Da ich gerade dabei bin die elterliche Nestwärme zu verlassen und ein paar Türen weiter zu ziehen dachte ich mir, wir tragen hier alle wichtigen Informationen zusammen die man braucht wenn man mit seinen Waffen umzieht.
- Seit der Umstellung auf das ZMR muss man der Behörde nicht mehr den Wohnsitzwechsel mitteilen (stimmt das?)
- In der neuen Behausung für dementsprechende sichere Verwahrung sorgen (Wird es wieder einer Kontrolle geben?)
Was fällt euch noch ein?
lg
FY
Umzug - was ist zu tun?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Umzug - was ist zu tun?
Nix mehr. Bin eben von Salzburg nach Tirol gesiedelt, habs meine Dame bei der BH zwar mitgeteilt (weil ich sowieso noch was zu bequatschen hatte), aber melden musste man da nichts. Sie hat mich zwar gefragt wohin ich ziehe und dass sie da trotzdem meinen Akt hinschickt, mehr aber nicht. Die ordentliche Verwahrung versteht sich eh von selbst, eine Überprüfung wirst dann innerhalb von 5 Jahren wieder haben ...
Trust ██ ███. █ ███ your █████ ███ government.
Re: Umzug - was ist zu tun?
§ 26 ist mit 01.10.2012 entfallen. Daher gibt es keinen waffenrechtlichen Papierkram bei einem Wohnsitzwechsel.
Wenn man Besitzer eines EU-Feuerwaffenpasses (= KEIN Waffenpass), sollte man eventuell die Adresse im Dokument umschreiben lassen.
Wenn man Besitzer eines EU-Feuerwaffenpasses (= KEIN Waffenpass), sollte man eventuell die Adresse im Dokument umschreiben lassen.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz