.22 Hornet

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Charles
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Re: .22 Hornet

Beitrag von Charles » Mo 20. Jun 2011, 18:23

sandman hat geschrieben: Ein guter Freund von mir untersucht im Wienerwaldgebiet jedes Stück Wild (auch Raubwild, Krähen etc), das in einem seiner 14 Reviere, die er betreut, geschossen wurde, aber auch jedes Fallwild und hatte in den letzten 5 Jahren kein einziges positives Ergebnis.



Interessant. Also sind Trichinen eigentlich fast Ausnahmefälle in Österreichs Wäldern und Wild?

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sandman
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Re: .22 Hornet

Beitrag von sandman » Mo 20. Jun 2011, 18:26

Charles hat geschrieben:Interessant. Also sind Trichinen eigentlich fast Ausnahmefälle in Österreichs Wäldern und Wild?


Ja, auf Grund einer relativ guten Fuchsbejagung. Ich kenne auch niemanden, der je eine trichinöse Sau in Österreich geschossen hätte.

Fuchsbandwurm ist da viel mehr ein Thema.

Apropos Thema: Ich muss mich selber ermahnen: BTT!

Grüße

Sandman
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Re: .22 Hornet

Beitrag von gipflzipfla » Mo 20. Jun 2011, 19:46

josephiner hat geschrieben:....
Bist du sicher dass euer Gesetz so lautet?

Ich ziehe meine Aussage zurück!

Teil- Zitat §68, Kärntner Jagdgesetz:

§ 68 Verbotene Jagdmethoden, Beschränkungen der Jagdausübung

(1) Es ist verboten:

1. bei der Jagdausübung Schußwaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind und sich nicht in einwandfreiem, dem Zweck entsprechendem Zustand befinden; (...............................)

2. mit Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen auf Wild zu schießen; auf Schalenwild und Murmeltiere ist darüber hinaus auch der Schrotschuß verboten; der Fangschuß mit der Faustfeuerwaffe und der Fangschuß mit Schrot im besiedelten Gebiet sind erlaubt;

3. auf Schalenwild mit Patronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende, ausreichende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen;

ff....

(5) Der Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft kann mit Verordnung die der Bestimmung des Abs 1 Z 3 entsprechenden Mindestenergiewerte unter Bedachtnahme auf den Stand der Schießtechnik festlegen.

Teil-Zitat Ende

In der 2. des Landesvorstandes der Kärntner Jägerschaft vom 17.Dezember 2008, Zahl LGS SCHW / 4191 / 1 / 2008, über die Festlegung der Mindestenergiewerte ist dann im Einzelnen nur noch von Schalenwildarten die Rede.

josephiner hat geschrieben:Dann würde nämlich für alles Wild unter 25 kg diese Regelung gelten?

Ich hatte das bisher persönlich so verstanden, aber je nach Rechtsauffassung würde diese Annahme wohl eher keinen Bestand haben.

Sorry, dass ich da Verwirrung gestiftet habe!
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Re: .22 Hornet

Beitrag von josephiner » Mo 20. Jun 2011, 20:00

gipflzipfla hat geschrieben:
josephiner hat geschrieben:....
Bist du sicher dass euer Gesetz so lautet?

Ich ziehe meine Aussage zurück!

Teil- Zitat §68, Kärntner Jagdgesetz:

§ 68 Verbotene Jagdmethoden, Beschränkungen der Jagdausübung

(1) Es ist verboten:

1. bei der Jagdausübung Schußwaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind und sich nicht in einwandfreiem, dem Zweck entsprechendem Zustand befinden; (...............................)

2. mit Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen auf Wild zu schießen; auf Schalenwild und Murmeltiere ist darüber hinaus auch der Schrotschuß verboten; der Fangschuß mit der Faustfeuerwaffe und der Fangschuß mit Schrot im besiedelten Gebiet sind erlaubt;

3. auf Schalenwild mit Patronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende, ausreichende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen;

ff....

