Waffenkontrolle

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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OC Tom
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von OC Tom » Di 10. Jul 2012, 11:45

yoda hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:Bei meiner letzten Kontrolle haben sich die Herren vorher angemeldet, und zwar 3 x.
Davon sind sie 2 x kommentarlos nicht erschienen. Auf persönliche Nachfrage, wie ernst das mit den Absprachen denn zu nehmen wäre, wurde ich vom Zuständigen derbe angepflaumt.
Das empfinde ich persönlich als weitaus schlechteres Benehmen, als um 20:15 unangemeldet Besuch zu kriegen, der ohnehin nach 10 Minuten wieder verschwunden ist.


Wies machst dir dann noch einen dritten Termin aus ?? Sollens ruhig 15 Mal umsonst kommen wenns unfreundlich sind. Steht ja nirgends das man sich einen Termin ausmachen muss oder ?


Müssen tut man vllt nicht aber sich kontrollieren zu lassen ist denke ich schon verpflichtend, wenn sich die einen Termin ausmachen und nicht kommen ist das sicher nicht so toll aber ich würde mir den Termin dann zu einer Zeit ausmachen wo ich damit leben kann.
Natürlich ist es A.... wenn die mir einen Termin vorgeben und dann nicht kommen, sowas ärgert mich jedesmal bei den Wasser/Heizungsablesern die schreiben in der Zeit von 08:00 - 12:00 und dann um 13:00 Uhr kommen und ich mir einen Urlaubstag wegen sowas nehmen darf.
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Stickhead
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Stickhead » Di 10. Jul 2012, 12:30

Wenn man die Polizei absichtlich vor der verschlossenen Tür stehen lässt, kann das mit dem Entzug der Dokumente enden!

§ 8 Abs. 6 WaffG

Schließlich gilt ein Mensch als nicht verläßlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verläßlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war. Als solcher Grund gilt jedenfalls, wenn der Betroffene sich anläßlich der Überprüfung seiner Verläßlichkeit weigert, der Behörde
1. Waffen, die er nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunde besitzen darf, samt den zugehörigen Urkunden vorzuweisen;
2. die sichere Verwahrung der in Z 1 genannten Waffen nachzuweisen, obwohl auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß er die Waffen sicher verwahrt.


§ 25 Abs. 3 WaffG

Ergibt sich, daß der Berechtigte nicht mehr verläßlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden zu entziehen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von yoda » Di 10. Jul 2012, 12:35

Wenn du nicht zu Hause bist, und dir auch keinen Termin ausgemacht hast (weil der Termin 2 Mal von der Polizei nicht wie vereinbart wahrgenommen wurde und die dann auch noch unfreundlich waren) lässt du sie nicht absichtlich für der Tür stehen, du bist halt einfach nicht zu Hause.

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von KGR84 » Di 10. Jul 2012, 13:03

Stickhead hat geschrieben:...
§ 8 Abs. 6 WaffG

Schließlich gilt ein Mensch als nicht verläßlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verläßlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war. Als solcher Grund gilt jedenfalls, wenn der Betroffene sich anläßlich der Überprüfung seiner Verläßlichkeit weigert, der Behörde
1. Waffen, die er nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunde besitzen darf, samt den zugehörigen Urkunden vorzuweisen;
2. die sichere Verwahrung der in Z 1 genannten Waffen nachzuweisen, obwohl auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß er die Waffen sicher verwahrt.

...



1. Kann wohl nur der Fall sein wenn man angetroffen wird, und sich ausdrücklich weigert seine Dokumente vorzuweisen.
2. Kann auch nur verweigert werden, wenn man angetroffen wird, denn wenn man nicht angetroffen wird kann man einem wohl kaum unterstellen, mit Absicht zum Zwecke der Verschleierung der Verwahrung abwesend zu sein, und noch dazu muss ein Zweifel an der Sicheren Verwahrung bestehen. Oder werden wir als (legal) Waffenbesitzer schon von vorne herein verdächtigt Waffen nicht sicher zu verwahren, und müssen erst das Gegenteil beweisen?

Wenn man nicht da ist, kann einem keiner Unterstellen, aus og Gründen nicht verlässlich zu sein.
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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Stickhead » Di 10. Jul 2012, 13:46

Eh nicht... war eher auf das bezogen:
yoda hat geschrieben:Sollens ruhig 15 Mal umsonst kommen wenns unfreundlich sind.

Ich weiß eh, dass du gemeint hast, dass sie 15x um sonst kommen sollen, wenn du nicht daheim bist und nicht, dass du ihnen 15x nicht aufmachst. Ich wollte es aber der Vollständigkeit halber dazuschreiben.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von therion » Di 10. Jul 2012, 13:53

Wenn man nicht aufmacht, müssen sie davon ausgehen, dass man nicht da ist. Wenn man sich nicht lauthals im Gang schlapplacht während die Polizei klingelt, hat also nichts zu befürchten, nachsehen usw. ist nicht. Dann müssen sie eben einen Termin ausmachen.

Bud Spencer

Re: Waffenkontrolle

Beitrag von Bud Spencer » Di 10. Jul 2012, 13:56

Eigentlich nicht mal das! Könnt ja auch deine Frau/Freundin sein die ohne WBK die Waffen sowieso nicht angreifen darf, geschweige denn Beamten zeigen!

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Re: Waffenkontrolle

Beitrag von therion » Di 10. Jul 2012, 14:11

Richtig, aber diese sollte erstmal die Tür öffnen, wenn die Polizei vor der Tür steht. Bemerkbar machen ist also immer schlecht...

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