Definition "Waffenschrank"?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Mi 2. Nov 2011, 17:27

Stefan hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:dzt ist ja die verwahrung der langwaffe im KFZ unter diesen umstanden nicht zulaessig

nicht korrekt. es ist schon zulässig, aber nur für eine bestimmte maximale dauer von wenigen stunden (bitte jeder selbst im gesetzestext nachlesen) und es muss ein wesentliches teil entfernt werden, sodaß die waffe nicht einsatzfähig ist. also z.b. bei repetierer den verschluss in der jackentasche mitnehmen.
erleichterung wäre trotzdem nett.
mfg stefan


hallo

nein es ist nicht zulaessig

an allen orten an denen davon ausgegangen werden kann dass sich waffen im fahrzeug befinden gilt die 6 stunden tagsueber / 3 stunden bei nacht regel nicht

an derartigen orten (parkplatz vom schiesstand/ gasthaus nach der treibjagd) ist die verwahrung im KFZ immer ein verstoss gegen die verwahrungsbestimmungen

und das ist nicht "graue theorie" oder "totes recht" sondern dass wird auch exekutiert
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Charles » Mi 2. Nov 2011, 18:05

gewo hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:dzt ist ja die verwahrung der langwaffe im KFZ unter diesen umstanden nicht zulaessig

nicht korrekt. es ist schon zulässig, aber nur für eine bestimmte maximale dauer von wenigen stunden (bitte jeder selbst im gesetzestext nachlesen) und es muss ein wesentliches teil entfernt werden, sodaß die waffe nicht einsatzfähig ist. also z.b. bei repetierer den verschluss in der jackentasche mitnehmen.
erleichterung wäre trotzdem nett.
mfg stefan


hallo

nein es ist nicht zulaessig

an allen orten an denen davon ausgegangen werden kann dass sich waffen im fahrzeug befinden gilt die 6 stunden tagsueber / 3 stunden bei nacht regel nicht

an derartigen orten (parkplatz vom schiesstand/ gasthaus nach der treibjagd) ist die verwahrung im KFZ immer ein verstoss gegen die verwahrungsbestimmungen

und das ist nicht "graue theorie" oder "totes recht" sondern dass wird auch exekutiert



Ist das wirklich so? Wie machen dann die Wettkampf-Schützen mit 5 oder 6 Waffen, die mitunter einen ganzen Tag und auch zwei Tage mit dem Auto zu einem Bewerb anreisen? Essen und Trinken im Auto? Toilettengang, ob groß oder klein, im Auto? Wie soll das gehen, bitteschön!? :think:

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Mi 2. Nov 2011, 18:15

Charles hat geschrieben:Ist das wirklich so? Wie machen dann die Wettkampf-Schützen mit 5 oder 6 Waffen, die mitunter einen ganzen Tag und auch zwei Tage mit dem Auto zu einem Bewerb anreisen? Essen und Trinken im Auto? Toilettengang, ob groß oder klein, im Auto? Wie soll das gehen, bitteschön!? :think:


hallo

in aller regel wohnen die leut im hotel
dort ist die verwahrung an zimmer legal
auch ohne safe

andere szenarien sind offenbar von der behoerde nicht vorgesehen
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Charles » Mi 2. Nov 2011, 18:38

Also müßte der Wettkampfschütze, wenn er mittels einer 8-stündigen Autoreise unterwegs zu einem Bewerb ist, bei jedem Stopp, sei es auf die Toilette gehen zu müssen, das Frühstück oder/und Mittagessen einnehmen zu müssen, ALLE! seine Waffen aufschultern und ins Rasthaus und auch in die Toilette mitnehmen.
Bei Kurzwaffen ist das ja selbstverständlich, aber bei schweren und sperrigen Langwaffen? 4 Stück Langwaffen zum Beispiel?

Muß er sich eine sehr gute saugfähige Windel anlegen, um ja nicht aus dem Auto aussteigen zu müssen? Oder wie?

Wie machen das die erfahrenen Wettkampfschützen?

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von quildor82 » Mi 2. Nov 2011, 19:52

Charles hat geschrieben:Also müßte der Wettkampfschütze, wenn er mittels einer 8-stündigen Autoreise unterwegs zu einem Bewerb ist, bei jedem Stopp, sei es auf die Toilette gehen zu müssen, das Frühstück oder/und Mittagessen einnehmen zu müssen, ALLE! seine Waffen aufschultern und ins Rasthaus und auch in die Toilette mitnehmen.
Bei Kurzwaffen ist das ja selbstverständlich, aber bei schweren und sperrigen Langwaffen? 4 Stück Langwaffen zum Beispiel?

Muß er sich eine sehr gute saugfähige Windel anlegen, um ja nicht aus dem Auto aussteigen zu müssen? Oder wie?

Wie machen das die erfahrenen Wettkampfschützen?


