als Fischer und Geocacher mit einem schönen Au-Gebiet quasi vor der Haustür kommen mir ab und an diverse Fragen auf die ihr mir vielleicht Antwort geben könnt.
Laut §33 Forstgesetz gilt in ganz Österreich Wegefreiheit, also die Nutzung von Wald- und Augebieten für Erholungszwecke natürlich mit Einschränkungen.
Jetzt bewege ich mich in Niederösterreichischen Augebieten zwecks der Fischerei und sehe ab und zu diese Tafel:

Nach Internetrecherche soll seit diversen Verordnungen diese Tafel eigentlich ungültig sein, da eine Waldsperre nicht mehr unbefristet sein kann, also sowohl ein Grund als auch ein Zeitrahmen der Sperre stehen muss. Dann fand ich dies:
NÖ-Jagdgesetz
Abschnitt 9
Kennzeichnung von Sperrgebieten
§ 34
Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren
Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde
bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten,
sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu
verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit
einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen
auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen,
während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durch.
messers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift
die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten”
bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw.
“Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.
Der Witz an der ganzen Sache ist, dass dort überhaupt nix umfriedet ist, die Schilder stehen an praktisch jedem Weg rum und obwohl ich das Recht habe in dieser Gegend zu fischen dürfte ich dort anscheinend gar nicht sein. Schert mich natürlich nix, bis jetzt wurden auch nur meine Eltern bei einem friedlichen Spaziergang (wir sind dort seit 15 Jahren) einmal von einem Jäger aufs übelste angeschnauzt, aber trotzdem wär ich gerne auf der sicheren Seite. Laut meinem Fischereirevierbesitzer ist es egal, lediglich im September darf ich nicht.
Amüsanterweise gibt es in der Gegend auch einen See der nicht zu meinem Revier gehört, wo Fischer mit dicken Panzern mitten im Wald parken dürfen, während ich eine halbe Stunde Fußweg zurücklegen muss, da ich den Forstweg laut Aufseher nicht befahren darf. Was ist das für eine Zweiklassengesellschaft in diesem Land?
Wie auch immer, vielleicht habt ihr eine Ahnung wie es eigentlich im Wald abläuft und wie eure Sicht der Dinge ist.
Woher erkenne ich wann diese Frist ist? Wo steht das? Gibt es karten mit eingezeichneten Sperrgebieten? Warum dürfen manche Menschen im Wald herumfahren?
lg
FY
