Geht um Mündungsbremse vs. Mündungsfeuerdämpfer. Auf den OA-15 Austria ist default ein MFD drauf, dessen Schlitze nicht durchgefräst sind.
Jetzt stellt sich die Frage:
wird ein MFD durch Hersteller + Definition ein MFD oder anhand der Beschaffenheit? Denn wenn nur Beschaffenheit könnte ich ja beim original auf den OA-15 ausgelieferten MFD die Schlitze so aufbohren, dass Prallflächen entstehen und somit eine Bremswirkung erzugt wird.
sh.

Weiss das wer oder gibts hier rechtswirksame Beschlüsse oder Schriftstücke? Danke