WBK ab 18?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WBK ab 18?

Beitrag von slasher » So 3. Jul 2011, 20:53

hallo gemeine

kann man die wbk eigentlich schon ab 18 oder erst ab 21 beantragen?

danke
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von Maggo » So 3. Jul 2011, 21:00

In Ausnahmefällen geht es auch ab 18,sonst erst am 21.Ich denke mal das man die als Jäger schon beantragen könnte.Ich würde sowieso zuerst die Jagdprüfung machen,die erspart im Prinzip viel an Ärger und Aufwand bei der WBK.
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von Promo » So 3. Jul 2011, 21:59

Ja, sowohl WBK als auch WP - allerdings mit Einschränkungen:
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist, liegt im Ermessen der Behörde.

Die Ausstellung von Waffenpässen an verläßliche Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis erbringen, daß sie entweder beruflichen oder als Inhaber einer Jagdkarte jagdlichen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Waffen haben, liegt im Ermessen der Behörde.


§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 sind das, der erste ist nicht so wortwörtlich zu finden, allerdings in diesem Wortlaut (habe den Satz umgedreht und das nicht zu diesem Thema gehörige herausgeschnitten)
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von josephiner » Mo 4. Jul 2011, 00:23

Maggo hat geschrieben:.Ich denke mal das man die als Jäger schon beantragen könnte.Ich würde sowieso zuerst die Jagdprüfung machen,die erspart im Prinzip viel an Ärger und Aufwand bei der WBK.


Bei mir hats nicht funktioniert ich hab bis 21 warten müssen!

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Re: WBK ab 18?

Beitrag von Floody » Mo 4. Jul 2011, 01:08

Mit 18 von Vater Staat Kriegsmaterial bekommen, mit 21 erst eigene Waffen. Der Sinn, wo ist er nur?

WBK ab 18 gibts fast nie, und bei jagdlichen Zweck wird einem die Karte auf Langwaffen beschränkt bis man 21 ist, laut einer Verordnung die irgendwo steht.

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Re: WBK ab 18?

Beitrag von Vintageologist » Mo 4. Jul 2011, 01:14

Ich nehme an, die Ausnahme würde eher für Jobs im Sicherheitsgewerbe u.ä. gelten.
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von Floody » Mo 4. Jul 2011, 02:30

Vintageologist hat geschrieben:Ich nehme an, die Ausnahme würde eher für Jobs im Sicherheitsgewerbe u.ä. gelten.

Oder "Ferlacher" - quasi BüMas in Ausbildung. Stell ich mir vor?

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Re: WBK ab 18?

Beitrag von BigBen » Mo 4. Jul 2011, 07:58

Wozu? Sowohl Jäger als auch Ferlacher Büchsenmacher haben primär mit Kat. C und D Waffen zu tun, dafür reicht es einfach 18 zu sein.
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von Promo » Mo 4. Jul 2011, 15:14

WBK ab 18 ist hauptsächlich für Arbeitnehmer im Waffengewerbe gedacht, WP ab 18 ist für Mitarbeiter im Sicherheitsbereich als auch für Jäger gedacht. Es gibt auch andere Büchsenmacher als die in Ferlach und insbesondere auch Waffenhändler die nicht nur Jagdwaffen (die übrigens auch nicht zwingendermaßen Kat.C und D sein müssen) haben.

Floody, deine These mit Einschränkung auf Langwaffe kann ich nicht teilen. Abgesehen davon dass eine WBK für einen Jäger vollkommen sinnbefreit ist (wenn dann benötigt dieser einen WP).
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von pointi2009 » Mo 4. Jul 2011, 15:53

wieso WBK für Jäger sinnbefreit, was ist wenn er sportlicher Weise Kat B ballern will?
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von BigBen » Mo 4. Jul 2011, 15:55

Dann hat das aber mit seiner Jagdtätigkeit nichts mehr zu tun...sondern er ist ist zufälligerweise auch Sportschütze. Mit der Begründung Jagdausübung wirst keine WBK bekommen, weder unter noch über 21 ;-)
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von Floody » Mo 4. Jul 2011, 16:14

Promo hat geschrieben:Floody, deine These mit Einschränkung auf Langwaffe kann ich nicht teilen. Abgesehen davon dass eine WBK für einen Jäger vollkommen sinnbefreit ist (wenn dann benötigt dieser einen WP).


Damn, ja, ich hab das irgendwie alles überlesen - WP war das mit der Einschränkung auf Langwaffen.

Sry :whistle:

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Re: WBK ab 18?

Beitrag von BigBen » Mo 4. Jul 2011, 19:39

Also ich weiss jetzt von mindestens einem Forumsuser, dass eine WBK mit 18 möglich ist. weil er sie mit 19 bekommen hat. Zur Rechtfertigung usw. darf ich leider nichts sagen, aber es hatte nichts mit der Jagd zu tun!
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Re: WBK ab 18?

Beitrag von slasher » Mo 4. Jul 2011, 20:50

also kann ich meinem freund sagen das er bis 21 warten muss wenn er kat. b zum sportschiessen haben will!



vielen dank
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