In der 2. des Landesvorstandes der Kärntner Jägerschaft vom 17.Dezember 2008, Zahl LGS SCHW / 4191 / 1 / 2008, über die Festlegung der Mindestenergiewerte ist dann im Einzelnen nur noch von Schalenwildarten die Rede.

josephiner hat geschrieben:Dann würde nämlich für alles Wild unter 25 kg diese Regelung gelten?

Ich hatte das bisher persönlich so verstanden, aber je nach Rechtsauffassung würde diese Annahme wohl eher keinen Bestand haben.

Sorry, dass ich da Verwirrung gestiftet habe!


Das war doch keine Verwirrung! Foren sind für Diskussionen geschaffen worden!

mfg und Waidmannsheil!!!

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Re: .22 Hornet

Beitrag von pointi2009 » Di 21. Jun 2011, 09:38

von NÖ kenn ich nur die Bestimmungen mit Energie auf Schalenwild :think: zumindest wird das im selben Atemzug so gesagt.

Kugel: Für Schalenwild mindestens 5,5 mm Kaliberdurchmesser und 40 mm Patronen-Hülsenlänge, keine Randfeuerpatronen, Schrot, Posten oder gehacktes Blei.

Mindestauftreffenergie bei 100 m:

bis 30 kg (Wildkörper aufgebrochen) 1000 Joule
bis 80 kg Wildkörper 2000 Joule
über 80 kg Wildkörper 2500 Joule

Es ist verboten, die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, auszuüben. Nur "2+1-Halbautomaten" sind erlaubt. Es ist verboten, die Jagd mit automatischen Waffen auszuüben.
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Re: .22 Hornet

Beitrag von josephiner » Di 21. Jun 2011, 09:50

pointi2009 hat geschrieben:von NÖ kenn ich nur die Bestimmungen mit Energie auf Schalenwild :think: zumindest wird das im selben Atemzug so gesagt.

Kugel: Für Schalenwild mindestens 5,5 mm Kaliberdurchmesser und 40 mm Patronen-Hülsenlänge, keine Randfeuerpatronen, Schrot, Posten oder gehacktes Blei.

Mindestauftreffenergie bei 100 m:

bis 30 kg (Wildkörper aufgebrochen) 1000 Joule
bis 80 kg Wildkörper 2000 Joule
über 80 kg Wildkörper 2500 Joule

Es ist verboten, die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, auszuüben. Nur "2+1-Halbautomaten" sind erlaubt. Es ist verboten, die Jagd mit automatischen Waffen auszuüben.


Anscheinend sind bei diesem Punkt alle Landesjagdgesetze fast gleich :think: ...wundert mich direkt, dass da nicht einer sein eigenes Süppchen kocht :lol:

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Re: .22 Hornet

Beitrag von nominus » Di 21. Jun 2011, 10:08

Es sind in NÖ keine Mindestenergien vorgeschrieben.
Das sind nur Empfehlungen aus irgendeinem Prospektal.
Auch im Jagdprüfungsbehelf sind diese Empfehlungen zu finden.

NÖ-Jagdgesetz
§95
2. Schalenwild, Murmeltiere und Trapphahnen mit Schrot,
Posten und gehacktem Blei sowie mit Randfeuerpatronen
und mit Zentralfeuerpatronen, deren Hülsen kürzer als 40mm
sind oder deren Kaliberdurchmesser unter 5,5 mm liegt, zu
beschießen; die Bezirksverwaltungsbehörde kann jedoch in
besonders begründeten Fällen das Erlegen des Rehwildes
und von Nachwuchsstücken des Schwarzwildes auch mit
Schrotschuß unter Verwendung von Schrot in der Mindeststärke
von 4 mm (Nummer 6) für zulässig erklären;

Ergo Murmeltiere in NÖ mit 22er Hornet zu schießen ist böse.
Da Hülsenlänge nur ca.36mm hat.


wh
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Zuletzt geändert von nominus am Di 21. Jun 2011, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
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