.408 Cheytec legal?

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mgritsch
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von mgritsch » Fr 20. Mai 2011, 11:50

@BigBen: danke :clap:
fein dass ein spurloses verschwinden möglich ist :)
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gewo
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von gewo » Fr 20. Mai 2011, 12:02

mgritsch hat geschrieben:ergo ist noch nichts entschieden.
war das dann nicht vor allem ein politikum, steyr hätte nach dieser aufhebung weiter prozessieren und drängeln können aber es wurde ihnen nahegelegt es bleiben zu lassen?


hi

ja, nach meinem wissensstand war es so
wurde ihnen genauso "nahegelegt" wie die nicht-aufnahme des AUG geradezugrepetierers ins oesterreichische lieferprogramm

bananenrepublik...
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von Vintageologist » Fr 20. Mai 2011, 12:25

Mr. Danger hat geschrieben:@ Maggo: Vielen Dank, das war mir nicht bekannt. Sehr informativ.

Wenn man die E0 von 10.000 Joule hernimmt wird es mit der .408CT auch nichts, da Diese um nur 20% schwächer als die .50BMG ist, welche eine E0 von bis zu 16.000 Joule aufweist.

Wegen der Durchschlagsleistung frage ich mich schon, wie das ausprobiert wird. Mit einem Wolfram-Penetrator wird wohl auch eine .338 LaMa durch die 25mm PzStahl durchkommen. Wenn ich eine 50.BMG mit wenig Pulver und einem Geschoß aus gepresstem Vogeldreck Richtung 25mm PzStahl schicke wird dort nur ein Fleck zu sehen sein (abwischbar :) )

Gruß, Hans


Die J allein können nie und nimmer das Entscheidungskriterium sein. Viele dicke Safaripatronen haben auch deutlich mehr als 10.000J. .408 hat um die 11.000.

Wenn ich mir das gepostete Schriftstück so ansehe, dann komme ich zum Verdacht, dass es einfach grundsätzlich nicht gewünscht war, dass ein als Panzerbüchse eingestuftes Gewehr einfach "heruntergeladen" wird. Die .460 war ja im Endeffekt genau als dieser Workaround gedacht.

Am Ende ist es wohl am Gscheitesten, einfach wenig zu fragen und die Herren nicht auf dumme Gedanken zu bringen. Es gibt nämlich keine gesetzliche Beschränkung der Geschossenergie und .408 ist auch nicht speziell zur Bekämpfung gepanzerter Ziele ausgelegt, somit: legal.
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von Maggo » Fr 20. Mai 2011, 13:01

Ich verstehe auch die Definition mit dem Komponenten und dem .50 BMG Zündhütchen und dem KM nicht wirklich.
die .308 Win verwendet ein LR ZH, ist das ZH deshalb alleine schon KM nur weil es die Patrone ist?
Ist eine 8x57IS Hülse KM nur weil sie auf der KM Liste steht?

Von woher stammt diese wilde Definiton mit dem .50 BMG Zündhütchen und Kriegsmaterial?
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von Warnschuss » Fr 20. Mai 2011, 13:10

Maggo hat geschrieben:Von woher stammt diese wilde Definiton mit dem .50 BMG Zündhütchen und Kriegsmaterial?


Scheint mir auch ein Anwärter für diesen Thread zu sein: viewtopic.php?f=11&t=4789

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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von <BigM> » Fr 20. Mai 2011, 16:02

Anmerkung: Außer auf anmietbaren militärischen Schießständen gibt es derzeit keine Möglichkeit zur 'Sportausübung' im scharfen Schuss mit den in Rede stehenden Schusswaffen samt Munition, da in Österreich derzeit keine zivilen behördlichen genehmigten Schießstände vorhanden sind.


Tjo...
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von gewo » Fr 20. Mai 2011, 23:19

Vintageologist hat geschrieben:Am Ende ist es wohl am Gscheitesten, einfach wenig zu fragen und die Herren nicht auf dumme Gedanken zu bringen. Es gibt nämlich keine gesetzliche Beschränkung der Geschossenergie und .408 ist auch nicht speziell zur Bekämpfung gepanzerter Ziele ausgelegt, somit: legal.


hi

naja, mut kann man ned kaufen

RICHTIG ist dass es keine rechtlich abgesicherte einstufung gibt

es GIBT aber definitiv das gutachten des BMI sachverstaendigen im akt
das ist ja auch ned grad garnix

die verbotenen saigas mit dem abzug in der mitte des systemkastens (die mit echtem revolvergriff) sind ja auch nirgendst als verboten eingestuft, aber es gibt eine beurteilung des BMI SV....

ist halt immer die frage wie wichtig einem das ist ...
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von Vintageologist » Sa 21. Mai 2011, 02:51

Rechtlich abgesicherte Einstufungen gibts sogesehen für fast kein Kaliber.

