Varminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...
hi
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment
