Waffentransport Kat. B

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Don Corleone
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Waffentransport Kat. B

Beitrag von Don Corleone » Mi 22. Jun 2011, 09:24

Muss ich eigentlich meine WBK dabei haben, wenn ich meine Kat. B Waffen transportiere?
In Sicilia le donne sono più pericolose che sparare ai ferri!

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von kemira » Mi 22. Jun 2011, 09:24

Jo. Mußt Du.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von pointi2009 » Mi 22. Jun 2011, 09:28

all said :)
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von Don Corleone » Mi 22. Jun 2011, 09:28

Danke.
In Sicilia le donne sono più pericolose che sparare ai ferri!

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von Stickhead » Mi 22. Jun 2011, 10:13

§ 15. (1) WaffG hat geschrieben:Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

gewo
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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von gewo » Do 23. Jun 2011, 00:17

Stickhead hat geschrieben:
§ 15. (1) WaffG hat geschrieben:Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.


hi

wie sieht es eigentlich diesbezueglich mit FFW munition aus ....?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von Sidekix » Do 23. Jun 2011, 01:49

gewo hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:
§ 15. (1) WaffG hat geschrieben:Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.


hi

wie sieht es eigentlich diesbezueglich mit FFW munition aus ....?


§ § 24. WaffG hat geschrieben:Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm
und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen
und nur von diesen erworben und besessen werden.


denke es gilt dasselbe, weil wie will ein kontrollierender Beamter(Polizist) sonst feststellen
das du berechtigt bist...
;)
Es is wie´s is.....

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von BigBen » Do 23. Jun 2011, 09:43

Ich find sowieso, dass man die WBK immer eingesteckt haben sollte...sonst sind ja keine Spontankäufe möglich :-D
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von sandman » Do 23. Jun 2011, 10:01

BigBen hat geschrieben:Ich find sowieso, dass man die WBK immer eingesteckt haben sollte...sonst sind ja keine Spontankäufe möglich :-D


Das ist genau der Punkt! Sehe ich eine interessante Ordonanzwaffe, dann möchte ich nicht drei Tage warten, sondern will das Spielzeug gleich haben!

Grüße

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von gertbley » Do 23. Jun 2011, 13:58

Ich find sowieso, dass man die WBK immer eingesteckt haben sollte...sonst sind ja keine Spontankäufe möglich


Die ist aber etwas groß um sie immer eingesteckt zu haben....
Gruß
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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von jhjfdf » Do 23. Jun 2011, 14:03

Ja wennst noch den alten A2 Zettel hast aber die Neue ist so gross wie ein Führerschein.

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von gertbley » Do 23. Jun 2011, 14:22

Ich hab ja noch die alte - und die kann ich nicht zusammenlegen, weil ich sie eingeschweißt habe, nachdem ich über die erste Kaffee verschüttet hatte.... :whistle:
Gruß
gertbley

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von sandman » Do 23. Jun 2011, 14:40

gertbley hat geschrieben:Die ist aber etwas groß um sie immer eingesteckt zu haben....


Ja ja. ein iPad herumschleppen, aber die WBK ist zu groß.....

Na im Ernst, ich habe auch noch die alte, trotzdem krieg ich sie irgendwo unter.

Oder noch einfacher:

Erweitern, dann gibt es automatisch die neue!

Grüße

Sandman
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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von gertbley » Do 23. Jun 2011, 16:02

1. Liegt das i-pad nur zu Hause
2. Gehört es meiner Frau

Und erweitern kostet Geld :oops:
Gruß
gertbley

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Re: Waffentransport Kat. B

Beitrag von Stickhead » Do 23. Jun 2011, 18:36

EUR 99,20
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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