WBK ab 18?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK ab 18?
hallo gemeine
kann man die wbk eigentlich schon ab 18 oder erst ab 21 beantragen?
danke
kann man die wbk eigentlich schon ab 18 oder erst ab 21 beantragen?
danke
Glock - Built to go, not for Show!
- Maggo
- Moderator
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Re: WBK ab 18?
In Ausnahmefällen geht es auch ab 18,sonst erst am 21.Ich denke mal das man die als Jäger schon beantragen könnte.Ich würde sowieso zuerst die Jagdprüfung machen,die erspart im Prinzip viel an Ärger und Aufwand bei der WBK.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 

Re: WBK ab 18?
Ja, sowohl WBK als auch WP - allerdings mit Einschränkungen:
§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 sind das, der erste ist nicht so wortwörtlich zu finden, allerdings in diesem Wortlaut (habe den Satz umgedreht und das nicht zu diesem Thema gehörige herausgeschnitten)
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist, liegt im Ermessen der Behörde.
Die Ausstellung von Waffenpässen an verläßliche Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis erbringen, daß sie entweder beruflichen oder als Inhaber einer Jagdkarte jagdlichen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Waffen haben, liegt im Ermessen der Behörde.
§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 sind das, der erste ist nicht so wortwörtlich zu finden, allerdings in diesem Wortlaut (habe den Satz umgedreht und das nicht zu diesem Thema gehörige herausgeschnitten)
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- josephiner
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- Beiträge: 1269
- Registriert: Mo 31. Jan 2011, 23:32
Re: WBK ab 18?
Maggo hat geschrieben:.Ich denke mal das man die als Jäger schon beantragen könnte.Ich würde sowieso zuerst die Jagdprüfung machen,die erspart im Prinzip viel an Ärger und Aufwand bei der WBK.
Bei mir hats nicht funktioniert ich hab bis 21 warten müssen!
Re: WBK ab 18?
Mit 18 von Vater Staat Kriegsmaterial bekommen, mit 21 erst eigene Waffen. Der Sinn, wo ist er nur?
WBK ab 18 gibts fast nie, und bei jagdlichen Zweck wird einem die Karte auf Langwaffen beschränkt bis man 21 ist, laut einer Verordnung die irgendwo steht.
WBK ab 18 gibts fast nie, und bei jagdlichen Zweck wird einem die Karte auf Langwaffen beschränkt bis man 21 ist, laut einer Verordnung die irgendwo steht.
- Vintageologist
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- Beiträge: 2845
- Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
- Wohnort: Wien 14
Re: WBK ab 18?
Ich nehme an, die Ausnahme würde eher für Jobs im Sicherheitsgewerbe u.ä. gelten.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: WBK ab 18?
Vintageologist hat geschrieben:Ich nehme an, die Ausnahme würde eher für Jobs im Sicherheitsgewerbe u.ä. gelten.
Oder "Ferlacher" - quasi BüMas in Ausbildung. Stell ich mir vor?
Re: WBK ab 18?
Wozu? Sowohl Jäger als auch Ferlacher Büchsenmacher haben primär mit Kat. C und D Waffen zu tun, dafür reicht es einfach 18 zu sein.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WBK ab 18?
WBK ab 18 ist hauptsächlich für Arbeitnehmer im Waffengewerbe gedacht, WP ab 18 ist für Mitarbeiter im Sicherheitsbereich als auch für Jäger gedacht. Es gibt auch andere Büchsenmacher als die in Ferlach und insbesondere auch Waffenhändler die nicht nur Jagdwaffen (die übrigens auch nicht zwingendermaßen Kat.C und D sein müssen) haben.
Floody, deine These mit Einschränkung auf Langwaffe kann ich nicht teilen. Abgesehen davon dass eine WBK für einen Jäger vollkommen sinnbefreit ist (wenn dann benötigt dieser einen WP).
Floody, deine These mit Einschränkung auf Langwaffe kann ich nicht teilen. Abgesehen davon dass eine WBK für einen Jäger vollkommen sinnbefreit ist (wenn dann benötigt dieser einen WP).
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- pointi2009
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- Wohnort: PL
Re: WBK ab 18?
wieso WBK für Jäger sinnbefreit, was ist wenn er sportlicher Weise Kat B ballern will?
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
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Re: WBK ab 18?
Dann hat das aber mit seiner Jagdtätigkeit nichts mehr zu tun...sondern er ist ist zufälligerweise auch Sportschütze. Mit der Begründung Jagdausübung wirst keine WBK bekommen, weder unter noch über 21 

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WBK ab 18?
Promo hat geschrieben:Floody, deine These mit Einschränkung auf Langwaffe kann ich nicht teilen. Abgesehen davon dass eine WBK für einen Jäger vollkommen sinnbefreit ist (wenn dann benötigt dieser einen WP).
Damn, ja, ich hab das irgendwie alles überlesen - WP war das mit der Einschränkung auf Langwaffen.
Sry

Re: WBK ab 18?
Also ich weiss jetzt von mindestens einem Forumsuser, dass eine WBK mit 18 möglich ist. weil er sie mit 19 bekommen hat. Zur Rechtfertigung usw. darf ich leider nichts sagen, aber es hatte nichts mit der Jagd zu tun!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WBK ab 18?
also kann ich meinem freund sagen das er bis 21 warten muss wenn er kat. b zum sportschiessen haben will!
vielen dank
vielen dank
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