Verstoß gegen ein Waffenverbot
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Man stelle sich vor der Herr wäre bei der Kornblumen Partei.
Da würde es jetzt ganz anders abgehen, zumindest Medial.
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Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Was hat die waffenrechtlicher Zuverlässigkeit mit dem Leumund zu tun? Da geht es ganz einfach nur um die Frage, ob die zuständige Behörde Behörde der Meinung ist, dass jemand die notwendige Zuverlässigkeit hat, um eine Waffe besitzen zu dürfen. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass das nach x Jahren aufgehoben wird; und wer sich anscheinend darüber in der Praxis hinwegsetzt hat ja geradezu demonstriert, dass er mit den rechtlichen Werten des Staates nicht ausreichend verbunden scheint, was einer Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn durchaus abträglich sein könnte.titan hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 16:48Warum soll es bleiben? Wenn die Strafe getilgt ist, hat man einen reinen Leumund, oder etwa nicht?
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If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Der Jagdbruch ist schon ein starkes Indiz. Auch und vielleicht gerade Jäger sehen es nicht gern, wenn sich jemand mit fremden Federn schmückt.titan hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 18:47Und zum Foto.. es ist nicht die Frage was wir glauben sondern ob es beweißbar ist oder nicht. Auf dem Bild sind nichtmal Waffen zu sehen.
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Na ja, das Huterl, das er aufhat, hat ja vorne einen speziellen Schmuck (Geweih mit Schädel in Weiß) und noch was Rotes in der Mitte (ist bei der Auflösung aber nicht besser erkennbar). So ein Huterl wird ja schon irgendjemandem auf irgendeinem bestimmten Kopf aufgefallen sein, bzw. gibts ja vielleicht ältere Fotos von so einer Veranstaltung ... damit lässt sich ja recht leicht ein Zusammenhang herstelllen .. also die Fotoarchive durchforsten ....
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Böse Zungen behaupten dass das ein Abzeichen des Tiroler Jagdverbandes ist. Ob es wirklich so ist wird sich vielleicht in naher Zukunft rausstellen.sic210 hat geschrieben: Di 12. Nov 2024, 22:19 Na ja, das Huterl, das er aufhat, hat ja vorne einen speziellen Schmuck (Geweih mit Schädel in Weiß) und noch was Rotes in der Mitte (ist bei der Auflösung aber nicht besser erkennbar). So ein Huterl wird ja schon irgendjemandem auf irgendeinem bestimmten Kopf aufgefallen sein, bzw. gibts ja vielleicht ältere Fotos von so einer Veranstaltung ... damit lässt sich ja recht leicht ein Zusammenhang herstelllen .. also die Fotoarchive durchforsten ....
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966
4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
StA kann in einem Verfahren, wo es Verdacht auf Verstoß gegen WaffG gibt ein Ermittlungsverfahren eröffnen. Je nach Schwere wäre es möglich auf Zeugeneinvernahmen und Urkunden zurückzugreifen; möglich wäre auch, dass diese Mobiltelefone sicherstellen lässt, um herauszufinden, ob anhand von Lichtbildaufnahmen (möglicherweise gibt es noch weitere Aufnahmen kurz vor oder nach dem verfahrensauslösendem Lichtbild) oder Chatnachrichten der Verdacht auf Verstoß gegen WaffG nachgewiesen oder widerlegt werden kann.
Auf das konkrete Verfahren umgelegt wäre es wie bereits durch andere Poster vorgebracht auch denkbar, dass die Suche nach der "inkrimierten Kopfbedeckung" (aktueller Inhaber, Lichtbilder wo dieser früher getragen wurde, etc.) auch Fortschritte im Ermittlungsverfahren bringen könnte.
Bei der Ausübung der Jagd ohne Jagdkarte könnten etwaige andere Strafbestimmungen nach anderen Gesetzen, beispielsweise etwa das Jagdgesetz (Landesgesetze!) auch noch Anwendung finden.
Auf das konkrete Verfahren umgelegt wäre es wie bereits durch andere Poster vorgebracht auch denkbar, dass die Suche nach der "inkrimierten Kopfbedeckung" (aktueller Inhaber, Lichtbilder wo dieser früher getragen wurde, etc.) auch Fortschritte im Ermittlungsverfahren bringen könnte.
