
Wobei ich mir das bei nem Revoler noch eher vorstellen kann, als die Maglight auf nen beweglichen Schlitten zu kleben

@ KGR84 ist grad half season break - am 13.01. gehts wieder los.
aber wollte nicht das Thema highjacken

salve hat geschrieben:Mich würd ja die Behördliche Begründung interessieren....
Weild mit nem Gewehrscheinwerfer eher amok läufst im dunkeln wie mit einer FFW im dunkeln oder wie war das jetzt....?
mgritsch hat geschrieben:Man wollte wohl allzu nachtaktive jäger daran hindern das wild mittels gewehrscheinwerfer anzusprechen.
gewo hat geschrieben:triffnix hat geschrieben:Johilft nur alles nix, bin gerade alle Runderlässe durch.
Es ist nirgens definiert was jetzt in dem Zusammenhang als Gewehrscheinwerfer gilt
bzw welche waffentypen davon betroffen sind. überall steht nur gewehrcheinwerfer
also gilts wohl doch für alles ausser faustfeuer...
hi
du musst dir im RIS die OGH urteile durchlesen
fazit:
alle lampen mit montagemoeglichkeit an waffen die
entweder
- auf der verpackung oder
- in der bedienungsanweisung oder
- in der bewerbung
als "zur verwendung an langwaffen" erkennbar sind
gelten als gewehrscheinwerfer, deren besitz in oesterreich verboten ist
BigBen hat geschrieben:Wobei ich die Kritik an Walking Dead nicht nachvollziehen konnte...die haben sich halt selbst SDs aus was zusammengebaut, warum nicht aus alten Taschenlampen-Gehäusen? Find ich irgendwie glaubwürder als wie wenn die auf einmal alle mit Osprey SDs rumlaufen würden
DerSchwede hat geschrieben:mgritsch hat geschrieben:Man wollte wohl allzu nachtaktive jäger daran hindern das wild mittels gewehrscheinwerfer anzusprechen.
Erklärt jemand einem Nichtjäger den Hintergrund.
Hat das was mit dem "Wild bleibt im Lichtkegel stehen" Ding zu tun?
KGR84 hat geschrieben:DerSchwede hat geschrieben:Nein, das hat eher was mit der Jagdgesellschaft selbst zu tun und dass es nicht traditionell wäre und das Wild dann ja leicht weggepustet werden könnte, und keine Chance hat zu "entkommen".