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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von sandman » Mi 2. Nov 2011, 20:10

Charles hat geschrieben:Also müßte der Wettkampfschütze, wenn er mittels einer 8-stündigen Autoreise unterwegs zu einem Bewerb ist, bei jedem Stopp, sei es auf die Toilette gehen zu müssen, das Frühstück oder/und Mittagessen einnehmen zu müssen, ALLE! seine Waffen aufschultern und ins Rasthaus und auch in die Toilette mitnehmen.
Bei Kurzwaffen ist das ja selbstverständlich, aber bei schweren und sperrigen Langwaffen? 4 Stück Langwaffen zum Beispiel?

Muß er sich eine sehr gute saugfähige Windel anlegen, um ja nicht aus dem Auto aussteigen zu müssen? Oder wie?

Wie machen das die erfahrenen Wettkampfschützen?


Nein, das nicht.

Konkretes Beispiel:

Du fährst von Tirol nach Wien mit ein paar Kat C/D Waffen im Kofferraum, natürlich in geschlossenen Behältnissen, von außen nicht einsehbar. In St. Johann im Pongau musst Du auf die Toilette, steigst aus, machst Lulu, gehst noch (nach dem Händewaschen!) einen Kaffee trinken und weil Dich die Torte anlacht wird diese auch noch verzehrt, kommst nach (max 6h tagsüber/3h nachts) einiger Zeit zum Auto zurück und fährst weiter, dann ist alles korrekt gelaufen.

Fährst Du aber nach Hirtenberg auf den Schiessplatz und lässt 2 Gewehre im Kofferraum (ebenso verwahrt, wie oben beschrieben), dann bist Du drann, weil jederman damit rechnen kann, dass in einem Auto auf einem Schiessplatz Parkplatz sich Waffen befinden, daher musst Du alle mitnehmen. Gleiches gilt für den Schüsseltrieb nach einer Gesellschaftsjagd.

Grüße

Sandman
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Charles » Mi 2. Nov 2011, 20:25

Ok, wer lesen kann, ist klar im Vorteil :oops:

Habe gewo´s Post nur kurz überflogen, nun ist jetzt dank sandmans Hilfe alles klar. Ich Dodel, ich, jetzt suche ich die große Schämecke auf für eine Stunde oder zwei.

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Winnetou » Mi 2. Nov 2011, 23:03

Charles hat geschrieben:Ok, wer lesen kann, ist klar im Vorteil :oops:

Habe gewo´s Post nur kurz überflogen, nun ist jetzt dank sandmans Hilfe alles klar. Ich Dodel, ich, jetzt suche ich die große Schämecke auf für eine Stunde oder zwei.


du brauchst überhaupt keine schämecke aufsuchen - ich fahre von tirol nach slowenien zu einem cas-bewerb - ja , da braucht man auch kat b waffen, die im auto mitfahren :drool: - ich hab nicht die absicht unterwegs zu übernachten - was dann???
ich muss auch mal ne pinkelpause/esspause machen - was spricht der gesetzgeber da? :twisted: - ich find nix vernünftiges. hoffentlich ist dieser fall im neuen gesetz berücksichtigt

:at1: Winnetou :think:
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von gewo » Mi 2. Nov 2011, 23:22

Winnetou hat geschrieben:[...ich fahre von tirol nach slowenien zu einem cas-bewerb - ja , da braucht man auch kat b waffen, die im auto mitfahren :drool: - ich hab nicht die absicht unterwegs zu übernachten - was dann???
ich muss auch mal ne pinkelpause/esspause machen - was spricht der gesetzgeber da? :twisted: - ich find nix vernünftiges. hoffentlich ist dieser fall im neuen gesetz berücksichtigt
:at1: Winnetou :think:


hallo

solange es keinen GRUND dazu gibt anzunehmen dass sich im fahrzeug waffen befinden darfst du die kat C und D waffen ja eh tagsueber 6stunden und ueber nacht max. 3h im fahrzeug belassen

lediglich dann wenn es einen grund gibt anzunehmen dass im fahrzeug waffen sind ist auch die verwahrung von C und D im fahrzeug unzulaessig

und B darfst immer ins lokal mitnehmen zu dem zweck, darueber gibts ja auch schon einen erlass ...
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von Winnetou » Do 3. Nov 2011, 00:17

gewo hat geschrieben:
Winnetou hat geschrieben:[...ich fahre von tirol nach slowenien zu einem cas-bewerb - ja , da braucht man auch kat b waffen, die im auto mitfahren :drool: - ich hab nicht die absicht unterwegs zu übernachten - was dann???
ich muss auch mal ne pinkelpause/esspause machen - was spricht der gesetzgeber da? :twisted: - ich find nix vernünftiges. hoffentlich ist dieser fall im neuen gesetz berücksichtigt
:at1: Winnetou :think:


hallo

solange es keinen GRUND dazu gibt anzunehmen dass sich im fahrzeug waffen befinden darfst du die kat C und D waffen ja eh tagsueber 6stunden und ueber nacht max. 3h im fahrzeug belassen

lediglich dann wenn es einen grund gibt anzunehmen dass im fahrzeug waffen sind ist auch die verwahrung von C und D im fahrzeug unzulaessig

und B darfst immer ins lokal mitnehmen zu dem zweck, darueber gibts ja auch schon einen erlass ...


ich weiß.....................
ich hätts aber viiieeel lieber im auto - das is versperrt, mit alarm gesichert, im lokal steht das zeug so herum und auf die pipibox alles mitschleppen is auch öd - man is ja auch manchmal allein unterwegs :twisted: - gilt mein glock-pickerl jetzt als grund, dass man annehmen kann, in meinem auto seien waffen???

