EhPromo hat geschrieben: Do 5. Dez 2024, 10:41Die Thematik Umbau kommt aus der EU-Richtlinie heraus und war daher so umzusetzen. Das hat sich nicht Österreich ausgedacht. Im Übrigen bin ich sehr dankbar für diese Regelung, da bis zur Novelle fast ausnahmslos alle HA Langwaffen KM waren und einer Ausnahmegenehmigung bedurften, die praktisch nie ausgestellt wurde. Wir haben aktuell in dieser Hinsicht eine deutlich bessere Regelung als vor der Novelle, auch wenn es natürlich noch den einen oder anderen Wunsch gäbe.rider650 hat geschrieben: Do 5. Dez 2024, 10:22 Man hätte einfach ein Gesetz machen können, nach dem eine Handfeuerwaffe nur dann Kriegsmaterial ist, wenn sie Feuerstöße schießen kann. Stattdessen haben wir ein Gesetz, bei dem es eine Doktorarbeit in Geschichte und Philosophie sowie diplomatische Fähigkeiten zur Navigation der Behördenlandschaft braucht, um herauszufinden, ob das betreffende Stück Metall nun Kriegsmaterial ist oder nicht![]()
Und ich weiss auch dass es als unelegant gilt sich in gesetzten auf rechtsakte eines fremden staates zu stuetzen.
Aber 95% der problemfälle hätte man eliminiert wenn man - und sei es im weg einer verordnung - die deutschen BKA Bescheide für die technische Rückrüstung ehemaliger alter Militaria Schlachtrösser als ausreichend zum nachweis dass es sich nicht um militärische Par 18 waffen handelt akzeptieren würde.