titan hat geschrieben: Fr 13. Sep 2024, 15:17
Wenn dir eine ausländische Behörde den Diebstahl bestätig (Diebstahlsanzeige) , was soll dann sein?
Ein Diebstahl im Ausland fällt unter die Zuständigkeit und das STGB des jeweiligen Landes. Somit ist auch für die Ermittlung des Täters die dortige Behörde zuständig.
...
Viel Spaß dabei, bei deiner Behörde zu argumentieren, dass du ja nach Recht des Landes XY deine Waffe im Auto hast aufbewahren dürfen, wenn sie dir da geklaut worden ist. Die erklären dich für unzuverlässig, jede Wette - und dann kannst du deinen Spruch nochmal vorm Richter aufsagen. Und Richter können dir Sätze formulieren, die sagen, dass das Gesetz tatsächlich das Gegenteil von dem meint, was da geschrieben steht, wenn sie wollen - willst du dich darauf verlassen, dass du an einen Richter gerätst, der dir dann nach Monaten oder Jahren tatsächlich deine Waffen wiedergibt (die, die nicht geklaut worden sind

)?