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von santiago » Do 3. Nov 2011, 01:05

Was tust den wennst zu am 3gun match foast mit saige und m4 im gepäck nimmst die auch mit zum pullern ? Schaud sicher geil aus.
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von CCNIRVANA » Do 3. Nov 2011, 08:16

Leute, seht es ein. Es handelt sich wie so oft im Leben um einen Graubereich. Ob jemand das Risiko eingeht seine Waffe(n) im Auto zu lassen und/oder den Verschluss zu entfernen und mitzunehmen, muss am Ende jeder selber wissen. Was wenn dann trotzdem die Rest-Waffe gestohlen wird ohne Verschluss? Was ist dann? Der Staat putzt sich ab, hättest ja nix im Auto lassen müssen.
Solang nix passiert ists ok.....
Ich denk mir jedesmal bei Siegerehrungen in Schützenhäusern, wo alle bloß ihre Waffen lassen, weil keiner mit irgendeinem Behältnis o.Ä. herumlatscht.

Willkommen im Graubereich!

Genauso auch der Begriff geschlossenes Behältnis zum Transport. Ist es auch das Bauchtascherl mit 2 Fächer für Waffe und Munition? Muss es unbedingt ein versperrbarer Koffer sein?
Muss der "Waffenschrank" daheim unbedingt Zentimeter dicke Stahlplatten oder einen bestimmten Widerstandsgrad aufweisen oder reicht der 105,-- Euro Spind vom Baumax oder Büchsenmacher?
Was wenn der Schrank in Zukunft feuersicher sein muss? Vielleicht wird in Zukunft auch noch bestimmt, dass die Munition bei der Lagerung nach unten zeigen muss damit niemand bei einem Brand verletzt wird oder irgend so ein Sch... das kann man beliebig weiterführen.

Versperrt einfach daheim eure Knarren ohne dass jemand das ganze Trum wegtragen kann und gut ist.

mfg
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von OC Tom » Do 3. Nov 2011, 08:32

CCNIRVANA hat geschrieben:Willkommen im Graubereich!

Genauso auch der Begriff geschlossenes Behältnis zum Transport. Ist es auch das Bauchtascherl mit 2 Fächer für Waffe und Munition?


JA

CCNIRVANA hat geschrieben: Muss es unbedingt ein versperrbarer Koffer sein?


Nein geschlossen nicht verschlossen :D

Die Guten BüMa geben dir die Waffe beim Kauf (wenn kein Koffer dabei ist) in ein Super unauffälliges Sackerl (wenns ein größerer BüMa sogar mit Logo) und tackern dies dann ganz profesonell zu.... :lol:

Wie du sagst Grauzone bzw. wie ich mein Gesetz ist das eine wie wir damit umgehen das andere und bei diesem Thema könnten wir Stunden um Stunden schreiben bzw. reden...
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von KGR84 » Do 3. Nov 2011, 08:46

Ein kleiner Tipp, geht aber nur bei Glock oder ähnlichen Waffen.

Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin und wo was erledigen muss nehme ich den Verschluss samt Lauf vom Griffstück, und verstau das am Körper (Jackentasche, Rucksack, Bauchtascherl, etc.), somit kann mir keiner unterstellen, ich trage eine Waffe bei mir, oder gar das ich eine führe, denn ich habe nur waffenrelevante Teile dabei.

Das Griffstück bleibt im Auto, ist kein Waffenrelevantes Teil (genauso wie die Magazine) und darf dort daher auch liegen bleiben. Im schlimmsten Fall machts nicht mal was, wenn das gestohlen wird.

Bei Kat C/D oder Kat B für CAS ist das leider nicht so leicht alle waffenrelevanten Teile einfach so weg zu bauen.
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Re: Definition "Waffenschrank"?

Beitrag von spareribs » Do 3. Nov 2011, 08:47

bezüglich Hirtenberg und die Gewehre im Auto :

das ist ja ein mehr oder weniger abgesperrtes Gebiet, da Einfahrtstor, das erst geöffnet werden muß...

gilt das dort auch :o

ist ja blöd, da darf man dann nach dem Ballern gor net auf an Kaffee oder ähnliches gehen, oder eventuell pinkeln, wenn man die LW im Auto hat ??
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

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