
fein dass ein spurloses verschwinden möglich ist

mgritsch hat geschrieben:ergo ist noch nichts entschieden.
war das dann nicht vor allem ein politikum, steyr hätte nach dieser aufhebung weiter prozessieren und drängeln können aber es wurde ihnen nahegelegt es bleiben zu lassen?
Mr. Danger hat geschrieben:@ Maggo: Vielen Dank, das war mir nicht bekannt. Sehr informativ.
Wenn man die E0 von 10.000 Joule hernimmt wird es mit der .408CT auch nichts, da Diese um nur 20% schwächer als die .50BMG ist, welche eine E0 von bis zu 16.000 Joule aufweist.
Wegen der Durchschlagsleistung frage ich mich schon, wie das ausprobiert wird. Mit einem Wolfram-Penetrator wird wohl auch eine .338 LaMa durch die 25mm PzStahl durchkommen. Wenn ich eine 50.BMG mit wenig Pulver und einem Geschoß aus gepresstem Vogeldreck Richtung 25mm PzStahl schicke wird dort nur ein Fleck zu sehen sein (abwischbar)
Gruß, Hans
Maggo hat geschrieben:Von woher stammt diese wilde Definiton mit dem .50 BMG Zündhütchen und Kriegsmaterial?
Anmerkung: Außer auf anmietbaren militärischen Schießständen gibt es derzeit keine Möglichkeit zur 'Sportausübung' im scharfen Schuss mit den in Rede stehenden Schusswaffen samt Munition, da in Österreich derzeit keine zivilen behördlichen genehmigten Schießstände vorhanden sind.
Vintageologist hat geschrieben:Am Ende ist es wohl am Gscheitesten, einfach wenig zu fragen und die Herren nicht auf dumme Gedanken zu bringen. Es gibt nämlich keine gesetzliche Beschränkung der Geschossenergie und .408 ist auch nicht speziell zur Bekämpfung gepanzerter Ziele ausgelegt, somit: legal.
Würde man die Patrone in dem Kaliber .460 S als ziviles Produkt einstufen, obwohl dieses den selben Patronenhülsenstoßboden wie die Patrone .50 Browning und lediglich den Unterschied aufweist, dass es eine statt 99mm nur 90mm lange Patronenhülse und einen Geschossdurchmesser statt 12,7mm nun mit 11,64mm aufweist, dann würde ein DUAL-USE Produkt vorliegen.
gewo hat geschrieben:Vintageologist hat geschrieben:Am Ende ist es wohl am Gscheitesten, einfach wenig zu fragen und die Herren nicht auf dumme Gedanken zu bringen. Es gibt nämlich keine gesetzliche Beschränkung der Geschossenergie und .408 ist auch nicht speziell zur Bekämpfung gepanzerter Ziele ausgelegt, somit: legal.
hi
naja, mut kann man ned kaufen
RICHTIG ist dass es keine rechtlich abgesicherte einstufung gibt
es GIBT aber definitiv das gutachten des BMI sachverstaendigen im akt
das ist ja auch ned grad garnix
die verbotenen saigas mit dem abzug in der mitte des systemkastens (die mit echtem revolvergriff) sind ja auch nirgendst als verboten eingestuft, aber es gibt eine beurteilung des BMI SV....
ist halt immer die frage wie wichtig einem das ist ...
HS911 hat geschrieben:Meines Verständnisses nach (baut auf Logik auf, muss deswegen rechtlich nicht stimmen):
HS .460 -> Einzellader -> Kat.-C, bis das BMI etwas anderes sagt (von sich aus)
Saiga12 -> Selbstlader -> Kat.-A, bis das BMI etwas anderes sagt (auf Antrag)
Ansonsten müsste wohl jedes Gewehr/Kaliber von ca. .308 aufwärts eingestuft werden, da es ja eine Panzerbüchse / PB-Kaliber sein könnte.
HS911 hat geschrieben:
Die Saiga-12 ist aber eindeutig Halbautomat, das heißt Kat-A, sofern es keine Einstufung als Kat.-B gibt (ist bei manchen Saigas der Fall).
Das_Frettchen hat geschrieben:Wird jetz eine Flinte durch das Kaliber festgelegt oder durch den glatten Lauf?
Denn wenn dies nur durch den Lauf geschieht könnte man ja eine Saiga mit gezogenem Lauf ordern
gewo hat geschrieben:wenn da "halbautomatische gewehre" steht sind die flinten raus ..