der öffentlichen Sicherheit (also zB jeder Polizist) eine vorläufiges Waffenverbot aussprechen wenn ihm - salopp ausgedrückt - was komisch vorkommt.
Wichtig ist unverzüglich einen Anwalt zu konsultieren, wenn ich mich recht erinnere muss innerhalb von zwei (oder doch vier
) Wochen Einspruch erhoben werden. Wenn er keinen Anwalt hat, würde ich mich an die "Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich" wenden. Wichtig - nicht zögern, Anwalt einschalten!
Wichtig ist unverzüglich einen Anwalt zu konsultieren, wenn ich mich recht erinnere muss innerhalb von zwei (oder doch vier

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition
die frage ist IST DAS RECHTSKRÄFTIG
bevor es rechtskraeftig ist kann der den kram an einen berechtigten abtreten (zb einen haendler)
der kann den kram dann einfach abholen kommen oder abholen lassen
je nachdem wo der grad liegt
nach rechtskraft isses vorbei damit
theoretisch sollte er dann zwar auf antrag einen versteigerungserloes bekommen
aber der ist meist sehr .... moderat ... aus welchen gruenden auch immer
bevor es rechtskraeftig ist kann der den kram an einen berechtigten abtreten (zb einen haendler)
der kann den kram dann einfach abholen kommen oder abholen lassen
je nachdem wo der grad liegt
nach rechtskraft isses vorbei damit
theoretisch sollte er dann zwar auf antrag einen versteigerungserloes bekommen
aber der ist meist sehr .... moderat ... aus welchen gruenden auch immer
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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