Bei der Ausübung der Jagd ohne Jagdkarte könnten etwaige andere Strafbestimmungen nach anderen Gesetzen, beispielsweise etwa das Jagdgesetz (Landesgesetze!) auch noch Anwendung finden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Die Behörde braucht übrigens gar nichts zu "beweisen". Es reicht, wenn aufgrund "bestimmter Tatsachen" die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Betreffende die Waffe auch fürderhin rechtsmissbräuchlich bzw. in gefährlicher Art und Weise handhaben wird.
Ein Verstoß gegen das aufrechte Waffenverbot zB. würde vermutlich diese Anforderung erfüllen (Ermessensfrage). Da es sich hier nicht im ein Gerichtsverfahren handelt, ist die Behörde da relativ frei in der Beweiswürdigung.
Ein Verstoß gegen das aufrechte Waffenverbot zB. würde vermutlich diese Anforderung erfüllen (Ermessensfrage). Da es sich hier nicht im ein Gerichtsverfahren handelt, ist die Behörde da relativ frei in der Beweiswürdigung.
LG,
Andi
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Das sind zwei Dinge: das eine ist das Waffenverbot bzw. seine Verlängerung oder Aufhebung. Das ist natürlich eine Verwaltungssache. Der Verstoß gg das Waffenverbot andererseits fällt in der Tat in die Zuständigkeit der Gerichte.Grerdinger hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 18:26 Ein Verstoß gegen das aufrechte Waffenverbot zB. würde vermutlich diese Anforderung erfüllen (Ermessensfrage). Da es sich hier nicht im ein Gerichtsverfahren handelt, ist die Behörde da relativ frei in der Beweiswürdigung.
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Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Interssanter Fall auf jeden Fall! Nicht, dass ich Herrn D die Geschichte abkaufe.
Aber ohne bewiesenes Delikt? Dornauer müsste immerhin eine Waffe gehabt haben, und nachdem sein Waffenverbot weitgehend bekannt war, wäre das überlassen zumindest für den Überlasser strafbar.
Aber ohne bewiesenes Delikt? Dornauer müsste immerhin eine Waffe gehabt haben, und nachdem sein Waffenverbot weitgehend bekannt war, wäre das überlassen zumindest für den Überlasser strafbar.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Du bist mein Held. Gleich nach Al Bundy natürlich.AUG-andy hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 00:51 Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966
4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Die ganze Geschichte ist seltsam.titan hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 19:46 Interssanter Fall auf jeden Fall! Nicht, dass ich Herrn D die Geschichte abkaufe.
Man muss in alle Richtungen ermitteln, insbesondere bei ungereimten Geschichten.
Am Stammtisch warf einer die Frage auf, ob es sich von Anfang an um eine List des Herrn D handeln könnte (tatsächlich waffenloser Mitgeher bei einer Hirschenjagd, Photo mit einem geborgten Huterl) um die Öffentlichkeit zum brodeln zu bringen, und die Anklage dann bei Gericht (getrennte Zeugeneinvernahme) wie ein Kartenhaus zusammenfällt, um seinen Gegnern eins auszuwischen und mit diesem Gerichtsurteil (Freispruch) dann das Waffenverbot wirksam bekämpfen zu können?
Na ja, ein SPÖ Landes Parteichef und ein Herr Benko sind ja keine naiven Leute, die haben auch hochkarätige juristische Berater, und da wäre so ein raffiniertes Konstrukt zumindest in Betracht zu ziehen.
Herr D trat auch nicht zurück, sondern nur zur Seite, wie er sagte . . .
So lange das kein Gericht entschieden hat, interessiert mich das ganze Geschichterl nicht wirklich.
Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
Mir sind halbseidene Jäger die gamsig aufs Jagen sind lieber, als Sportschützen die gamsig auf den Jagdschein nur deswegen sind, weil sie geil aufs adabei und oder auf den Schalldämpfer sind.
Hart aber herzlich
Ares
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Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
…sind doch beide Gattungen behindert…!Ares hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 21:53 Mir sind halbseidene Jäger die gamsig aufs Jagen sind lieber, als Sportschützen die gamsig auf den Jagdschein nur deswegen sind, weil sie geil aufs adabei und oder auf den Schalldämpfer sind.
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Re: Verstoß gegen ein Waffenverbot
wer oder was sie auch immer behindert.....
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Dulce bellum inexpertis
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