Jagdsperre / Wegefreiheit

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Floody
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Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Floody » Sa 2. Jul 2011, 20:05

Hoi,
als Fischer und Geocacher mit einem schönen Au-Gebiet quasi vor der Haustür kommen mir ab und an diverse Fragen auf die ihr mir vielleicht Antwort geben könnt.
Laut §33 Forstgesetz gilt in ganz Österreich Wegefreiheit, also die Nutzung von Wald- und Augebieten für Erholungszwecke natürlich mit Einschränkungen.
Jetzt bewege ich mich in Niederösterreichischen Augebieten zwecks der Fischerei und sehe ab und zu diese Tafel:
Bild
Nach Internetrecherche soll seit diversen Verordnungen diese Tafel eigentlich ungültig sein, da eine Waldsperre nicht mehr unbefristet sein kann, also sowohl ein Grund als auch ein Zeitrahmen der Sperre stehen muss. Dann fand ich dies:
NÖ-Jagdgesetz

Abschnitt 9
Kennzeichnung von Sperrgebieten
§ 34
Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren
Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde
bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten,
sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu
verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit
einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen
auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen,
während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durch.
messers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift
die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten”
bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw.
“Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.


Der Witz an der ganzen Sache ist, dass dort überhaupt nix umfriedet ist, die Schilder stehen an praktisch jedem Weg rum und obwohl ich das Recht habe in dieser Gegend zu fischen dürfte ich dort anscheinend gar nicht sein. Schert mich natürlich nix, bis jetzt wurden auch nur meine Eltern bei einem friedlichen Spaziergang (wir sind dort seit 15 Jahren) einmal von einem Jäger aufs übelste angeschnauzt, aber trotzdem wär ich gerne auf der sicheren Seite. Laut meinem Fischereirevierbesitzer ist es egal, lediglich im September darf ich nicht.

Amüsanterweise gibt es in der Gegend auch einen See der nicht zu meinem Revier gehört, wo Fischer mit dicken Panzern mitten im Wald parken dürfen, während ich eine halbe Stunde Fußweg zurücklegen muss, da ich den Forstweg laut Aufseher nicht befahren darf. Was ist das für eine Zweiklassengesellschaft in diesem Land?

Wie auch immer, vielleicht habt ihr eine Ahnung wie es eigentlich im Wald abläuft und wie eure Sicht der Dinge ist.
Woher erkenne ich wann diese Frist ist? Wo steht das? Gibt es karten mit eingezeichneten Sperrgebieten? Warum dürfen manche Menschen im Wald herumfahren?

lg
FY :mrgreen:

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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Musashi » Sa 2. Jul 2011, 20:10

Es gibt schon Ausnahmen von §33, etwa Schutzwald, doch viele Jäger kümmert das Gesetz einfach nicht.
Bei uns in der Gegend gibts einen der droht allen Spaziergängern mit "derschiaßn", will Hunde an der Leine abknalln, etc.-
und die Exekutive macht auf Anzeigen hin gar nix - weil ÖVP Gemeinderat mit Connections...
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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Teal'c » Sa 2. Jul 2011, 20:47

Musashi hat geschrieben:Es gibt schon Ausnahmen von §33, etwa Schutzwald, doch viele Jäger kümmert das Gesetz einfach nicht.
Bei uns in der Gegend gibts einen der droht allen Spaziergängern mit "derschiaßn", will Hunde an der Leine abknalln, etc.-
und die Exekutive macht auf Anzeigen hin gar nix - weil ÖVP Gemeinderat mit Connections...

ein Paradebeispiel dafür, warum der Grossteil der Bevölkerung skeptisch gegenüber Waffenbesitzern ist.

und so nebenbei, als Kind hat mir und meinen Freunden damals auch ein Jäger gedroht, uns zu erschiessen, falls wir nochmal bei seinem Jagdstand vorbeikommen. :roll: :tipphead: Wir sind früher öfters durch den Wald marschiert, und wie Kinder halt so sind, laut!^^
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von cobaltbomb » Sa 2. Jul 2011, 21:22

Bei uns in der Gegend gibts einen der droht allen Spaziergängern mit "derschiaßn", will Hunde an der Leine abknalln, etc.-
und die Exekutive macht auf Anzeigen hin gar nix - weil ÖVP Gemeinderat mit Connections...


das ist dann amtsmissbrauch der exekutive, die sollten dann gleich auch angezeigt werden, korruptionsstaatsanwaltschaft dirket einschalten, ansonsten ab zur zeitung mit der story
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Wiking-76 » So 3. Jul 2011, 00:30

...ja, bitte! Unbedingt die Medien einschalten!

