josephiner hat geschrieben:....
Bist du sicher dass euer Gesetz so lautet?
Ich ziehe meine Aussage zurück!
Teil- Zitat §68, Kärntner Jagdgesetz:
§ 68 Verbotene Jagdmethoden, Beschränkungen der Jagdausübung(1) Es ist verboten:
1. bei der Jagdausübung Schußwaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind und sich nicht in einwandfreiem, dem Zweck entsprechendem Zustand befinden; (...............................)
2. mit Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen auf Wild zu schießen;
auf Schalenwild und Murmeltiere ist darüber hinaus auch der Schrotschuß verboten; der Fangschuß mit der Faustfeuerwaffe und der Fangschuß mit Schrot im besiedelten Gebiet sind erlaubt;
3. auf Schalenwild mit Patronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende, ausreichende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen;
ff....
(5) Der Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft kann mit Verordnung die der Bestimmung des Abs 1 Z 3 entsprechenden Mindestenergiewerte unter Bedachtnahme auf den Stand der Schießtechnik festlegen.Teil-Zitat Ende
In der 2. des Landesvorstandes der Kärntner Jägerschaft vom 17.Dezember 2008, Zahl LGS SCHW / 4191 / 1 / 2008, über die Festlegung der Mindestenergiewerte ist dann im Einzelnen nur noch von Schalenwildarten die Rede.
josephiner hat geschrieben:Dann würde nämlich für alles Wild unter 25 kg diese Regelung gelten?
Ich hatte das bisher persönlich so verstanden, aber je nach Rechtsauffassung würde diese Annahme wohl eher keinen Bestand haben.
Sorry, dass ich da Verwirrung gestiftet habe!