2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » Mi 28. Okt 2020, 14:42

Davomon1979 hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 14:34
gewo hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 13:23 redet ihr ned aneinander vorbei?
er meint glaub ich dass man jetzt zu hause nimmer umbauen kann

frueher gab zb "wechselsystem haemmerli 32s&w lang" zur basiswaffe haemmerli 22lr:
wenn er also das griffstueck der haemmerli 22lr genommen und das wechselsystem 32&w draufgebaut hat, dann hatte er keine platzueberschreitung
er hat das der waffe zugehoerige wechselsystem montiert gehabt
fertig

heute gibt s keine zuordnung mehr
wenn er heute ein wechselsystem 32s&W hat
und eine waffe haemmerli 22lr
und er nimmt das griffstueck von der 22lr runter und steckt das wechselsystem 32s&w lang drauf
dann kann das - sehr genau genommen - platztechnisch problematisch sein
denn auch ohne das griffstueck ist die waffe 22lr haemmerli immer noch eine kat B waffe, es wird dadurch kein kat B platz "frei"
aber durch das zusammenbauen des wechselsystems 32s&w lang wird das wechselsystem zur waffe
die einen eigenen platz braucht

und das darf er heute nur mehr am behoerdlkich genehmigten schiesstand bzw im schauraum vom waffenhaendler
das war frueher mit der zuordnung besser
Eben darum geht es mir, gibt es irgend eine Quelle dafür, dass man zu Hause nicht mehr umbauen darf? - Außerhalb von diesem Forum findet man nichts dazu. Bzw. wie sollen dann die Jäger tun, zu ihrer Sportpistole ein Wechselsystem für die Nachsuche gekauft haben?
was soll es dazu geben?
das ist eine praktische folge der anwendungen der einzelnen gesetzlichen bestimmungen

ich koennte dir die raussuchen
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"was ist eine waffe"

daraus bergibt sich schluessig dass es jetzt mit der neuen regelung zu einem platzproblem wird wenn du zu "knapp" bist mit plaetzen

mehr kanns dazu ned geben

da sich die behoerden damit normal ned auskennen kannst aber bei deiner waffenbehoerde anfragen und schauen was du fuer eine antwort bekommst
das sollte im ernstfall schon einiges an sorgen abfedern wenns dann spaeter mal aerger gibt
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Davomon1979 » Mi 28. Okt 2020, 20:59

gewo hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 14:42 was soll es dazu geben?
das ist eine praktische folge der anwendungen der einzelnen gesetzlichen bestimmungen

ich koennte dir die raussuchen
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"was ist eine waffe"

daraus bergibt sich schluessig dass es jetzt mit der neuen regelung zu einem platzproblem wird wenn du zu "knapp" bist mit plaetzen

mehr kanns dazu ned geben

da sich die behoerden damit normal ned auskennen kannst aber bei deiner waffenbehoerde anfragen und schauen was du fuer eine antwort bekommst
das sollte im ernstfall schon einiges an sorgen abfedern wenns dann spaeter mal aerger gibt
Sorry das ich nochmal nachfrage, aber die Behörde kann ich nur fragen wenn ich das Problem verstehe.

Aus einer ganzen Waffe und einem passendem Wechselsystem kann ich in nicht mehr als eine ganze funktionsfähige Schusswaffe bauen egal welcher Upper am Lower verbaut ist. - Wieso soll das mehr als einen Platz brauchen (Früher haben wesentliche Teile einen Platz gebraucht außer sie waren Zubehör, jetzt brauchen die eben keinen Platz)? - Oder meinst man müsse das Umbauen der Behörde melden, dass es mitn ZWR zusammenstimmt was ganze Waffe und was Wechselsystem ist?

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von martin » Mi 28. Okt 2020, 22:37

"Einen Wechsellauf darf ich zwar besitzen aber mangels freien WBK Platz nicht einbauen" :lol:

Die Judikatur welche besagt, dass eine Waffe auch dann eine Waffe bleibt wenn diese nicht funktionstauglich ist oder sogar wesentliche Teile fehlen gab es schon lange vor der Regelung mit dem Zubehör. (80er Jahre)

Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Zubehörs ja beabsichtigt den Besitz von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe, zum Zwecke des (temporären) Austausches mit wesentlichen Teilen einer vollständigen Schusswaffe zu erleichtern, ohne einen eigenen B Platz dafür opfern zu müssen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man im Zuge der letzten Novelle eine Verwaltungsvereinfachung umsetzen wollte und gleichzeitig die bisherige "sinngemäße Verwendung von Zubehör" ad absurdum führt weil das eine Überschreitung der WBK Plätze darstellen soll, das ergibgt keinen Sinn.

