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Re: Registrierung von Schalldämpfer

Verfasst: So 31. Jan 2021, 22:44
von gewo
Promo hat geschrieben: So 31. Jan 2021, 20:30 Das weiß ich ... aber das war eher Antwort darauf, dass rider650 behauptet hatte, es gäbe keine rechtliches Erfordernis. Ins Waffenbuch gehört es nicht, aber der Händler kann es sich wenn es ihn beglückt trotzdem wo notieren, ohne dass er gegen die DSGVO verstößt.
Genau
So wie alles
Fuer bis zu 30 jahre
Produkthaftung ...

Re: Registrierung von Schalldämpfer

Verfasst: Mo 1. Feb 2021, 08:33
von rider650
Promo hat geschrieben: So 31. Jan 2021, 15:18 ...
Du darfst z.B. nicht verlangen, dass dein Waffenbucheintrag gelöscht wird - schließlich wirst du auch nicht verlangen, dass dein ZWR Eintrag gelöscht wird..... Daher sehe ich keinen Unterschied zu den davor genannten Daten, soweit sie überhaupt protokolliert werden.
Der unterschied besteht für mich darin, dass Waffenbuch- und ZWR-Einträge explizit vom Gesetzgeber verlangt werden, Protokolle über SD-Verkäufe aber anscheinend nicht. Aber da es ja so zu sein scheint, dass Händler Daten über ihre Kunden beliebig sammeln dürfen, ist das wohl irrelevant.

Re: Registrierung von Schalldämpfer

Verfasst: Mo 1. Feb 2021, 18:06
von Plinker
Händler würde ich da gar nicht so in der Verpflichtung sehen. Die müssen sowieso wegen Finanzamt und Haftung ihre Verkäufe dokumentieren und archivieren. Wie kann die Behörde sich so blöd anstellen und den Besitz nicht kontrollieren?

Re: Registrierung von Schalldämpfer

Verfasst: Di 2. Feb 2021, 00:08
von rider650
Plinker hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 18:06 Händler würde ich da gar nicht so in der Verpflichtung sehen. Die müssen sowieso wegen Finanzamt und Haftung ihre Verkäufe dokumentieren und archivieren. Wie kann die Behörde sich so blöd anstellen und den Besitz nicht kontrollieren?
Der Supermarkt oder der Elektronikhändler ist gegenüber dem Finanzamt genauso verpflichtet, und haftet genauso für die Dinge die er verkauft. Trotzdem speichert da niemand meinen Namen als Kunde, wenn ich das nicht will (gut, der Händler könnte das theoretisch verlangen, aber warum sollte er?)

Da ich beim Schalldämperkauf nun einmal meine persönliche Berechtigung vorweisen muss, komme ich um die Nennung meines Namens nicht herum. Das ist gesetzlich gefordert, und der einzige Unterschied zum Supermarkt. Seien wir doch dankbar dafür, dass die Regierung für die Blechbüchsen nicht noch mehr Vorschriften erlassen hat - als ob wir davon nicht schon genug hätten. Schalldämpfer fallen für mich in die selbe Kategorie wie Magazine: Damit alleine kannst keinen Schaden anrichten, wozu also das ganze Getue?

Re: Registrierung von Schalldämpfer

Verfasst: Di 2. Feb 2021, 12:50
von racepics
rider650 hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 00:08
Plinker hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 18:06 Händler würde ich da gar nicht so in der Verpflichtung sehen. Die müssen sowieso wegen Finanzamt und Haftung ihre Verkäufe dokumentieren und archivieren. Wie kann die Behörde sich so blöd anstellen und den Besitz nicht kontrollieren?
Der Supermarkt oder der Elektronikhändler ist gegenüber dem Finanzamt genauso verpflichtet, und haftet genauso für die Dinge die er verkauft. Trotzdem speichert da niemand meinen Namen als Kunde, wenn ich das nicht will (gut, der Händler könnte das theoretisch verlangen, aber warum sollte er?)
Die ganzen Ketten machen es dann über die (Stamm)Kundenkarten, weil sie ja nicht an den Kundendaten interessiert sind :naughty:

off-Topic ENDE

Re: Registrierung von Schalldämpfer

Verfasst: Di 2. Feb 2021, 13:03
von Hirschberg
Viel Glück dabei, ich habe keine einzige Kundenkarte...