Damit wieder einmal ein ganzer Haufen umgänglicher Jäger wegen eines Idioten als gemeingefährlich dastehen... :tipphead:

MfG,
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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Floody » So 3. Jul 2011, 00:37

Back to Topic bitte, ich brauch Antworten :mrgreen:

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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Wiking-76 » So 3. Jul 2011, 00:45

...bei der BH anfragen, die müssten eigentlich wissen, was wo und warum gesperrt ist oder nicht.

Die einzigen Sperrgebiete in meiner Umgebung sind rein temporärer Natur, wenn eine grosse Jagd durchgeführt wird - da schauen die Tafeln dann aber auch anders aus.

MfG,
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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Wiking-76 » So 3. Jul 2011, 00:59

...ach ja, so müsste das Ganze aussehen, wenn man es auch ernst nehmen sollte:

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MfG,
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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Hermann » So 3. Jul 2011, 09:01

Hallo Floody !

Du hast es doch eh schwarz auf weiß. Die Tafeln sind üngültig,
weil sie nicht dem Gesetz entsprechen. Bezüglich der Zufahrt
zum See ist die Forststraße beschildert ? Wenns eine Privatstraße
ist und auch als solche beschildert braucht die Zustimmung vom
Eigentümer das du die Forststraße benutzen darfst. Die Zustimmung
brauchst du dir nur einmal holen und die gilt solange bis sie Wiederrufen
wird.

lg Hermann

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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von josephiner » So 3. Jul 2011, 12:25

Hermann hat geschrieben:Hallo Floody !

Du hast es doch eh schwarz auf weiß. Die Tafeln sind üngültig,
weil sie nicht dem Gesetz entsprechen. Bezüglich der Zufahrt
zum See ist die Forststraße beschildert ? Wenns eine Privatstraße
ist und auch als solche beschildert braucht die Zustimmung vom
Eigentümer das du die Forststraße benutzen darfst. Die Zustimmung
brauchst du dir nur einmal holen und die gilt solange bis sie Wiederrufen
wird.

lg Hermann


+1
Schau mal in deiner Fischereilizenz nach, eventuell ist dort schon eine Bewilligung vermerkt. Bei uns ist das Fallweise so.

Varminter

Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Varminter » Mo 4. Jul 2011, 09:10

Floody hat geschrieben:Hoi,
als Fischer und Geocacher mit einem schönen Au-Gebiet quasi vor der Haustür kommen mir ab und an diverse Fragen auf die ihr mir vielleicht Antwort geben könnt.
Laut §33 Forstgesetz gilt in ganz Österreich Wegefreiheit, also die Nutzung von Wald- und Augebieten für Erholungszwecke natürlich mit Einschränkungen.
Jetzt bewege ich mich in Niederösterreichischen Augebieten zwecks der Fischerei und sehe ab und zu diese Tafel:
Bild
Nach Internetrecherche soll seit diversen Verordnungen diese Tafel eigentlich ungültig sein, da eine Waldsperre nicht mehr unbefristet sein kann, also sowohl ein Grund als auch ein Zeitrahmen der Sperre stehen muss. Dann fand ich dies:
NÖ-Jagdgesetz

Abschnitt 9
Kennzeichnung von Sperrgebieten
§ 34
Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren
Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde
bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten,
sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu
verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit
einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen
auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen,
während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durch.
messers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift
die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten”
bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw.
“Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.


Der Witz an der ganzen Sache ist, dass dort überhaupt nix umfriedet ist, die Schilder stehen an praktisch jedem Weg rum und obwohl ich das Recht habe in dieser Gegend zu fischen dürfte ich dort anscheinend gar nicht sein. Schert mich natürlich nix, bis jetzt wurden auch nur meine Eltern bei einem friedlichen Spaziergang (wir sind dort seit 15 Jahren) einmal von einem Jäger aufs übelste angeschnauzt, aber trotzdem wär ich gerne auf der sicheren Seite. Laut meinem Fischereirevierbesitzer ist es egal, lediglich im September darf ich nicht.

Amüsanterweise gibt es in der Gegend auch einen See der nicht zu meinem Revier gehört, wo Fischer mit dicken Panzern mitten im Wald parken dürfen, während ich eine halbe Stunde Fußweg zurücklegen muss, da ich den Forstweg laut Aufseher nicht befahren darf. Was ist das für eine Zweiklassengesellschaft in diesem Land?

Wie auch immer, vielleicht habt ihr eine Ahnung wie es eigentlich im Wald abläuft und wie eure Sicht der Dinge ist.
Woher erkenne ich wann diese Frist ist? Wo steht das? Gibt es karten mit eingezeichneten Sperrgebieten? Warum dürfen manche Menschen im Wald herumfahren?

lg
FY :mrgreen:




:lol: Die Taferln werden gerne im Wald "vergessen", in der Hoffnung, dass Gesetzesunkundige drauf reinfallen. Für den Fall, dass ihr in der Hinsicht angemacht werdet, ganz ruhig bleiben, Handy rausnehmen, den Betreffenden fotografieren und dann auf Bandaufnahme schalten, mit dem Hinweis, ihr wollt den Vorfall für die BH dokumentieren... :whistle:

Fahrzeuge im Wald, bzw. auf Forststrasse:

Forststrassen sind fast immer PRIVATSTRASSEN über Privatgrund, der Besitzer/die Besitzergemeinschaft kann (muss aber nicht!) einzelnen Personen und Gruppen eine Fahrgenehmigung ausstellen.

Wer hier über Zweiklassengesellschaft meckert, sollte sich vor Augen führen, dass ein Teil der Klasse den Grund kaufte, dafür laufend Grundsteuer zahlen muss, die Wege anlegte und Instandhalten muss und der zweite Teil der Klasse glaubt, er kann alles kostenlos und uneingeschränkt nach Gusto nutzen... :tipphead:

Die Freigabe der Privatstrassennutzung ist ein sehr zweischneidiges Schwert, da der Besitzer bzw. Betriebsführer dann für die Verkehrsicherheit haftet - eine defekte Holzbrücke oder eine Büschung, die samt Fahrzeug abrutscht, bringt den Verantwortlichen in den Knast :!:

Ein kleiner Hinweis noch: sehr viele Einschränkungen haben absolut nix mit dem Jagdgesetz zu tun, sondern sind im Forstgesetz verankert - ich empfehle euch wirklich, da mal einen Blick hinein zu werfen... ist als Bundesgesetz im I-net gut zu finden.

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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von pointi2009 » Mo 4. Jul 2011, 09:36

wie und im welchem Umfang jagd- oder forstwirtschaftliche Sperrgebiete geregelt sind, ist im Gesetz sehr gut aufgelistet, leider halt Bundeländerspezifische Unterschiede. Da es aber immer nur befristete sind muss ein Beginn + Ende angezeit werden.

Das Benützen von Wald und Feld für Jedermann - ja wenn die Leute Rücksicht nehmen auf die Gegebenheiten, Flurschäden vermeiden und keine Völkerwanderung veranstalten.

Dass viele glauben mit dem Auto/Motorrad/Quad auch diese Freiheiten zu haben sehe ich auch nicht ein, denn wie Varminter schon schreibt - hier gibts Haftungen (auch wennst ein Schild aufstellst: "Betreten auf eigene Gefahr") und der Grundeigentümer pflegt den Weg und andere beschädigen wieder alles :naughty: )

Und das mit Handy aufnehmen sag ich gilt auch für Jäger/Föster wenn der "Erholungssuchende" absolut uneinsichtig ist und mit dem Fahrzeug glaubt, überall machen zu können wie er will und auf ein klärendes Wort absolut nicht reagiert.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Varminter

Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Varminter » Mo 4. Jul 2011, 10:37

pointi2009 hat geschrieben:Und das mit Handy aufnehmen sag ich gilt auch für Jäger/Föster wenn der "Erholungssuchende" absolut uneinsichtig ist und mit dem Fahrzeug glaubt, überall machen zu können wie er will und auf ein klärendes Wort absolut nicht reagiert.



Also, ich diskutiere da nie.

Aufnahme des Fahrzeuges mit erkennbarem Kennzeichen und Datum und Zeit eingeblendet und Weiterleitung an die BH und an Anwalt zwecks Besitzstörungsklage hat sich bewährt... :whistle:

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Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Von Tamfeld » Mo 4. Jul 2011, 11:24

Genau - ist immer noch das Beste...dann kommens nachher immer "jammern"... :-)
"The beauty of the .375 H&H is simple: you can take every animal on earth with the caliber without ever being over- and only rarely undergunned." -- Peter Hathaway Capstick, Safari: The Last Adventure, St. Martin's Press (1984), p. 97.

Varminter

Re: Jagdsperre / Wegefreiheit

Beitrag von Varminter » Mo 4. Jul 2011, 11:36

Von Tamfeld hat geschrieben:Genau - ist immer noch das Beste...dann kommens nachher immer "jammern"... :-)



Servus,

vor allem deshalb das Beste, weil sie keinen Versuch einer Nötigung konstruieren können...
:whistle:

Kein Jäger mit Waffe da, kein Streit, dafür ein harsches Schreiben des RA auf Unterlassung weiterer Besitzstörungen und vor allem, es kostet... :D

Mountainbiker haben wir auch halbwegs im Griff, da Polizisten mitjagen dürfen... :hand:

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