Im Zuge der zahlreichen öffentlichen Stellungnahmen die man zum damaligen Gesetzesentwurf lesen konnte wurde in dieser Sache von niemandem ein Problem gesehen, offensichtich auch nicht bei der Roadshow ...

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Promo » Do 29. Okt 2020, 09:42

.. und ich befürchte, dass der Gesetzgeber die Idee haben könnte, das zu lösen, indem er Griffstücke auch wesentlich macht. Weil dann kann er die Zubehörregelung beibehalten und wegen der Trottel die die aktuelle Lösung missbrauchen werden kollektiv alle bestraft. Noch dazu braucht er für die Griffstücke ja keine eigenen Plätze zugestehen, da es dann ja auch unter Zubehör fallen würde - und all diejenigen, die das missbraucht haben und dann die Griffstücke auch anmelden müssen, müssen sich dann noch dazu gegenüber der Behörde deklarieren.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » Do 29. Okt 2020, 11:09

martin hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 22:37 Ich kann mir nicht vorstellen, dass man im Zuge der letzten Novelle eine Verwaltungsvereinfachung umsetzen wollte und gleichzeitig die bisherige "sinngemäße Verwendung von Zubehör" ad absurdum führt weil das eine Überschreitung der WBK Plätze darstellen soll, das ergibgt keinen Sinn.
Im Zuge der zahlreichen öffentlichen Stellungnahmen die man zum damaligen Gesetzesentwurf lesen konnte wurde in dieser Sache von niemandem ein Problem gesehen, offensichtich auch nicht bei der Roadshow ...
weisst du ... es kommt halt ned darauf an was du "...dir vorstellen kannst..." oder nicht

waehrend du auf der einen seite argumentative handstanduebungen machst um klaren gesetzlichen regelungen einen anderen zweck zu unterschieben bist du in anderen dingen sehr schnell im bereich von soft facts wie "kann mir vorstellen" und "dazu konnte man nichts lesen" usw

es geht um den gesetzestext
darin ist die trennung des zusammenhanges zwischen basiswaffe und wechselsystem klar definiert

der sinn ist eine verwaltungsvereinfachung weil von simplen waffenteilen keine gefahr ausgeht und die zuordnung eigentlich nur zusaetzliche arbeit macht und keinerlei vorteil bringt

weder fuer die verwatung noch fuer den buerger

dass die herrn und frauen waffensammler - wieder einmal - glauben sie werden gegenueber den sportschuetzen benachteiligt und einen riesenaufstand wegen einer gesetzlichen regelung machen die fuer den sportschuetzen notwendig und sinnvoll ist zeigt wieder mal dass der legalwaffenbesitzer in oesterreich keine linken und keine AWN braucht um seine position zu verschlechtern

das machen schon die legalwaffenbesitzer selbst wie man sieht ...

seitens ARGE zivile sicherheit - weil das hier zuerst vom kollegen "martin" behauptet wurde - gibt es laut meinen telefonate in dieser woche derzeit keine intention die neuen regelungen zu den waffenzubehoeren einer diskussion zu unterziehen.
es gibt dazu weder gespraeche mit irgendwem noch sieht man einen gespraechsbedarf dazu
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » Do 29. Okt 2020, 11:41

Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 09:42 ....und all diejenigen, die das missbraucht haben und dann die Griffstücke auch anmelden müssen, müssen sich dann noch dazu gegenüber der Behörde deklarieren.
U N Z U T R E F F E N D

es kann keinen missbrauch geben wenn etwas nach gesetzlichen regelungen eindeutig legal und vom gesetzgeber so vorgesehen ist

punktum

als sportschuetze brauchst du unterschiedliche wechselsysteme (lauf+verschluss) fuer unterschiedliche disziplinen
als sportschuetze brauchst du unterschiedliche griffstuecke zur anpassung an die jeweilige situation

nur aus dem umstand dass auch mal ein griffstueck an einen anderen verschuss passen koennte eine umgehung zu konstruieren ist genauso sinnvoll wie drueber zu diskutieren dass es eigentlich keinen grund gibt dass ein sammler zehn verschiedene minimal unterschiedliche ausfuehrungen von ein und demselben waffenmodel sammelt

