Gültigkeit Einstufung von Schusswafen gem. §44 WaffG von vor 14.12.2019

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Gültigkeit Einstufung von Schusswafen gem. §44 WaffG von vor 14.12.2019

Beitrag von gewo » Do 5. Dez 2024, 10:58

Promo hat geschrieben: Do 5. Dez 2024, 10:41
rider650 hat geschrieben: Do 5. Dez 2024, 10:22 Man hätte einfach ein Gesetz machen können, nach dem eine Handfeuerwaffe nur dann Kriegsmaterial ist, wenn sie Feuerstöße schießen kann. Stattdessen haben wir ein Gesetz, bei dem es eine Doktorarbeit in Geschichte und Philosophie sowie diplomatische Fähigkeiten zur Navigation der Behördenlandschaft braucht, um herauszufinden, ob das betreffende Stück Metall nun Kriegsmaterial ist oder nicht :lol:
Die Thematik Umbau kommt aus der EU-Richtlinie heraus und war daher so umzusetzen. Das hat sich nicht Österreich ausgedacht. Im Übrigen bin ich sehr dankbar für diese Regelung, da bis zur Novelle fast ausnahmslos alle HA Langwaffen KM waren und einer Ausnahmegenehmigung bedurften, die praktisch nie ausgestellt wurde. Wir haben aktuell in dieser Hinsicht eine deutlich bessere Regelung als vor der Novelle, auch wenn es natürlich noch den einen oder anderen Wunsch gäbe.
Eh

Und ich weiss auch dass es als unelegant gilt sich in gesetzten auf rechtsakte eines fremden staates zu stuetzen.
Aber 95% der problemfälle hätte man eliminiert wenn man - und sei es im weg einer verordnung - die deutschen BKA Bescheide für die technische Rückrüstung ehemaliger alter Militaria Schlachtrösser als ausreichend zum nachweis dass es sich nicht um militärische Par 18 waffen handelt akzeptieren würde.
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Re: Gültigkeit Einstufung von Schusswafen gem. §44 WaffG von vor 14.12.2019

Beitrag von rider650 » Do 5. Dez 2024, 16:00

Promo hat geschrieben: Do 5. Dez 2024, 10:41 ...
Die Thematik Umbau kommt aus der EU-Richtlinie heraus und war daher so umzusetzen. Das hat sich nicht Österreich ausgedacht. Im Übrigen bin ich sehr dankbar für diese Regelung, da bis zur Novelle fast ausnahmslos alle HA Langwaffen KM waren und einer Ausnahmegenehmigung bedurften, die praktisch nie ausgestellt wurde. Wir haben aktuell in dieser Hinsicht eine deutlich bessere Regelung als vor der Novelle, auch wenn es natürlich noch den einen oder anderen Wunsch gäbe.
Die Tschechen sind doch auch in der EU und haben trotzdem ihre umgebauten Zastava M70, und die Polen, ebenfalls EU-Mitglieder, verkaufen nach wie vor Magazine frei, die bei ums §17 sind. Es geht also doch, trotz EU, wenn man nur will.

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Re: Gültigkeit Einstufung von Schusswafen gem. §44 WaffG von vor 14.12.2019

Beitrag von Promo » Do 5. Dez 2024, 16:02

Dann musst du halt dorthin ziehen, wenn dort Milch & Honig fließt..
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Re: Gültigkeit Einstufung von Schusswafen gem. §44 WaffG von vor 14.12.2019

Beitrag von spareribs » Do 5. Dez 2024, 16:05

Na ja , der Österreicher, speziell die Politiker sind schon EU - hörig ....Als Nettozahler könnten wir schon ein wenig auf den Busch klopfen , aber seit dem Ende des 2.WK sind wir Österreicher leider A - Kriecher ...
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

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Re: Gültigkeit Einstufung von Schusswafen gem. §44 WaffG von vor 14.12.2019

Beitrag von Skill Issue » Di 10. Dez 2024, 11:55

spareribs hat geschrieben: Do 5. Dez 2024, 16:05 Na ja , der Österreicher, speziell die Politiker sind schon EU - hörig ....Als Nettozahler könnten wir schon ein wenig auf den Busch klopfen , aber seit dem Ende des 2.WK sind wir Österreicher leider A - Kriecher ...
Vielen Österreichern wurde ja auch in die Wiege gelegt, schuldig zu sein und das gefälligst gut zu machen. Bei den Deutschen ja noch schlimmer.

Wir können zwar nichts für die Sünden unserer Großväter, aber das scheint ja niemanden mehr so richtig zu interessieren.

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Re: Gültigkeit Einstufung von Schusswafen gem. §44 WaffG von vor 14.12.2019

Beitrag von Donau » Di 10. Dez 2024, 21:29

spareribs hat geschrieben: Do 5. Dez 2024, 16:05 Na ja , der Österreicher, speziell die Politiker sind schon EU - hörig ....Als Nettozahler könnten wir schon ein wenig auf den Busch klopfen
Nicht nur als Nettozahler, sondern auch als übertolerante "Straßenmeister" der Brennerautobahn

Nota bene: mir geht es nicht um den § 44 des Waffengesetzes, da ich kein Interesse am solchen Waffen habe, aber mir stinkt es schön langsam, daß EU-Richter in die demokratisch zustandegekommene „nationale Gesetzgebung" pfuschen*

Es geht ums Prinzip: einmal sind es Waffen, dann wieder Raucher die auch dann beinhart bestraft werden sollen, wenn sie nach Mitternacht (wenn längst alle Kinder zu Hause sind) im Garten des Heurigen eine Zigarette rauchen, dann werden Benzinautos verboten, morgen vielleicht schon Dieseltraktoren, dann wird aber das Mercosur Abkommen von den EU-Richtern unkritisch zur Kenntnis genommen, ohne zu fragen was dieses Abkommen mit einem "Vereinten Europa" zu tun habe

____

*) DiePresse.com
"EuGH macht Migrationssteuerung unmöglich"
6.12.2014
"Überschreiten Europas Gerichte ihre Befugnisse durch eine unverhältnismäßig offene Auslegung der EU-Verträge? Dieser Vorwurf gewinnt seit mehreren umstrittenen Urteilen zu Europas Asyl- und Migrationspolitik an Dynamik ( . . . ) Ungarns Viktor Orbán will sich von EU-Richtern nicht länger in die „nationale Gesetzgebung pfuschen lassen ( . . . ) Auch andere EU-Chefs sind verärgert. Von namhaften Juristen wie dem deutschen Rechtswissenschaftler Dieter Grimm erhalten sie Rückendeckung."

Und Ungarn hat derzeit den Vorsitz im Rat der Europäischen Union.

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