Und das Gutachten besagt, dass Pazerbüchsenkaliber für typische Panzerbüchsen illegal sind und dass das .460 HS eigentlich nur ein workaround ist, um eine "quasi"-50BMG zu liefern:
Würde man die Patrone in dem Kaliber .460 S als ziviles Produkt einstufen, obwohl dieses den selben Patronenhülsenstoßboden wie die Patrone .50 Browning und lediglich den Unterschied aufweist, dass es eine statt 99mm nur 90mm lange Patronenhülse und einen Geschossdurchmesser statt 12,7mm nun mit 11,64mm aufweist, dann würde ein DUAL-USE Produkt vorliegen.
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von HS911 » Sa 21. Mai 2011, 03:30

gewo hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:Am Ende ist es wohl am Gscheitesten, einfach wenig zu fragen und die Herren nicht auf dumme Gedanken zu bringen. Es gibt nämlich keine gesetzliche Beschränkung der Geschossenergie und .408 ist auch nicht speziell zur Bekämpfung gepanzerter Ziele ausgelegt, somit: legal.


hi

naja, mut kann man ned kaufen

RICHTIG ist dass es keine rechtlich abgesicherte einstufung gibt

es GIBT aber definitiv das gutachten des BMI sachverstaendigen im akt
das ist ja auch ned grad garnix

die verbotenen saigas mit dem abzug in der mitte des systemkastens (die mit echtem revolvergriff) sind ja auch nirgendst als verboten eingestuft, aber es gibt eine beurteilung des BMI SV....

ist halt immer die frage wie wichtig einem das ist ...


Die Saiga-12 ist aber eindeutig Halbautomat, das heißt Kat-A, sofern es keine Einstufung als Kat.-B gibt (ist bei manchen Saigas der Fall). Wie sehr die Waffe vom "Einstufungs-Stück" unterscheiden darf um Kat.-B zu bleiben ist ungewiss. Insbesondere, da eine Einstufung ja auch ohne "Prototyp", also nur anhand von Bildern, Zeichnungen o.ä. möglich ist (theoretisch).

Die HS 460 ist ein Einzellader, das heißt Kat-C. sofern nicht Panzerbüchse.

Meines Verständnisses nach (baut auf Logik auf, muss deswegen rechtlich nicht stimmen):
HS .460 -> Einzellader -> Kat.-C, bis das BMI etwas anderes sagt (von sich aus)
Saiga12 -> Selbstlader -> Kat.-A, bis das BMI etwas anderes sagt (auf Antrag)

Ansonsten müsste wohl jedes Gewehr/Kaliber von ca. .308 aufwärts eingestuft werden, da es ja eine Panzerbüchse / PB-Kaliber sein könnte.
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von Vintageologist » Sa 21. Mai 2011, 09:20

HS911 hat geschrieben:Meines Verständnisses nach (baut auf Logik auf, muss deswegen rechtlich nicht stimmen):
HS .460 -> Einzellader -> Kat.-C, bis das BMI etwas anderes sagt (von sich aus)
Saiga12 -> Selbstlader -> Kat.-A, bis das BMI etwas anderes sagt (auf Antrag)

Ansonsten müsste wohl jedes Gewehr/Kaliber von ca. .308 aufwärts eingestuft werden, da es ja eine Panzerbüchse / PB-Kaliber sein könnte.


Ansich ja, nur dass bei der Steyr das Problem ist, dass sie eine Büchse ist, die schon als A eingestuft und danach nur in einem anderen Kaliber veröffentlicht wurde und das scheint den Leuten dort nicht zu gefallen.
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von gewo » Sa 21. Mai 2011, 09:45

HS911 hat geschrieben:
Die Saiga-12 ist aber eindeutig Halbautomat, das heißt Kat-A, sofern es keine Einstufung als Kat.-B gibt (ist bei manchen Saigas der Fall).


hi

im prinzip stimmt das was du sagst, aber NUR bei selbstlader buechsen
nicht bei flinten

selbstlader flinten sind nicht von haus aus kat A und muessen nicht durch sondergenehmigung BMI/BMLV mit bescheid freigegeben werden

hab mir aber die definition ned genau angesehen
falls da "halbautomatische langwaffen" steht hast du evt recht
wenn da "halbautomatische gewehre" steht sind die flinten raus ..
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von Das_Frettchen » Sa 21. Mai 2011, 12:28

Wird jetz eine Flinte durch das Kaliber festgelegt oder durch den glatten Lauf?


Denn wenn dies nur durch den Lauf geschieht könnte man ja eine Saiga mit gezogenem Lauf ordern ;)

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>Michael<
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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von >Michael< » Sa 21. Mai 2011, 12:39

Mit gezogenem lauf kannst du aber Schrot komplett vergessen und es gehen nur eine Handvoll Slugs .

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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von eXistenZ » Sa 21. Mai 2011, 15:15

Das_Frettchen hat geschrieben:Wird jetz eine Flinte durch das Kaliber festgelegt oder durch den glatten Lauf?


Denn wenn dies nur durch den Lauf geschieht könnte man ja eine Saiga mit gezogenem Lauf ordern ;)

Irgendwie beides denn eine Slug-Pump-Gun (GEZOGENER LAUF) ist ebenfalls Kat. A mit der Begründung das es Flintenmuni verschießt.

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Re: .408 Cheytec legal?

Beitrag von eXistenZ » Sa 21. Mai 2011, 15:18

gewo hat geschrieben:wenn da "halbautomatische gewehre" steht sind die flinten raus ..

Eine Flinte ist ein Gewehr. :think:

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