was ich ned verstehe:
ich hab noch niemals einen sportschuetzen gehoert der sich ueber einzene rechtliche bestimmungen beschwert hat die einem waffensammler die ausuebung seines hobby ermoeglicht haben.
sammler haben in aller regel zwischen 150 und 1000 plaetze auf der WBK
glaubst ned dass es da auch genug zu diskutieren gaebe?
dem typischen sportschuetzen mit zwischen 5 und 20 plaetzen auf der WBK geht einer ab wenn er drueber nachdenkt welche disziplinen er alle top ausgeruestet bestreiten koennten wenn er auch nur einen bruchteil dieser plaetze bekommen wuerde
aber auf die hat er keine chance
und muss sich mit wechselsystemen dahinwurschten damit er auch nur einigermaszen mithalten kann in seinem sport

und jetzt kommen querschuesse aus der ecke wegen den neuen wechselsystem vereinfachungen?
echt jetzt?
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » Do 29. Okt 2020, 11:50

Davomon1979 hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 20:59
gewo hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 14:42 was soll es dazu geben?
das ist eine praktische folge der anwendungen der einzelnen gesetzlichen bestimmungen

ich koennte dir die raussuchen
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daraus bergibt sich schluessig dass es jetzt mit der neuen regelung zu einem platzproblem wird wenn du zu "knapp" bist mit plaetzen

mehr kanns dazu ned geben

da sich die behoerden damit normal ned auskennen kannst aber bei deiner waffenbehoerde anfragen und schauen was du fuer eine antwort bekommst
das sollte im ernstfall schon einiges an sorgen abfedern wenns dann spaeter mal aerger gibt
Sorry das ich nochmal nachfrage, aber die Behörde kann ich nur fragen wenn ich das Problem verstehe.

Aus einer ganzen Waffe und einem passendem Wechselsystem kann ich in nicht mehr als eine ganze funktionsfähige Schusswaffe bauen egal welcher Upper am Lower verbaut ist. - Wieso soll das mehr als einen Platz brauchen (Früher haben wesentliche Teile einen Platz gebraucht außer sie waren Zubehör, jetzt brauchen die eben keinen Platz)? - Oder meinst man müsse das Umbauen der Behörde melden, dass es mitn ZWR zusammenstimmt was ganze Waffe und was Wechselsystem ist?
bitte siehe die diskussion dazu im schlaglicht der argumentativen verzerrung die mit den zusaetzlichen griffstuecken hier gerade passiert

auch ich glaube nicht dass der entfall der bindung zur basiswaffe ein "wirkliches" problem ist (weil dadurch ja bei verwendung des - nicht mehr zugeordneten wechelsystems - defacto eine neue Waffe "entsteht" OHNE dass die zerlegten waffenteilrest der - nicht mehr zugeordneten - basiswaffe ihre waffeneigenschaft verlieren)
nicht weils rechtlich nicht eigentlich faktum ist
aber weils natuerlich bullshit waere
entweder hat man nicht drueber nachgedacht bei der gesetzesformulierung
oder man hat sich von haus aus gesagt .. verfolgungshandlung waere absurd, denn auch wenn dabei formal ein gesetzesverstoss vorliegt so ist doch die intention des gesetzgebers erkennbar und ein solches verfahren wuerde niedergeschlagen werden

dem gegenueber ist diese unsaegliche diskussion ueber die zusaetzlich vorhandenen griffstuecke eine ganz andere
hier gibt es eine ganz klare gesetzliche linie
und mit herbeigezoegenen soft argumenten wird eine moegliche umgehungshandlung in den raum gestellt
dem muss man halt entgegentreten weils unsinn ist
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von AUG-andy » Do 29. Okt 2020, 12:07

Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 09:42 .. und ich befürchte, dass der Gesetzgeber die Idee haben könnte, das zu lösen, indem er Griffstücke auch wesentlich macht. Weil dann kann er die Zubehörregelung beibehalten und wegen der Trottel die die aktuelle Lösung missbrauchen werden kollektiv alle bestraft. Noch dazu braucht er für die Griffstücke ja keine eigenen Plätze zugestehen, da es dann ja auch unter Zubehör fallen würde - und all diejenigen, die das missbraucht haben und dann die Griffstücke auch anmelden müssen, müssen sich dann noch dazu gegenüber der Behörde deklarieren.
Dann passiert folgendes :
Es wird ebenso wenig gemeldet wie bei den Pumpguns . :lol:
Das ist Fakt. War immer so.
Naiv zu glauben es wäre anders. :whistle:
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Davomon1979 » Do 29. Okt 2020, 13:38

gewo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 11:50 dem gegenueber ist diese unsaegliche diskussion ueber die zusaetzlich vorhandenen griffstuecke eine ganz andere
hier gibt es eine ganz klare gesetzliche linie
und mit herbeigezoegenen soft argumenten wird eine moegliche umgehungshandlung in den raum gestellt
dem muss man halt entgegentreten weils unsinn ist
Solange man eine vernünftige Begründung für den Besitz mehrere Griffstücke für die ganze Waffe (eins mit Laser, eins für Trockentraining mit Mantis-X etc.) wird da vermutlich nichts passieren wenn man ein passendes Wechselsystem hat.

