Zweite WBK im Haushalt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ares
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Re: Zweite WBK im Haushalt

Beitrag von Ares » Do 10. Okt 2024, 10:17

Kapselpracker hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 08:29
Glock1768 hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 07:58 .... Deine Frau MUSS immer einen Zugang zu Ihrer Waffe haben.
...
Was ist wenn die Waffe bei einem Büchsenmacher liegt, oder in einen Banksafe?
Da hast du auch keinen ständigen Zugriff.
Es gibt auch Banksafes wo du 24/7 x 52 hast.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis

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Kapselpracker
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Re: Zweite WBK im Haushalt

Beitrag von Kapselpracker » Do 10. Okt 2024, 10:56

Ares hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 10:17
Kapselpracker hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 08:29
Glock1768 hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 07:58 .... Deine Frau MUSS immer einen Zugang zu Ihrer Waffe haben.
...
Was ist wenn die Waffe bei einem Büchsenmacher liegt, oder in einen Banksafe?
Da hast du auch keinen ständigen Zugriff.
Es gibt auch Banksafes wo du 24/7 x 52 hast.
Es ist völlig egal, auch wenn man einen Banksafe ohne 24/7 Zugriff hat, ist es laut der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung §3 zulässig.
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gewo
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Re: Zweite WBK im Haushalt

Beitrag von gewo » Do 10. Okt 2024, 12:13

Kapselpracker hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 08:29
Glock1768 hat geschrieben: Do 10. Okt 2024, 07:58 .... Deine Frau MUSS immer einen Zugang zu Ihrer Waffe haben.
...
Was ist wenn die Waffe bei einem Büchsenmacher liegt, oder in einen Banksafe?
Da hast du auch keinen ständigen Zugriff.
im zweifelsfall bei DEINER ZUSTÄNDIGEN behoerde schriftlich anfragen
es gibt kaum judikatur dazu

was sich aus div aussagen und dokumenten ergibt:

du kannst deine waffe verwahren wo du willst, aber
- du musst immer wissen WO deine waffe ist
- die verwahrung am verwahrungsort muss sicher sein (sowohl aussensicherung als auch zugriffsschutz)
- du musst innerhalb vertretbarer zeit in der lage sein die waffe zum zwecke der verwahrungsueberpruefung bereitstellen zu koennen dh. wenige werktage ausser es liegen spezielle umstaende vor (jagdhuette, schneelage ect)
- du musst ohne hilfe dritter an die waffe herankommen koennen

der letzten punkt "beisst" sich tatsaechlich mit der verwahrung im banksafe.
diese art der verwahrung ist aber bekanntermaszen zulaessig.

genau genommen "beisst" sich der letzte punkt auch bei verwahrung der waffe am schiesstand (wenn man ned 24/7 zugang dort hat) oder beim waffenhaendler.
scheint aber kein problem zu sein bisher ...
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Re: Zweite WBK im Haushalt

Beitrag von titan » Do 10. Okt 2024, 12:51

Ich würde sagen, dass der letzte Punkt so nicht ganz stimmt. Es muss gewährleistet sein, dass du die Herausgabe erwirken kannst (z.B Waffe ist in Reparatur beim Händler und von diesem ins Ausland versendet..), dass der Verbleib nachweisbar ist (Bestätigung, etc) und dass 3. sicher verwahrt ist, dh niemand unberechtigter Zugriff darauf hat.

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Re: Zweite WBK im Haushalt

Beitrag von trifftnix » Fr 11. Okt 2024, 05:28

Nochmals Danke
und es bleibt dabei dass Ihre Waffe in einem, nur für sie zugängigen, Safe liegen wird.
Sportliche Grüße
Karl

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Re: Zweite WBK im Haushalt

Beitrag von Glock1768 » Fr 11. Okt 2024, 06:25

Klingt gut …

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Re: Zweite WBK im Haushalt

Beitrag von Esox » Do 7. Nov 2024, 21:22

Bei der BH Tulln kein Thema.
Frau und ich verwahren gemeinsam in einem safe. Info schriftlich bekommen!
:at1:

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