Sagt man dem Beamten hingegen das Griffstück ist für das Wechselsystem oder man hat ein Wechselsystem das auf keine der ganzen Waffen passt + Lower wird bleibt dem Beamten gar nix anderes übrig als das Umgehung der Stückzahlbeschränkung zu werten wenn man keinen Platz frei hat.

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von martin » Do 29. Okt 2020, 16:24

gewo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 11:09 seitens ARGE zivile sicherheit - weil das hier zuerst vom kollegen "martin" behauptet wurde - gibt es laut meinen telefonate in dieser woche derzeit keine intention die neuen regelungen zu den waffenzubehoeren einer diskussion zu unterziehen.
es gibt dazu weder gespraeche mit irgendwem noch sieht man einen gespraechsbedarf dazu
Man sollte halt lesen können, ich habe weder von Intentionen oder Gesprächsbedarf geschrieben. Es gab im September einen Termin der Arge mit dem BMI wo ein konkreter Sachverhalt seitens der Arge vorgebracht worden ist. Warum hat das die Arge gemacht, ganz einfach weil diese Frage von einem ihrer Mitglieder gekommen ist. Die Antwort der Referentin von der Arge Zivile Sicherheit vom 23. September ist eindeutig und diese habe ich schriftlich!!!

Und was hat die Arge dir jetzt zum Thema "Umgehung" gesagt???
Haben Arge und BMI nach nur einem Monat ihre Sichtweise dazu geändert?

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » Do 29. Okt 2020, 16:44

martin hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 16:24 Und was hat die Arge dir jetzt zum Thema "Umgehung" gesagt???
Haben Arge und BMI nach nur einem Monat ihre Sichtweise dazu geändert?
weder in der geschaeftsstelle weiss man was
noch weiss der stellvertretende vorsitzende was von derartigen gespraechen

es gibt 10 vorstandsmitglieder
nicht alle kenne ich persoenlich
und ich werde jetzt ned alle durchtelefonieren

ich weiss auch ned wer seitens der ARGE autorisiert ist derartige gespraeche im auftrag der ARGE zivile sicherheit mit dem BMI zu fuehren

wenn du sagst dass jemand eine rechtliche klaerung dafuer gefordert hat dann mag das schon sein
nur es gaebe a menge dinge rechtlich zu klaeren im waffenwesen
ned nur im bereich wechselsysteme sondern auch im bereich des waffensammelns
da fallerten mir jetzt auf anhieb a paar sachen ein die man auch bis zum BMI kommunizieren koennte in der hoffnung das dort bestehende "umgehungen" schnellestens geklaert werden

edit:
da hat wer mitgelesen in und ich hab grad a paar infos zu der sache bekommmen
ich wart noch auf naeheres
dauert noch ein wenig
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Promo » Do 29. Okt 2020, 17:36

gewo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 11:41 es kann keinen missbrauch geben wenn etwas nach gesetzlichen regelungen eindeutig legal und vom gesetzgeber so vorgesehen ist

punktum

als sportschuetze brauchst du unterschiedliche wechselsysteme (lauf+verschluss) fuer unterschiedliche disziplinen
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Gerhard, ich hab bereits ein Stück vorher ausgeführt, was eine mögliche Interpretation durch ein Gericht betrifft. Es ist mE vollkommen legitim zu argumentieren, dass einer Person welche ein Wechselsystem und ein hierzu passendes Griffstück besitzt den Besitz einer kompletten Waffe zu unterstellen, welche somit auch einen eigenen Platz belegt. Es werden hier aber oftmals verschiedene Umstände in den Raum gestellt, daher sollte man vielleicht differenzieren:

a) Jemand besitzt ein Wechselsystem, aber kein hierzu passendes Griffstück/Lower. Zweifelsfrei zulässig und im Sinne des Gesetzes.
b) Jemand besitzt ein Wechselsystem und ein dazu passendes Griffstück/Lower, was sogar nummerngleich ist, nur halt nicht zusammengebaut. Meines Erachtens eine (versuchte) Umgehung des Gesetzes was vor Gericht zweifelsfrei als Überschreitung einer zulässigen Plätzezahl gewertet werden würde.
c) Jemand besitzt ein Wechselsystem und ein dazu passendes Griffstück/Lower, was aber nicht unmittelbaren Bezug zueinander hat (z.B. unterschiedliche Hersteller Upper/Lower, etc.) und wo er möglicherweise auch eine reguläre platzbelegende Basiswaffe zusätzlich hat. Hier wäre im Einzelfall (wenn es zu einer Anzeige kommt) durch den Besitzer zu belegen, dass zwischen den Teilen kein Konnex besteht und es sich nicht um eine Umgehungskonstruktion handelt. Ich für mich vermeine auch hier ein sehr großes Risiko zu sehen, dass das nicht zulässig ist.

PS: auf einer Anzeigenplattform die in Österreich populär ist, habe ich heuer einen M1 Carbine gesehen, welcher als Wechselsystem eingetragen und angeboten wurde. Die Waffe war aber komplett, nur vom Schaft gelöst! Diese Waffe ist aber selbstverständlich auch ohne Schaft schießfähig, und wenn ein Lauf in eine Systemhülse geschraubt und nur mit Sonderwerkzeug gelöst werden kann, ein gasdruckbelastetes System und damit auch ein waffenrechtlich relevanter Teil vorliegt sowie das ganze durch einen Verschluss ergänzt wird, so spricht man von einer kompletten Schusswaffe und keinem Wechselsystem! Ich weiß nicht, wer sich zu so einer Meldung hingelassen hat, Behörde oder ein Händler, aber das ist noch eindeutiger außerhalb der oben genannten Beispiele, wobei man hier eventuell sogar Vorsatz unterstellen könnte.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » Do 29. Okt 2020, 17:47

Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 17:36 PS: auf einer Anzeigenplattform die in Österreich populär ist
geh was soll denn das fuer eine argumentation sein ...?
jedes glock wechselsystem kann ich laden und es ist alleine als wechselsystem schussfaehig, auch ohne griffstueck ...

das ist doch nirgendst gefordert dass nicht wechselsysteme fuer sich genommen auch schussfaehig sein koennten...
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von AUG-andy » Do 29. Okt 2020, 18:53

Lieber Promo
Nehmen wir mal an zwei sehr gute Kumpels haben je 2 Plätze. ;)
Der eine eine G17 und eine Shadow 1.
Der Zeite eine Mark4 und eine G44.

Der mit der G17 und Shadow 1 kauft sich ein WS für die Mark4 und die G44.
Beides nicht kompatibel mit seinen Waffen. Aber weil sie immer zu zweit am Stand sind benutzt er die Griffstücke seines Freundes um mit seinen WS zu schießen.
Genauso umgekehrt. Keiner muss die Visierung verstellen, und sie haben beide mehr Abwechslung mit unterschiedlichen Kalibern zu schießen.

Was ist daran so verwerflich?
Ich versteh die ganze Aufregung nicht
:tipphead:

Da spricht der Neid sehr stark raus aus manchen Postings. :doh:
Gibt's auf Gerhard, es ist sinnlos ........
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Schneemobil » Do 29. Okt 2020, 19:54

Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2020, 17:36 PS: auf einer Anzeigenplattform die in Österreich populär ist, habe ich heuer einen M1 Carbine gesehen, welcher als Wechselsystem eingetragen und angeboten wurde. Die Waffe war aber komplett, nur vom Schaft gelöst! Diese Waffe ist aber selbstverständlich auch ohne Schaft schießfähig, und wenn ein Lauf in eine Systemhülse geschraubt und nur mit Sonderwerkzeug gelöst werden kann, ein gasdruckbelastetes System und damit auch ein waffenrechtlich relevanter Teil vorliegt sowie das ganze durch einen Verschluss ergänzt wird, so spricht man von einer kompletten Schusswaffe und keinem Wechselsystem! Ich weiß nicht, wer sich zu so einer Meldung hingelassen hat, Behörde oder ein Händler, aber das ist noch eindeutiger außerhalb der oben genannten Beispiele, wobei man hier eventuell sogar Vorsatz unterstellen könnte.
Hört sich fast so an als hattest du den Vorsatz die Waffe zu kaufen.
Würde zu einer Selbstanzeige raten!

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